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Original von GEC|Napo
Im Moment Norwegen vor der Türkei, ich freu mich!
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Original von Yen Si
wird u.U. nicht klappen.
Den Trick wollte ich mal bei Karstadt ausprobieren mit dem Ergebnis, dass man das Game (blöde Sims) einfach umgetauscht hat.
Also eine lauffähige CD gegen meine "kaputte".
Auf Ebay verticken war dann die bessere Lösung.
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Original von [pG]fire_de
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Original von Yen Si
wird u.U. nicht klappen.
Den Trick wollte ich mal bei Karstadt ausprobieren mit dem Ergebnis, dass man das Game (blöde Sims) einfach umgetauscht hat.
Also eine lauffähige CD gegen meine "kaputte".
Auf Ebay verticken war dann die bessere Lösung.
Du musst das ganze zwei Mal mitmachen und beim dritten Mal kannst du vom Vertrag zurücktreten.
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Original von [pG]fire_de
Ja, wenn der Verkäufer kulant ist. Rechtlich gesehen kann man ein Spiel nicht einfach zurückgeben.
Zitat
Original von TKCB_Cranberry_
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Original von [pG]fire_de
Ja, wenn der Verkäufer kulant ist. Rechtlich gesehen kann man ein Spiel nicht einfach zurückgeben.
genau so ist es. Viele Häuser wie Saturn, Mediamarkt etc. nehmen die Sachen aus Kulanz zurück. Sie werben sogar dafür. Ein Recht besteht also nicht im Gegensatz zu Haustürgeschäften.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »KotB|Cauchemar« (27.10.2007, 11:11)
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Original von Yen Si
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Original von TKCB_Cranberry_
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Original von [pG]fire_de
Ja, wenn der Verkäufer kulant ist. Rechtlich gesehen kann man ein Spiel nicht einfach zurückgeben.
genau so ist es. Viele Häuser wie Saturn, Mediamarkt etc. nehmen die Sachen aus Kulanz zurück. Sie werben sogar dafür. Ein Recht besteht also nicht im Gegensatz zu Haustürgeschäften.
Genauer gesagt; jeder Händler nimmt "es" nur aus Kulanz zurück es sei denn es war ein Geschäft nach dem Fernabsatzgesetz oder ein Haustürgeschäft.
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Original von toblu
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Original von Yen Si
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Original von TKCB_Cranberry_
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Original von [pG]fire_de
Ja, wenn der Verkäufer kulant ist. Rechtlich gesehen kann man ein Spiel nicht einfach zurückgeben.
genau so ist es. Viele Häuser wie Saturn, Mediamarkt etc. nehmen die Sachen aus Kulanz zurück. Sie werben sogar dafür. Ein Recht besteht also nicht im Gegensatz zu Haustürgeschäften.
Genauer gesagt; jeder Händler nimmt "es" nur aus Kulanz zurück es sei denn es war ein Geschäft nach dem Fernabsatzgesetz oder ein Haustürgeschäft.
deswegen ist es auch immer witzig, wenn irgendwo behauptet wird, reduzierte ware sei vom umtausch ausgeschlossen
bei nichtgefallen hat man sowieso kein recht auf umtausch, bei defekter ware hat man dieses recht immer
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Original von Zecher_Websonic
aber ich habe doch auf alle ware 14 Tage Rückgabe?
oder war das nur aus den Onlineversandbestellungen? weil ich wie gesagt, der Meinung war, ich bin im Recht und mich nie damit befasst habe![]()