Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (19.05.2006, 13:32)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (19.05.2006, 13:34)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (19.05.2006, 13:38)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (19.05.2006, 13:41)
Zitat
Und da du zwar einen Kaufvertrag eingegangen bist aber diese von keiner Seite erfüllt worden ist (weder von dir noch vom Verkäufer) gibt es auch keinen rechtlichen anspruch.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (19.05.2006, 13:53)
Zitat
Original von DRDK_T1000
quasi wenn der verkäufer beweisen kann, dir ne bestätigungsemail geschickt zu haben ?!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (19.05.2006, 14:05)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »]I[Michi« (19.05.2006, 14:13)
Zitat
Original von _MIB_Eisbaer
Die Mahnung muss in SCHRIFTLICHER Form bei dir eingegangen sein.
Zitat
Original von ]I[Michi
Das ist die erste Mahnung die ich erhalten habe, vielleiche eine E-mail im Spamordner aber per Brief definitiv die erste.
Wenn ich einfach die Grundforderung überweise und sonst nichts wäre das doch auch ok? Da der Brief nicht rakkomandiert war, also mit der normalen Post kam.
Oder würdet ihr mir raten es aufs warten draufankommen zu lassen? Es ist ja keine Auftragsfertigung oder ähnliches, niemand hat einen Schaden. Da ich selbst ab und zu etwas bei Ebay verkaufe und 100 Prozent positive Feedbacks habe, dürfte es kein Problem sein auch mal ein negatives zu kassierenWie sieht es eigentlich damit aus das ich in Italien wohne und die Firma in Deutschland ihren Sitz hat?
Zitat
Original von Yen Si
Ok dann noch mal für Borgg.
1. Er kann ja auch keine Ware erhalten haben, weil er nicht betzahlt hat.
Ebaykäufe gehen nun mal zu fast 100% per Vorkasse(!) über die Bühne.
Insofern ist die Begründung nonsens.
Zitat
Original von Yen Si
2. Mahnungen sollten per Brief - MÜSSEN aber nicht per Brief verschickt werden. Telefonisch reicht es ebenso wie per Mail. Das hat nix mit Bauernfängerei zu tun.
Zitat
Original von Yen Si
Michi hat gekauft und nicht bezahlt. Der Verkäufer hat doch wohl das Recht sein Geld sehen zu wollen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »myabba|abra« (19.05.2006, 15:32)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_MIB_Eisbaer« (19.05.2006, 15:38)
Zitat
Aha, dass heißt, wenn ich im Laden einen Artikel zur Kasse schleppe, dann doch nicht bezahle kann mich (z.B.) Mediamarkt verklagen? O_o. Ich würde sagen, der Kauf ist schlicht und einfach nicht zustande gekommen. Welchen Schaden will der Verkäufer geltend machen?
Zitat
Original von kOa_Borgg
Drehen wir den Fall mal anders rum. Angenommen ich habe bei Händler XY Waare bestellt. Dieser liefert nicht. Also bekommt er von mir keine Bezahlung. Ich trete nach x Tagen ungeduldigen wartens einfach vom Kaufvertrag zurück. Kann ich die Lieferung per inkasso einklagen? Nein.
Hier ists genau das selbe. Nur dass hier die Waare das Geld ist und er mit einer Naturalie/Waare bezahlt. Wenn die Waare nicht kommt... tjo Pech dann halt. Aber dass er das dann per Inkasso einklagen kann find ich komisch![]()
Zitat
Original von _MIB_Eisbaer
...Michi wusste bis zu dem Brief überhaupt nicht, dass "sein Angebot" angenommen wurde. Woher sollte er wissen, dass er zahlen muss ?
...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (19.05.2006, 16:19)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Borgg« (19.05.2006, 16:30)