so, spät aber...
copyright - gibt es in D eigentlich nicht, entscheidend ist da eher das urheberrecht, allerdings hat man ja häufig im bereich der medien schnell mal mit ausländischen fremdrechten zu tun und dann ist es meist das copyright, auf das man trifft. der größte unterschied ist, in D muss das urheberrecht nicht angemeldet werden, es tritt mit schöpfung in kraft und bezieht sich u.a. auf geistiges und künstlerisches eigentum, also sämtliche in einem kreativen prozeß geschaffenen dinge. bei verwendung durch dritte tritt das lizenzrecht/fremdnutzungsrechte in kraft, die höhe dieser lizenzen bestimmt der urheber. leistungen die nicht unter das urheberrecht fallen sind mitnichten lizenzrei, hier gelten andere nutzungsrechte, weites feld eben. eigentlich kann man sagen, dass es verdammt wenige lizenzfreie dinge in der weiten welt der medialen nutzung gibt. mir ist da bisher wenig untergekommen! copyright unterscheidet sich dahingehend, dass es angemeldet werden muss. findest du ein copyright freies werk, beispielsweise aus den staaten, darfst du dieses, grob gesagt, verwenden.
allerdings gibt es gerade im bereich der medien eine große ausnahme, die es einem u.U. ermöglicht, urheberrechtlich geschütze ausschnitte (film/hörfunk//print) zu verwenden, das zitatrecht. wohl die größte grauzone überhaupt. kurze auschnitte können verwendet werden ohne entsprechende lizenzen abzuführen, allerdings muss man schon sehr sicher sein, dass das zitat und die entsprechende verwendung im richtigen gesetzlichen rahmen stattfinden, proportionalitätsprinzip und quellen angaben etc. selbst unser justitariat ist sich nicht immer sicher und senkt allzuoft den daumen in einer juristischen abnahme, wenn es um die lizenzfreie verwendung von fremdmaterial geht, die spastis!
lizenzarten - ? was meinste denn damit? klingt nach einer nutzungsart, dies ist dann wohl vertragssache, bzw. verhandelbar mit dem urheber.
schutzmarken - mE nichts anderes als ein eingetragenes warenzeichen, markenrechtlich geschützt, in D und der EU beim patentamt, bzw. europ. patentamt. aus eigener erfahrung kann ich dazu nur sagen, dont touch this, gibt nur ärger!
was geschützt ist? - die persönlichkeitsrechte zum beispiel, in D gilt das recht am bild!! danach ist die veröffentlichung von bildnissen von personen nicht rechtmässig. ausnahmen bestätigen hier natürlich die regel, ansonsten wären film und print ja am ende!

ausnahmen meines wissens nach sind:
- promis
- personen der zeitgeschichte, also personen die durch ein bestimmtes ereigniss/verhalten das interesse der öffentlichkeit wecken. das ist ne lange latte an möglichkeiten - auch hier gilt - gibbet reichlich ausnahmen, intimbilder beispielsweise oder aus dem privatbereich sind nicht erlaubt.
- personen die als beiwerk in der öffentlichkeit abgebildet werden. beispielsweise demonstrationsteilnehmer usw. also alles was sich im öffentlichen raum bewegt und nicht im focus der berichterstattung steht. also der typ der simpel gesagt, einfach durchs bild rennt.
einfache faustregel: eine verletzung des persönlichkeitsrechtes entscheidet der richter, bevor es dort landet gibt es eine unterlassungserklärung, der beitrag wird gesperrt und nie mehr ausgestrahlt, das foto darf nicht mehr gezeigt werden und die zeitung schreibt nichts mehr. das ist die regel!
was man benutzen darf? - alles, nur die konsequenzen können je nach verwendung unterschiedlich sein. von der einfachen bitte, es zu unterlassen bis zur abmahnung mit hohen kosten!

erklärt sich evtl. aus dem obigen dingen, je nach betätigungsfeld hast du einen größeren spielraum oder halt nicht. im internet würde ich beispielsweise die finger von geschützen dingen und fotos ungeklärten ursprungs lassen, im foto/print bereich kann man sich schon eher mal eine leichte verletzung oder auch gröbere eines lizenzrechtes leisten und das fernsehen lebt ja quasi davon!
lizenzverhandlungen - reine rechtsberatung und wie gut du bist. willst du etwas ankaufen werden dir je nach deinem standing die konditionen diktiert. in der film und werbebranche beispielsweise gibt es feste sätze für footage oder fremdmaterial, da geht es nach dem alten grundsatz - du willst was, wir haben es und du löhnst was wir wollen -> exklusivrechte halt. gleiches andersrum, haste was, was die anderen wollen, verkaufst du es ihnen. wenn du vertragsmodalitäten möchtest, kann ich dir mal einen standard vertrag über das abtreten von bildrechten zukommen lassen, das hilft evtl. weiter. mit anderen lizenzverträgen kenne ich mich nicht aus, bzw. nicht gut genug um darüber was sagen zu können.
literatur - medienhandbuch 2007 evtl., dort könnte man auch backlinks zu entsprechender literatur finden, ich habe gerade auch ein wenig dort nachgeschaut, war mir bei einigen sachen auch nicht mehr sicher. gerade auch der bereich des urheberrechtes ist so weit, das hab ich ja nur im geringst möglichen teil angerissen.
abschliessend nur eine erfahrung und ein kleiner tip von mir. wenn du vorhast lizenzpflichte dinge zu verkaufen oder anzukaufen, besorg dir einen anwalt. du kannst gar nicht so schnell gucken wie du über den tisch gezogen wirst, wenn du davon keine ahnung hast. selbst mein arbeitgeber, der sich immerhin eine ganze abteilung mit 20 juristen leistet, die auf lizenzrecht spezialisiert sind, lässt mittlerweile die finger von nicht 100% abgesichterten ankäufen, da sich hier mal schnell ein paar 10000 € für schätzungsweise 25 sek gesendetes material ansammeln können. einmal eine falsche lizenzauskunft, keine schriftliche absicherung, zitatrecht greift nicht und du sitzt auf einer rechnung in höhe von 13.000 € für 18 sek schwulen cowboyfilm!
hoffe geholfen zu haben, wenn du speziellere infos brauchst, sag bescheid, muss ich selbst nachfragen.
mfg
bastrup