Die Atemwerte sind eigentlich egal, da sie aus verschieden Gründen teils deutlich über oder auch unter dem tatsächlichen Wert liegen können - entscheidend ist rechtlich einzig und allein der Blutwert. Der Atemtest dient nur als Anhaltspunkt ob es überhaupt lohnt einen Bluttest zu machen. Da der Atemtest eben sehr ungenau sein kann, besteht meines Wissens nach kein Anspruch den zu erfahren - der Blutwert wird einem natürlich mitgeteilt.
Ist so nicht 100% richtig, es gibt auch Atemalkoholgeräte, die vor Gericht verwertbar sind. Die kleinen Vortestgeräte sind dies jedoch nich, da hast du Recht.
Die gerichtsverwertbaren Geräte werden jedoch meines Wissens nur im Ordnungwidrigkeitenbereich (0,5-1,09 o/oo) angewendet, darüber ist eine Blutentnahme vorgeschrieben.