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19.05.2006, 12:55

Großes Ebay Problem

Heute flatterte mir doch glatt ein Brief einer sogenanntent Media Finanz GMBH Osnabrück ins Haus, ich hätte noch offene Posten in höhe von 100 Euro zu begleichen, ansonsten würden sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten etc.
Als Grund war eine mehrere Monate alte Ebay Bestellung in höhe von 60 Euro angegeben + 40 Euro "Inkassogebühren" bei der angeblich dritten Mahnung, war aber die erste die ich erhalten habe.

Dann erinnerte ich mich das mir mal jemand aus Jux einen Schaltknauf mit Leds etc. richtign Kitsch bestellt hat, als ich den PC eingeschalten hatte, als Scherz weil ich immer ein bisschen über Auto Tuner lästere. Ich weis aber nicht wer das gemacht hat, waren mehrere Leute anwesend die es alle abstreiten.
Ich hab es damals da ich kein E-mail vom Verkäufer erhalten habe einfach auf sich beruhen lassen und mich nicht gemeldet und jetzt hab ich den Salat.

ich bezahl sicher nicht 100 Euro für etwas was ich nie erhalten habe, was kann ich dagegen tun?
Ist der Gerichtsstandort automatisch Deutschland, denn ich bin Südtiroler. Muss ich mich auf einen Prozess gefasst machen wenn ich nicht zahle, und wenn wie sie meine aussichten zu gewinnen?

hoffe auf eure Hilfe habe noch 10 Tage Zeit...

2

19.05.2006, 13:23

Da es mit Deinem Usernamen gekauft wurde, kommst Du wohl schlecht da raus. Du hast dafür zu sorgen, dass keiner unberechtigt an Deinen PC geht.

Bleibt also ein klassisches "Ware nicht erhalten, da nicht bezahlt"

Yen Si

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3

19.05.2006, 13:31

Also du hast keine Mail von ebay bekommen als der Kauf abgeschlossen wurde?
Keine Mail vom Verkäufer nach dem Kauf?
Du hast keine Mail vom Verkaufer bekommen weil du nicht bezahlst hast?
Keine Mahnung?
Keine zweite Mahnung?´

Deine Kumpels kaufen dir mal eben was aus "Jux" und du denkst der Vk lacht sich darüber einen ab?


Kleiner Tipp: Du zahlst ganz sicher die 100 EUR :)


Oh noch was: Falls das Paket als versicherter Versand rausgegangen ist wirds lustig.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (19.05.2006, 13:32)


4

19.05.2006, 13:33

jepp seh ich auch so,der verkäufer liegt jetzt in der beweispflicht ,das er es versendet hat...nur normalerweise versendet man ja nur gegen kohle(nach eintreffen der knatter),aber du hast ja nix bezahlt...also schon sehr dubios das ganze
somit würd ich eher sagen,es fällt in die kategorie,zwar geboten ,aber kein wirkliches kaufinteresse(sog.spassbieter,wo dein account gesperrt werden kann)denn ware wurde ja auch net geliefert

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (19.05.2006, 13:34)


5

19.05.2006, 13:36

Der Verkäufer braucht aber einen Beweis für den Versand der Ware. Da kann ja jeder kommen !

Yen Si

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6

19.05.2006, 13:37

Ahh sorry kleiner Denkfehler von mir.
Natürlich hast du keine Ware erhalten da nix Kohle = nix Ware.

Nach bezahlen deiner Rechnung dürftst du den Kram imo bekommen.

@Mielke
Spaßbieter hin oder her. Gekauft ist gekauft.

@Eisbär
Bei dem Warenwert wäre es purer Wahnsinn es unversichert zu senden.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (19.05.2006, 13:38)


7

19.05.2006, 13:41

nicht ganz...denn es gibt sehr viele spassbieter mit fakeaccounts(der 1 tag alt ist) und null bewertung und diese zahlen nix,weil sie zumeisst garnet greifbar sind...in seinem fall könnte das anders aussehen..nur ist halt ein etwas anderer fall....hab deshalb auch geschrieben,könnte in die kategorie fallen ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (19.05.2006, 13:41)


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8

19.05.2006, 13:43

Keine Sorge einfach nichts machen, bis du post vom Gericht erhälst wo der "Glaubiger" einen Titel gegen dich erwirken will, dann must du reagieren und den gesamten Anspruch anzweifeln bzw. wiederspruch erheben.

Grund:

Ohne Titel kann niemand was gegen dich unternehmen, man kann zwar einen Antrag auf ausstellung eines Titels über eine Person beim Amtsgericht stellen aber dann wird diese Person benachrichtigt und bekommt somit die Möglichkeit sich gegen diesen Anspruch zu wehren (einfach Widerspruch erheben).

Wird kein Wiederspruch einggelegt wird jedoch der Titel nach ablauf der Wiederspruchsfrist Rechtskräftig.

Wird ein Wiederspruch hingegen eingelegt wird kein Titel ausgestellt sonder der Gläubiger benachrichtig das sein Anspruch wiedersprochen wird und er hat die wahl ob er es versucht gerichtlich durchzusetzen oder gut sein läst.

Und genau das werden die versuchen einfach einen versäumins Titel zu erwirken und dich dann zu pfänden. bei einen Streitwert von 100 Euro werden die es wohl kaum auf einen Gerichtsverfahren ankommen lassen.

Und Ohne Titel dürfen die dich nicht pfänden bzw. haben sie keine Legale Berächtigung dir Geld abzunehmen.

Und da du zwar einen Kaufvertrag eingegangen bist aber diese von keiner Seite erfüllt worden ist (weder von dir noch vom Verkäufer) gibt es auch keinen rechtlichen anspruch.

Zudem sind die Fristen nicht eingehalten worden.

Aber wende dich bitte einfach an einen Anwalt :D

Yen Si

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9

19.05.2006, 13:48

Ja nee das ist mir klar Mielke ;)

Es las sich nur bei dir etwas anders.
Frei nach dem Motto; mach einen auf Spaßbieter und dir wird höchstens der Account gespeert da du ja keine echtes Kaufinteresse hattest.


-------

Zitat

Und da du zwar einen Kaufvertrag eingegangen bist aber diese von keiner Seite erfüllt worden ist (weder von dir noch vom Verkäufer) gibt es auch keinen rechtlichen anspruch.


Darüber könnte man sich imo vortrefflich streiten.
Spätestens wenn der VK nachweisen kann alles getan zu haben um einen Kontakt zum Käufer herzustellen.
Und es sich herrausstellt, dass seine Mails im Spamordner liegen.

10

19.05.2006, 13:50

hast du doch schon sehr anwaltsmässig formuliert ^^..trotzdem denk ich kann ebay seinen account sperren...bei hunderten von bewertungen und regelmässiger nutzung sehr ärgerlich ?(

eigentlich hast 2 möglichkeiten für die ich plädiere ^^ entweder du lässt es auf dich einrollen,maybe gar noch eigene anwaltskosten ?( oder du teilst mit deinem tollen kumpel und lässt dir die sch.. schicken und die sache ist aus der welt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (19.05.2006, 13:53)


11

19.05.2006, 13:51

quasi wenn der verkäufer beweisen kann, dir ne bestätigungsemail geschickt zu haben ?!

12

19.05.2006, 13:52

Sicher das es überhaupt um den Schaltknüppel ging?
Ich kann mir auch vorstellen das einfach irgendwer versucht irgendwie Geld zu machen, deshalb einfach warten was passiert.

Yen Si

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13

19.05.2006, 13:59

Zitat

Original von DRDK_T1000
quasi wenn der verkäufer beweisen kann, dir ne bestätigungsemail geschickt zu haben ?!


So denke ich.
Die Mail von Ebay muss er erhalten haben (also Michi)
In dieser Mail steht meistens alles drinn um den Kauf abzuschließen und es bedarf eigentlich keine weitere Mail vom VK.
Es sei denn, der Vk nutzt irgendwelche Abwicklungstools wie zB Afterbuy. Dann bekommt er noch eine sperate Mail vom Verkäufer mit allen wichtigen Daten ect.
Das diese Mail versendet wurde sollte theoretisch nachweisbar sein. Ob der Vk verpflichtet ist dafür Sorge zu tragen das die Mail auch ankommt, ist ne gute Frage. (ich glaube nicht)
Man könnte auch sagen, dass zumindest eine bzw. die zwei Mahnungen per Briefform hätten kommen müssen aber ich meine es bedarf heutzutage keine Mahnung mehr um die Vorderrungen ins Inkasso zu geben.

Ich würd ja gerne Mal den Verkaufernamen wissen aber nach der Zeit dürfte die Auktion wohl nicht mehr gelistet sein.



[edit]

Sind die Jungs das: http://www.mediafinanz.net/

Hehe, ich wette der VK nutzt Afterbuy.
Jedenfalls arbeiten viele Afterbuy Mitglieder mit Media Finanz als Inkassounternehemen zusammen. (gleich mal im internen Forum da surfen)
Gott sei Dank soweit kam es bei mir nie das ich die Jungs beauftragen musste.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (19.05.2006, 14:05)


14

19.05.2006, 14:09

Danke für die Antworten, naja ich würd ja bezahlen und annehmen aber mir geht es ums Prinzip die Rechnung ist wie folgt:

Grundforderung unseres Mandanten: 61,40 Euro
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 3 Euro
vorgerichtliche Inkassogebühren: 32,50 Euro
vorgerichtliche Inkassogebühren: 3,50 Euro
...

Das ist die erste Mahnung die ich erhalten habe, vielleiche eine E-mail im Spamordner aber per Brief definitiv die erste.
Wenn ich einfach die Grundforderung überweise und sonst nichts wäre das doch auch ok? Da der Brief nicht rakkomandiert war, also mit der normalen Post kam.

Oder würdet ihr mir raten es aufs warten draufankommen zu lassen? Es ist ja keine Auftragsfertigung oder ähnliches, niemand hat einen Schaden. Da ich selbst ab und zu etwas bei Ebay verkaufe und 100 Prozent positive Feedbacks habe, dürfte es kein Problem sein auch mal ein negatives zu kassieren :) Wie sieht es eigentlich damit aus das ich in Italien wohne und die Firma in Deutschland ihren Sitz hat?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »]I[Michi« (19.05.2006, 14:13)


15

19.05.2006, 14:13

Die Mahnung muss in SCHRIFTLICHER Form bei dir eingegangen sein.

Ich würde mich bei denen melden und mitteilen, dass du bisher nichts bekommen hast dh Ware/Mail sonstwas.
Der jetzige Brief kam per einschreiben oder ??

16

19.05.2006, 14:14

Nein eben nicht, das hat mich gewundert.

Yen Si

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17

19.05.2006, 14:22

Zitat

Original von _MIB_Eisbaer
Die Mahnung muss in SCHRIFTLICHER Form bei dir eingegangen sein.


http://www.stuttgart.ihk24.de/SIHK24/SIH…ht_zahlt....jsp

Mit Augenmerk auf "außergerichtliches Mahnverfahren"; 1.1 und 1.2.2

18

19.05.2006, 14:31

"Fristen und Termine
Folgende Fristen werden üblicherweise für Mahnungen gesetzt



Zahlungserinnerung: zehn bis vierzehn Tagen nach Fälligkeit der Rechnung


1. Mahnung: fünf bis zehn Tage nach Fälligkeit der Rechnung


2. Mahnung: fünf bis zehn Tage nach Versand der 1. Mahnung


3. Mahnung: Versand am besten per Einschreiben (ohne Rückschein), Androhung gerichtlicher Schritte (Mahnbescheid, Inkasso u.ä.), fünf bis acht Tage nach der 2. Mahnung

Mehr als eine Mahnung ist aus rechtlicher Sicht nicht notwendig, um nach Verstreichen der Mahnfrist einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Stellen sie jedoch, wenn Sie auf eine zweite und dritte Mahnung verzichten wollen, sicher, dass der Schuldner die erste Mahnung erhalten hat. Dies ist z.B. durch eine persönliche Übergabe der Mahnung durch einen Dritten, Quittierung der Mahnung durch den Schuldner oder Versendung per Einschreiben möglich. Sonst besteht die Möglichkeit, dass der säumige Kunde in einem Gerichtsverfahren behauptet, er habe die Mahnung nie erhalten: "diese sei wohl auf dem Postweg verloren gegangen."

Versehen Sie Ihre Rechnungen immer mit einem konkreten Zahlungstermin (z. B. "zahlbar bis spätestens zum 14. Juni 2001"). Durch diese Maßnahme gerät der Kunde automatisch ab dem 15. Juni in Zahlungsverzug.

Ist auf der Rechnung kein Termin verzeichnet (z. B. "zahlbar innerhalb von 14 Tagen"), ist es notwendig, dass Sie Ihren Kunden erst per Mahnung zur Zahlung auffordern, damit er in Verzug gerät. Versehen Sie auch Ihre Mahnungen stets mit einem konkreten Zahlungstermin.



Mahngebühren und Verzugszinsen
Für eine Zahlungserinnerung sowie die 1. Mahnung darf noch keine Mahngebühr erhoben werden. Erst ab der zweiten Mahnung können Sie dem Schuldner Mahngebühren in Rechnung stellen, diese dürfen jedoch nicht mehr als DM 5 je Mahnung betragen."

Das hab ich aus http://www.rechtspraxis.de/zwangs/mahntipps.htm
Welche Quelle hat recht?

19

19.05.2006, 14:35

Zitat

Original von ]I[Michi
Das ist die erste Mahnung die ich erhalten habe, vielleiche eine E-mail im Spamordner aber per Brief definitiv die erste.
Wenn ich einfach die Grundforderung überweise und sonst nichts wäre das doch auch ok? Da der Brief nicht rakkomandiert war, also mit der normalen Post kam.

Oder würdet ihr mir raten es aufs warten draufankommen zu lassen? Es ist ja keine Auftragsfertigung oder ähnliches, niemand hat einen Schaden. Da ich selbst ab und zu etwas bei Ebay verkaufe und 100 Prozent positive Feedbacks habe, dürfte es kein Problem sein auch mal ein negatives zu kassieren :) Wie sieht es eigentlich damit aus das ich in Italien wohne und die Firma in Deutschland ihren Sitz hat?

Wenn du denen jetzt irgendwas zahlst ist das wie ein Schuldeingeständnis. Und dann werden sie die restlichen forderungen 100% auch durchdrücken. Ich würd das abwarten. Bestenfalls der Mahnung wiedersprechen mit der Begründung, nie Waare erhalten zu haben. Ferner würde ich Auskunft über den ursprünglichen Gläubiger verlangen.

Kein seriöses Unternehmen mahnt per Mail oder ähnlichem. _Wenn_ das eine dritte Mahnung sein soll hätte schon vorher was per Papier rein flattern müssen. Ich halte das ganze für einen Bauernfänger-Trick. Wenn nur ein paar Prozent der adressierten Leute was zahlen kommen die vor Lachen nicht in den Schlaf.

Yen Si

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20

19.05.2006, 14:55

Ok dann noch mal für Borgg. ;)

1. Er kann ja auch keine Ware erhalten haben, weil er nicht betzahlt hat.
Ebaykäufe gehen nun mal zu fast 100% per Vorkasse(!) über die Bühne.
Insofern ist die Begründung nonsens.

2. Mahnungen sollten per Brief - MÜSSEN aber nicht per Brief verschickt werden. Telefonisch reicht es ebenso wie per Mail. Das hat nix mit Bauernfängerei zu tun.

Michi hat gekauft und nicht bezahlt. Der Verkäufer hat doch wohl das Recht sein Geld sehen zu wollen.

21

19.05.2006, 15:04

Es geht mir mehr um die 40 Euro Mahngebühren insgesamt, die 3,50 für den Brief sind ja ok, aber wozu die andern 33 Euro?
Wie wahrscheinlich ist die Einschlaltung eines Anwaltes wegn 100 Euro über Ländergrenzen hinweg?

22

19.05.2006, 15:21

Zitat

Original von Yen Si
Ok dann noch mal für Borgg. ;)

1. Er kann ja auch keine Ware erhalten haben, weil er nicht betzahlt hat.
Ebaykäufe gehen nun mal zu fast 100% per Vorkasse(!) über die Bühne.
Insofern ist die Begründung nonsens.

Ok.

Zitat

Original von Yen Si
2. Mahnungen sollten per Brief - MÜSSEN aber nicht per Brief verschickt werden. Telefonisch reicht es ebenso wie per Mail. Das hat nix mit Bauernfängerei zu tun.

Natürlich geht das. Ich kann auch mündlich mit dir einen Vertrag unter vier Augen abschließen. Klar ist der gültig und legal. Nur kann ich es nicht beweisen. Deswegen gilt bei solchen Dingen immer -> schriftlich. Eben wegen der Beweispflicht. Die liegt in dem Moment beim Mahner. Und da hat er bei Telefon und Email sehr schlechte Karten.

Zitat

Original von Yen Si
Michi hat gekauft und nicht bezahlt. Der Verkäufer hat doch wohl das Recht sein Geld sehen zu wollen.

Aha, dass heißt, wenn ich im Laden einen Artikel zur Kasse schleppe, dann doch nicht bezahle kann mich (z.B.) Mediamarkt verklagen? O_o. Ich würde sagen, der Kauf ist schlicht und einfach nicht zustande gekommen. Welchen Schaden will der Verkäufer geltend machen?

myabba|abra

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23

19.05.2006, 15:32

du bist doch im mediamarkt auch keinen vertrag eingegangen x_X

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »myabba|abra« (19.05.2006, 15:32)


24

19.05.2006, 15:36

@Yen Si

Was da steht wusste ich auch vorher schon aber Michi hat nichts bekommen dh er muss nicht mal lügen und der Mahner muss beweisen, dass er gemahnt hat bzw eine Rechnung an Michi raus ging denn erst auf der kann ein Datum (Zahlungszeitpunkt) festgesetzt worden sein !!

Wie soll er in Verzug kommen wenn er keinen Zahlungszeitpunkt genannt bekommen hat ?

Außerdem sind Mahnungen im 4 Augengespräch ein Witz da eine Aufnahme nur mit Genehmigung des anderen erlaubt wäre und der so immer alles abstreiten kann da Aussage gegen Aussage steht !

Michi bestreitet keine Mahnung/Rechnung oder sonstwas bekommen zu haben. Wenn der andere dann nicht beweisen kann, dass er ihn informiert hat bzw den Auftrag bestätigt hat ist überhaupt kein Geschäft zustande gekommen.
Michi wusste bis zu dem Brief überhaupt nicht, dass "sein Angebot" angenommen wurde. Woher sollte er wissen, dass er zahlen muss ?

Nochmal !
Schriftlich muss es nicht sein ABER der Gläubiger muss beweisen können, dass er alle nötigen Schritte gemacht hat und das kann er nicht wenn ers kann hat Michi eben Pech gehabt und muss blechen.
Wobei dann immer noch bleibt, dass er die Mails usw nicht bekommen hat dann ist es kniffliger.

@abra

Da zeigst du aber durch konkludentes Verhalten, dass du das Produkt kaufen willst und an der Kasse wird dein Angebot es zu kaufen sofort angenommen ^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_MIB_Eisbaer« (19.05.2006, 15:38)


25

19.05.2006, 15:37

erst einmal klären worum es sich handelt wenn du dir selbst nicht sicher bist. Würde doch keine Rechnung zahlen bei der nicht zu 100% geklärt ist worum es ging alles andere ist Sinnlos.

26

19.05.2006, 15:38

Drehen wir den Fall mal anders rum. Angenommen ich habe bei Händler XY Waare bestellt. Dieser liefert nicht. Also bekommt er von mir keine Bezahlung. Ich trete nach x Tagen ungeduldigen wartens einfach vom Kaufvertrag zurück. Kann ich die Lieferung per inkasso einklagen? Nein.

Hier ists genau das selbe. Nur dass hier die Waare das Geld ist und er mit einer Naturalie/Waare bezahlt. Wenn die Waare nicht kommt... tjo Pech dann halt. Aber dass er das dann per Inkasso einklagen kann find ich komisch ;)

27

19.05.2006, 15:49

Auf der Mahnung war auch der Name des "Mandanten" vermerkt, und ja es ist der Alu Schaltknüppel mit Led Verkäufer.

Auf der Webseite von der mediafinanz habe ich gelesen ich kann nur bei ihnen zahlen und nicht beim Händler. Aus verschiedenen anderen Forenbeiträgen die ich ergoogelt habe findet sich das viele einfach die Mahngebühr nicht zahlen und unbehelligt bleiben, aber ich kann doch schlecht der mediafinanz das bezahlen was ich ihr gar nicht schuldig bin, und wer sagt mir dann das ich überhaupt den Schaltknauf bekomme? Weil den bekomm ich sicher wieder los an irgendeinen Bauern ;) Aber 100 euro gibt mir wohl keine dafür und ich stehe nicht auf verlustgeschäfte!

Yen Si

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28

19.05.2006, 15:51

Zitat

Aha, dass heißt, wenn ich im Laden einen Artikel zur Kasse schleppe, dann doch nicht bezahle kann mich (z.B.) Mediamarkt verklagen? O_o. Ich würde sagen, der Kauf ist schlicht und einfach nicht zustande gekommen. Welchen Schaden will der Verkäufer geltend machen?


Super Beispiel. Hat ja so rein gar nix damit zu tun ;)
Ich würde außerdem Fernabsatz nicht mit Ladengeschäft verwechseln.
Natürlich liegt eine Kaufabsicht vor (und läßt sich mit so einem neckischem Mediamarktbeispiel nicht wirklich vergleichen).

Michi hat da nix auf Probe oder zur Ansicht geordert sondern schlicht und einfach gesagt: Er hat gekauft. (Angebot, Antrag, Annahme).
Er hätte dann natürlich sagen können "Nö, will ich nicht" und das Thema wäre durch (Widerruf, Rückgaberecht, 14tage etc.) aber man sollte es nicht monatelang ignorierender Weise vor sich herschieben.

Schrifliche Mahnung sind selbstredend besser, Am besten per Einschreiben/Rückschein.
Natürlich ist der Mahner (bzw. Inkassounternehmer) in der Beweispflicht ob etwas zugestellt wurde. Aber die werden sich garantiert abgesichert haben.

Imo hat Michi drei Möglichkeiten:

1. zahlen (und seinen Kumpels kräftig in den Arsch treten)
2. aussitzen in der Hoffnung das die Forderung eingestellt wird
3. aussitzen und falls es vor Gericht geht behaupten nie was bestellt zu haben (ebay bewahrt übrigens 10 Jahre lang sämtliche Verkäufe auf aus genau diesen Gründen)

Wenn er im Ausland wohnt....hmmm.....
Naja, sollte er selbst wissen wie er es macht.


Zitat

Original von kOa_Borgg
Drehen wir den Fall mal anders rum. Angenommen ich habe bei Händler XY Waare bestellt. Dieser liefert nicht. Also bekommt er von mir keine Bezahlung. Ich trete nach x Tagen ungeduldigen wartens einfach vom Kaufvertrag zurück. Kann ich die Lieferung per inkasso einklagen? Nein.

Hier ists genau das selbe. Nur dass hier die Waare das Geld ist und er mit einer Naturalie/Waare bezahlt. Wenn die Waare nicht kommt... tjo Pech dann halt. Aber dass er das dann per Inkasso einklagen kann find ich komisch ;)


Ich geh mal auf's Glatteis.
Du kannst den Vk in Verzug mit Frist setzen (Anbieterverzug) und/oder eventuelle Schadens oder Ersatzansprüche geltend machen.

Zitat

Original von _MIB_Eisbaer
...Michi wusste bis zu dem Brief überhaupt nicht, dass "sein Angebot" angenommen wurde. Woher sollte er wissen, dass er zahlen muss ?
...


Nochmals aufs Glatteis.
Die Frage ist doch, hat Michi ein Angebot abgegeben oder war es eine Annahme des Angebotes. Ich glaube da haben sich schon mehr als nur ein Gericht mit beschäftigt ob Ebay-Auktionen Aktionen sind oder nicht.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (19.05.2006, 16:19)


29

19.05.2006, 16:21

Versuch doch mal mit dem Verkäufer in Komtakt zub tretten vieleicht kann das was klären.

30

19.05.2006, 16:29

Sowas geht echt? Lol.

Aber nochmal zum konkreten Fall. Irgendwie hätte bei Michi ja was kommen müssen von ebay. Der Verkäufer kann ja die Käuferdaten einsehen. Also geh ich davon aus, daß kein ordnungsgemäßer Informationsfluß vorhanden war. Es kann nicht sein, dass vorher nix kam und dann plötzlich Inkasso vor der Tür steht. Entweder erzählt Michi uns Mist... selber schuld.
Oder bei Ebay/Verkäufer/Inkasso ist etwas sehr schief gelaufen, wofür Michi aber nix kann. Er muss ja wenigstens die Chance haben zurück zu treten vom Verkauf. Und in dem Fall würd ich es aufs Gericht ankommen lassen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Borgg« (19.05.2006, 16:30)