Keine Ahnung.
Aber im großen bunten deutschen Gesetzedschungel wird es doch sowas wie ein Gaststättengesetz geben.
[edit] aus einem Juraforum:
"Ein Gastwirt, der einem länger verweilenden Kraftfahrer so viel Alkohol ausschenkt, daß dieser völlig fahrunfähig wird, hat die Pflicht, die Fortsetzung der Fahrt zu verhindern, wenn ihm dies möglich ist. Eine Verständigung der Polizei ist auch gegenüber einem Stammgast zumutbar."
Also darf er ihn abfüllen und sollte dem Kraftfahrer nur am kraftfahren hindern. So er denn weiß, dass es sich um einen Kraftfahrer handelt.
Also wie immer; Auslegungssache.
[edit] aufs BGB ist verlass
BGB 651 bzw. Bewirtungsvertrag
Betrunkenen Gäste - Der Wirt darf an erkennbar stark alkoholisierte Personen wegen § 28 I Nr. 9 GastG keinen Alkohol mehr ausschenken. Außerdem riskiert er Schadensersatzpflichten oder sogar strafrechtliche Konsequenzen, wenn er Kraftfahrer in erkennbar alkoholisiertem Zustand entlässt und in ein Fahrzeug einsteigen lässt.