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1

29.05.2006, 14:14

12 Jähriger Schläger?

Wie konnte das denn passieren?

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,418586,00.html


Das häuft sich ja echt in letzter Zeit...

2

29.05.2006, 14:19

einige von unseren lehrern hätte ich auch gerne mal zusammengeschlagen

3

29.05.2006, 14:24

ich hab kann es mir gar net Vorstellen wie ein 12Jähriger eine Erwachsene Frau schlagen kann. Gehe aber einfach davon aus das die Lehrerin nicht versucht hat ihn daran zu hindern, weil sie a) föllig überrascht war oder b) sich nicht zu wehr gesetzt hat damit síe nicht nich ärger bekommt.
Die schwere des Falles kann man ja nicht wirklich einordnen. Und parralelen z.B. zur Rütli-Schule sehe ich nicht wirklich es ist auf einem Gymnasium passiert glaube nicht das dort sowas an der Tagesordnug ist.
Desweiteren kann es auch einfach ein verhaltensgestörter Schüler gewesen sein der zu Agressionen neigt.
Hatte auch so einen in meiner Klasse bzw. 2 der eine war ein ganz stiller ist aber dann einmal richtig ausgrastet und hat Tische und Stühle durch den Klassenraum geschmissen (die Reli - Lehrerin hat ihn nicht dran genommen, war das erstemal glaub ich das er sich überhaupt gemeldet hatte, da ist er dann ausgerastet)
Der andere hat dauerhaft Streß geschoben. Das Problem war einfach das die Eltern in ihm einfach immer ein Opfer gesehen hatten und der Meinung waren die Lehrer hätten einfach was gegen Schüler aus unserem Dorf. Wie man auf so einen Gedanken kommt ist mir schleierhaft, aber das er dann immer weiter ärger macht war wohl zu erwarten. Schluß endlich ist er von der Schule geflogen.

Yen Si

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4

29.05.2006, 15:08

Zitat

Original von Silent_Bob
ich hab kann es mir gar net Vorstellen wie ein 12Jähriger eine Erwachsene Frau schlagen kann. ....




...Als eine 62-jährige Lehrerin des Gymnasiums dazwischen ging, soll ihr der Zwölfjährige mit der Faust auf ein Auge geschlagen haben. Der Schüler ist den Polizeiangaben zufolge Hobby-Boxer. Durch die Wucht des ...

5

29.05.2006, 15:20

Zitat

ich hab kann es mir gar net Vorstellen wie ein 12Jähriger eine Erwachsene Frau schlagen kann. Gehe aber einfach davon aus das die Lehrerin nicht versucht hat ihn daran zu hindern, weil sie a) föllig überrascht war oder b) sich nicht zu wehr gesetzt hat damit síe nicht nich ärger bekommt.
Die schwere des Falles kann man ja nicht wirklich einordnen. Und parralelen z.B. zur Rütli-Schule sehe ich nicht wirklich es ist auf einem Gymnasium passiert glaube nicht das dort sowas an der Tagesordnug ist.


Nur Überschrift vom Bericht gelesen ?

OoK_Wickie

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6

29.05.2006, 15:31

Da kann der Junge 100x Hobbyboxer sein....wenn der das bei mir machen würde, hau i dem so eine Floschn owe, das der 5x zhaus vorbeirennt, ohne zu grüßen X(

7

29.05.2006, 15:32

Sowas ist einfach nur assozial da müsste streng durchgegriffen werden. Aber 12 Jährige können ja nicht verurteilt werden...

8

29.05.2006, 15:42

Ich hätte ihn gewürgt, ein wenig. Bis der Kopf rot wird.

9

29.05.2006, 15:48

Deutschland sei Dank kann er rechtlich nicht belangt werden. Ich hätte ihm mal ordentlich eine in die Fresse gehaun, verdient hat ers. respektlos... irgendwie muss er es kapieren.

10

29.05.2006, 15:49

naja man weiß ja auch nicht wies genau war

trotzdem arg wenn das schon 12 jährige machen, mit 12 hät ich mich nicht mal getraut wen bös anzuschauen

11

29.05.2006, 16:08

Zitat

Original von _JoD_Dragon

Zitat

ich hab kann es mir gar net Vorstellen wie ein 12Jähriger eine Erwachsene Frau schlagen kann. Gehe aber einfach davon aus das die Lehrerin nicht versucht hat ihn daran zu hindern, weil sie a) föllig überrascht war oder b) sich nicht zu wehr gesetzt hat damit síe nicht nich ärger bekommt.
Die schwere des Falles kann man ja nicht wirklich einordnen. Und parralelen z.B. zur Rütli-Schule sehe ich nicht wirklich es ist auf einem Gymnasium passiert glaube nicht das dort sowas an der Tagesordnug ist.


Nur Überschrift vom Bericht gelesen ?


Nee vorhin stand da noch nicht soviel oder mir ist der Absatzt mit dem Hobby Boxer entgangen

er ist eindeutig länger und es sind neue Absätzte hinzugekommen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Silent_Bob« (29.05.2006, 16:09)


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12

29.05.2006, 16:13

LOL was ist den mit den Jugendlichen Los eben im Radio gehört das in Frankfurt ein Polizist einen 16 Jährigen jugendlichen ins Bein geschossen hat weil dieser Ihm mit einen Messer bedroht hat !

13

29.05.2006, 16:16

Nächstes Mal ins Gesicht bitte >(

_EA_Rod

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14

29.05.2006, 16:22

ich würde ihn in ganz Berlin Hundescheiße sammeln lassen ...

Der würde keine Mücke mehr was zu leiden tun @@

15

29.05.2006, 16:37

...tjo sowas ist mein arbeitsalltag... :D

16

29.05.2006, 16:41

Zitat

Original von Islaya
Deutschland sei Dank kann er rechtlich nicht belangt werden. Ich hätte ihm mal ordentlich eine in die Fresse gehaun, verdient hat ers. respektlos... irgendwie muss er es kapieren.

Ich würd erstmal den Eltern etwas verpassen....

17

29.05.2006, 16:51

@ dude wenns stimmt haste meinen :respekt:

18

29.05.2006, 16:51

jo, da muss ja ordentlich was schiefgelaufen sein in der Erziehung...

Ich finde, dass bei solchen Fällen auch die Eltern vor Gericht gestellt werden müssten, da sie ja eine Mitschuld an solchen Tragödien haben.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GEC|Bats« (29.05.2006, 16:54)


19

29.05.2006, 16:54

...am besten ist, wenn man die tat anzeigt und der staatsanwalt einem schreibt, dass er wegen § 154 Satz 1 StPO das verfahren einstellt... :respekt:

20

29.05.2006, 19:07

was besagt der paragraph?? hab gegooglet find aber net

21

29.05.2006, 19:12

Zitat


§ 154

(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,

1. wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder
2. darüber hinaus, wenn ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint.

(2) Ist die öffentliche Klage bereits erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren in jeder Lage vorläufig einstellen.

(3) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat bereits rechtskräftig erkannten Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, wieder aufgenommen werden, wenn die rechtskräftig erkannte Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nachträglich wegfällt.

(4) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat zu erwartende Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des wegen der anderen Tat ergehenden Urteils wieder aufgenommen werden.

(5) Hat das Gericht das Verfahren vorläufig eingestellt, so bedarf es zur Wiederaufnahme eines Gerichtsbeschlusses.

22

29.05.2006, 19:18

Jedesmal wenn etwas passiert, schreit das Volk nach (härtereren) Strafen.

Aber wem ist gedient, wenn der 12jähriger Bankert (nicht-Pfälzer würden wohl Bengel sagen) hart bestraft wird und somit für immer auf die schiefe Bahn gerät und noch viele weitere Straftaten begeht ?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »MaxPower« (29.05.2006, 19:19)


23

29.05.2006, 19:19

strafen können auch so ausarten dass er zum positiven gewendet wird!

24

29.05.2006, 20:10

Zitat

wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt
...also desöfteren kommt es vor, dass unsere anzeigen, wegen sachbeschädigung (zerstochene reifen, eingetretene türen), körperverletzung (angriff mit tränengas auf eine mitarbeiterin), hausfriedensbruch, Diebstahl usw. einfach hinten angestellt werden, weil sich herr staatsanwalt von anderen verfahren mehr verspricht, unsere gesetze reichen vollkommen, nur die leute die sie ausführen, da frage ich mich manchmal was die studiert haben...

25

29.05.2006, 20:36

Zitat

Original von Silent_Bob

Zitat

Original von _JoD_Dragon

Zitat

ich hab kann es mir gar net Vorstellen wie ein 12Jähriger eine Erwachsene Frau schlagen kann. Gehe aber einfach davon aus das die Lehrerin nicht versucht hat ihn daran zu hindern, weil sie a) föllig überrascht war oder b) sich nicht zu wehr gesetzt hat damit síe nicht nich ärger bekommt.
Die schwere des Falles kann man ja nicht wirklich einordnen. Und parralelen z.B. zur Rütli-Schule sehe ich nicht wirklich es ist auf einem Gymnasium passiert glaube nicht das dort sowas an der Tagesordnug ist.


Nur Überschrift vom Bericht gelesen ?


Nee vorhin stand da noch nicht soviel oder mir ist der Absatzt mit dem Hobby Boxer entgangen

er ist eindeutig länger und es sind neue Absätzte hinzugekommen


wir wissen beide, warum du es nicht gerafft hast :D

26

29.05.2006, 21:47

Zitat

Original von ZXK_BallBreaker


wir wissen beide, warum du es nicht gerafft hast :D


es hatte ausnahmsweis wirklich nicht mit dem Günther zu tun, weil ich ihn erst gleich das erstemal am heutigen Tag besuchen werde^^

27

29.05.2006, 22:39

rausschmeissen das gesindel :(

28

30.05.2006, 09:55

Und wohin schmeißt du deutsche Gewalttäter? In die Nordsee? :rolleyes: Nur weil man Jahrzehnte lang die bei der Integration versagt hat kann man das Problem nicht einfach wieder raus schmeißen. Ich sage nicht, dass die Täter bzw. deren Eltern schuldlos sind. Nur hat der Staat zu lange weg geschaut und keinen Druck ausgeübt. Achja, ich vergaß. Hier ist ja die absolute Narrenfreiheit.

29

30.05.2006, 12:51

deutsche gewalttäter gehören in den knast,wohin sonst?
aber solang man hier kapitalverbrecher mehr bestraft,als vergewaltiger usw..wundere ich mich über nix
die anderen gehören raus...schonmal statistiken angeguckt wieviel straftaten von denen ausgeführt werden? gemessen an den prozenten zur gesamtbev . von D (was wohl so 10-15% sind) sind es nämlich ein drittel..da wird mir übel..
aber von den oberen brauch ja keiner in diesen vierteln rumlaufen :(

30

30.05.2006, 13:27

Also ich finde Vergewaltiger sind schon gestraft genug mit dem Gefühl der Enthaltsamkeit und der Selbstdisziplin das natürlichste Gefühl eines Menschens unterdrücken zu müssen, nur weil Frauen sich über die Jahre hinweg das Recht ernervt haben, dass eine Einwilligung ihrerseits vorliegen muss.
Wenn Vergewaltigung nicht strafbar wäre, dann würden viele Vergewaltiger ihre Opfer nicht töten, und glaubt mir das ist wirklich ein richtig unangenehmes Gefühl jene Frau töten zu müssen, weil sie dein Gesicht gesehen hat.

Aber in der heutigen Zivilisation, werden natürlichste Triebe der Menschen verteufelt und das führt zu Kompensationen in Frust, Unhöflichkeit und Intoleranz.

Wie gerne wäre ich mal für ein Jahr der Herrscher der Menschheit, es wäre soviel besser für alle... , aber das wird wohl ein Traum bleiben...