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Zitat
Original von Liner
Ich sag nur : " Österreichs erstes TV-Wettstudio" ....
Zitat
In Deutschland hingegen wies der Senat des Oberlandesgerichts München eine Einstweilige Verfügung des Verbands Sozialer Wettbewerb gegen den Anbieter im Januar 2006 ab, der wegen unlauteren Wettbewerbs (u. a. verbotenes Glücksspiel, Täuschung über die tatsächliche Gewinnaussicht) gegen 9Live geklagt hatte. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass „jeder nur halbwegs verständige Teilnehmer wisse, dass immer nur eine Chance bestehe, durch einen Anruf Gewinner eines der angebotenen Gewinnspiele zu werden. Im Übrigen sei den Zuschauern klar, dass sie für die Teilnahme ein Entgelt in Form der Telefongebühren entrichten müssen.“.
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Original von [AA]Hawk
Zitat
...Die Richter begründeten das Urteil damit, dass „jeder nur halbwegs verständige Teilnehmer wisse, dass immer nur eine Chance bestehe, durch einen Anruf Gewinner eines der angebotenen Gewinnspiele zu werden. Im Übrigen sei den Zuschauern klar, dass sie für die Teilnahme ein Entgelt in Form der Telefongebühren entrichten müssen.“.
Wenn man sich andererseits die Statistiken von 9Live anschaut bzgl. Teilnehmerzahlen, beurteilt das OLG München also hunderttausende Menschen als nicht mal halbwegs verständig. Hm kann man die Richter nun wiederum wegen Beleidigung verklagen? ^^
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »plexiq« (22.11.2006, 12:56)
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