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61

07.04.2008, 14:26

Zitat

wahrscheinlich zieht da der Sonderausgabenabzug und erhöht so die Förderung


Beitrag ausrechnen und 154 abziehen is kein Problem, mir geht's einzig allein um den angeblichen oder tatsächlichen steuerlichen Vorteil - kann da mal jemand Butter bei die Fische oder mich irgendwohin verweisen wo's verständlich steht

Annahme ich hab nix zum Absetzen außer dieser hypothetischen Riesterei, die mit den maximalen 4% auf 50TEUR Jahresbruttokohle, krieg ich was vom Finanzamt oder ned? Soweit ich es geschafft habe über Wikipedia - nicht, aber ich glaub bei dem Thema setzt es bei mir aus ^^

62

07.04.2008, 15:35

Zitat

Original von disaster
Prima,

in meinem Fall also
2.100,-- - 154,-- = 1.946,-- jährlicher Eigenanteil,

der nur zu einem sehr kleinen Teil in Fonds angelegt wird, um die Garantie zu gewähren, nicht vererbbar ist und ausschließlich in Form einer Rente ausgezahlt wird.

Danke, nein.


Hey Disaster..

das ist so nicht ganz richtig....

du kannst dir zu Rentenbeginn 30% deines Kapitals einmalig auszahlen lassen...
über die Anlageform will ich nicht diskutieren.. das führt eh zu nix...

vg

63

07.04.2008, 16:23

Ich will das jetzt endlich mit dem Thema Vorsorgepauschale kapieren :D

Wie ich's bis jetzt verstanden habe:

bei 50 TEUR Jahresbrutto beträgt laut http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgepauschale die Pauschale im Jahr 2007

50000 * 0,0995 * 0,28 + 1500 = 1393 + 1500 = 2893 Euro

Das heißt, Riesterbeiträge von zB 2100 Euro kann ich nicht steuerlich geltend machen, da sie geringer sind als die Pauschale. Wo ist mein Denkfehler?

PS: nochmal zur Sicherheit, ich kann keine anderen Beträge steuerlich geltend machen

64

07.04.2008, 16:45

Die Vorsorgepauschale ist ein Maximalwert.

Ermittlung der Vorsorgepauschale
Ermittlung der Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage 49.326

Ermittlung der ungekürzten Vorsorgepauschale nach § 10c Abs. 2 EStG

Bemessungsgrundlage (höchstens 63.000) 49.326,00
darauf entfallender Rentenversicherungsbeitrag 19,9 % 9.815,88
davon 50 % Arbeitnehmeranteil 4.907,94
Begrenzung auf 28 % des vorstehenden Betrags------1.374,23
11 % aus der Bemessungsgrundlage 5.425,86
höchstens 1.500
davon sind anzusetze----------------------------------------1.500,00
—————
Summe ---------------------------------------------------------2.874,23
Vorsorgepauschale gerundet 2.875

Ermittlung der ungekürzten Vorsorgepauschale nach § 10c Abs. 2 EStG a. F.

20 % aus der Bemessungsgrundlage 9.865,20
Vorweghöchstbetrag 3.068,00
- 16 % von 49.326 --7.892,16
—————
- Vorweghöchstbetrag nach Kürzung 0,00 0,00
—————
Verbleiben 9.865,20
- Höchstbetrag 1.334,00+++++++++++++++++++1.334,00
—————
Übersteigender Betrag 8.531,20
Hälfte des übersteigenden Betrags 4.265,60
höchstens 667
davon sind anzusetzen++++++++++++++++++++++667,00
————
Summe +++++++++++++++++++++++++++++++2.001,00
Vorsorgepauschale gerundet 2.001


Günstigerprüfung nach § 10c Abs. 5 EStG
Vorsorgepauschale nach § 10c Abs. 2 und 3 EStG 2.875
Vorsorgepauschale nach § 10c Abs. 2 und 3 EStG a. F. 2.001

Anzusetzende Vorsorgepauschale 2.875

Nutzt dir diese Rechnung was?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_MIB_Eisbaer« (07.04.2008, 16:45)


65

07.04.2008, 16:52

Also hier steht:

Zitat

Die Vorsorgepauschale wird zusätzlich zum Sonderausgaben-Pauschbetrag und einem evtl. Sonderausgabenabzug für die Riester-Rente gewährt.


Aber klick' dich lieber selber durch... ;)

66

07.04.2008, 17:08

ich bin mir sicher ich stell mich nur besonders blöd an, also rinse & repeat

erstmal @Eisbär danke für die Erinnerung an die 2 Arten und die Günstigerprüfung, wir sind uns aber mit den knapp 2900 letztlich einig :)

aber jetzt nochmal wo's bei mir völlig hängt: wie interpretiere ich diesen Betrag, verflixt?! Ja oder Nein: Riestereinzahlungen von 2.100 im Jahresausgleich angegeben bringen mir Null Steuerrückzahlung, weil unter 2.900? Oder grober Denkfehler? Oder gibt es Beträge, die ich 100%ig habe und die mich zusammen mit den 2.100 über die 2.900 heben?

edit: bzw. wie ist der Satz zu verstehen

Zitat

Die Vorsorgepauschale wird zusätzlich zum Sonderausgaben-Pauschbetrag und einem evtl. Sonderausgabenabzug für die Riester-Rente gewährt.


krieg ich für die 2.100 Riester auf jeden Fall entsprechend meinem Steuersatz Geld zurück, also die ca. 700€? obwohl 2.100 < 2.900?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »[AA]Hawk« (07.04.2008, 17:10)


67

07.04.2008, 18:27

Mein unsicheres Halbwissen: Pauschalen werden Dir zu Deinen Gunsten gewährt, d.h. wenn Du weniger vorsorgst, ziehen sie steuerlich trotzdem. Um noch mehr absetzen zu können, müsstest Du nachweislich über die 2.9k kommen. Ob man überhaupt mehr absetzen kann, bin ich auch ratlos. In Deinem Fall würde ich sagen, ob Du Riester machst oder nicht wirkt sich bei der Rechnung nicht aus, d.h. Du bekommst nix zurück.

Edith meint noch: Zum Steuern sparen (wobei man es eher als Wette bezeichnen muss) bietet sich eher die Rürup Rente an...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »disaster« (07.04.2008, 18:30)


68

07.04.2008, 21:18

Zitat

Original von DS_Don_Grotto

Zitat

Original von Der_Dude
Es wird keine staatliche Rente mehr geben, nur noch eine Art Grundsicherung, gekniffen sind dann die, die selbst vorgesorgt haben, weil alles angerechnet wird.


Merkwürdige Logik. Du möchtest lieber im Alter von einer Grundversorgung (was auch immer das in 30 Jahren sein wird) leben müssen als selbst vorzusorgen und dann nicht jeden Cent dreimal umdrehen zu müssen?
Also was da wieder für Phantasien durchgehen. Ich sorge selbst schon vor, bevor es überhaupt Riester gibt. Das System wird zusammenbrechen wenn nicht einer mal eine gute Idee hat und die Selbstvorsorger meiner einer inbegriffen sind gekniffen. Selbst Disi wird es im Alter nicht gut gehen. In der täglichen Arbeit sehe ich wie gedachte Sicherheiten von damals heute nichts mehr wert sind und das wird auch in Zukunft nicht besser werden. Die Leute die sich was gebaut haben, die wird es vielleicht nicht so treffen.

Jetzt kann wieder einer mit Zahlenakrobatik kommen ist mir völlig Latte. :D

69

08.04.2008, 12:39

hab jetzt beim googlen noch das gefunden:

Zitat

Wird der Sonderausgabenabzug mit der Vorsorgepauschale verrechnet?
Der Sonderausgabenabzug wird nicht mit der Vorsorgepauschale verrechnet. Es handelt sich bei dem Sonderausgabenabzug nämlich um einen eigenständigen, zusätzlichen und neu geschaffenen Sonderausgabenabzug.


Also wenn ich's jetzt richtig verstanden hab, würde von meinem Jahresbrutto sowohl die Vorsorgepauschale (s.o., ca. 2.900) als auch mein Jahresriesterbeitrag von sagen wir 2.100) abgezogen. Richtig?

70

08.04.2008, 13:21

Zitat

Original von Der_Dude
Die Leute die sich was gebaut haben, die wird es vielleicht nicht so treffen.

Na dann bin ich ja beruhigt. Reicht das schon, oder sollte man noch mehr machen?

Antares, der schon nicht mehr weiß wie alt er eigentlich ist

71

08.04.2008, 13:40

Apropos, heute wurde beschlossen, dass man sich die Riesterrente auch zum Hausbau (Eigenheim) auf einmal auszahlen lassen kann. Das wird den Staat vorraussichtlich 1 Mrd Euro kosten.

Nur als Randinformation.

72

08.04.2008, 14:44

Eisbär, meine Frage? Bitte bitte :D

73

08.04.2008, 19:19

hm.. also gut.

Von deinem Gesamtbetrag der Einkünfte dh Kapitalertäre, nichtselbständig usw wird die Vorsorgepauschale, Spenden und eben Altersvorsorgebeiträge nach §10a EStG abgezogen.

Gesamtbetrag der Einkünfte (Bruttoeinkommen bei nur Angestellten)
./. Vorsorgepauschale (Günstigerprüfung
UND unter anderem
./. Altersvorsorgebeiträge (§ 10a EStG)
= das zu versteuernde Einkommen.

Von dem zu versteuerndem Einkommen errechnet man jetzt deine Einkommensteuer.
Der wird dann noch die "hinzurechende Altersvorsorgezulage" draufgeschlagen dh ESt + Zulage = Steuer die du aufs Jahr zahlen musst.


Diese Zulage errechnet sich anhand deines Einkommens. Dabei werden Vorjahr und aktuelles Jahr verglichen und dann kommt eben Betrag X drauf ^^
Bei "normalen" Gehätern sind das 114,-- Euro die du aber als Sonderausgabe vorher oben abgezogen hast. (vom GBdE)

Wenn du das genau wissen willst und besser in die Thematik eintauchen möchtest suchst bei Google nach §10a EStG das ist die offizielle Bezeichnung für die Riesterrente ^^

74

08.04.2008, 20:29

Zitat

Das wird den Staat vorraussichtlich 1 Mrd Euro kosten.
Peanuts :D

75

09.04.2008, 09:30

danke schön :) ich hatte halt immer nur nach 10c gesucht, aber letztlich ja auch das Richtige gefunden, nur ob ich's auch richtig verstanden hab war mir ned klar ^^