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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Silent_Bob« (26.05.2006, 18:13)
Zitat
Original von CF_Ragnarok
wie erkennt man einen nazi sofort?
Zitat
Original von DoC_Eisbaer
Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung läuft bereits.
Anschließend rächen wir uns in Form von Schmerzensgeldforderungen... und falls sie uns nochmal anfassen werd ich mal n bisschen telefoniern und....![]()
Zitat
Original von DoC_Eisbaer
Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung läuft bereits.
Anschließend rächen wir uns in Form von Schmerzensgeldforderungen... und falls sie uns nochmal anfassen werd ich mal n bisschen telefoniern und....![]()
Zitat
Art. 122-1
3. Körperverletzung.
Schwere Körperverletzung
Wer vorsätzlich einen Menschen lebensgefährlich verletzt,
wer vorsätzlich den Körper, ein wichtiges Organ oder Glied eines Menschen verstümmelt oder ein wichtiges Organ oder Glied unbrauch-bar macht, einen Menschen bleibend arbeitsunfähig, gebrechlich oder geisteskrank macht, das Gesicht eines Menschen arg und bleibend entstellt,
wer vorsätzlich eine andere schwere Schädigung des Körpers oder der körperlichen oder geistigen Gesundheit eines Menschen verursacht,
wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren oder mit Gefängnis von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Zitat
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.