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04.09.2008, 15:24

Rechtsberatung: (ex)arbeitgeber Hat Zu Viel Gehalt Bezahlt

Hallo Mastersgemeinde.

Bräuchte mal ne Rechtsberatung

Mein Ex-Arbeitsgebe hat mir vor 2 Monaten zu viel gehalt überwiesen.
Heute kommt Brief, dass sie des Geld zurückwollen.
Die Penner haben mich nach 3 Arbeitstagen ohne Grund rausgeschmissen.

Angenommen ich habe das schon alles ausgeben und bin blank.
Muss ich denen des zurückzahlen?

geht um ca. 140 euro

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »KoH_Citrus« (04.09.2008, 15:24)


Beiträge: 641

Wohnort: Brunsbüttel

Beruf: Ger

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2

04.09.2008, 15:29

Tarifgebunden?
Im Normalfall wird im MTV eine Auschlussfrist festgelegt

Im MTV der IGBCE steht z.B.
Im Falle des Ausscheidens müssen die Ansprüche beider Seiten spätestens einen Monat
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden
.

3

04.09.2008, 15:31

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (02.12.2009, 20:59)


4

04.09.2008, 15:35

ne nicht Tarifgebunden...

war ein Aushilfsjob im Supermarkt...

5

04.09.2008, 15:36

Denke des wirst du zurückzahlen müssen. Frag nen Anwalt wennde Rechtschutzversichert bist.

6

04.09.2008, 15:38

Wahrscheinlich war der Chef Bayernfan :D

Also grundsätzlich mal bist du eigentlich verpflichtet das zurückzuzahlen.

Aber wie Ditschi schon schreibt bei Tarifverträgen gibt es meist eine Auschlussfrist die glaub je nach dem zwischen 1 und 6 Monaten variieren kann.
Gibt auch noch sowas wie "Einrede der Entreicherung" ist eine gesetzliche Grauzone. Sprich du hast es im guten Glauben genommen und dementsprechend ausgegeben -> so ganz nach dem Motto einem nackten kann man nicht in die Tasche langen.
Wie das aber genau geregelt ist weiß ich nicht.

7

04.09.2008, 16:45

812 BGB --> return to Sender :D
sofern du rechtmäßig nach 3 Tagen hast gekündigt werden dürfen. Arbeitsvertrag? Probezeit? Ist keine längere Kündigungsfrist vereinbart, dann gilt während einer Probezeit von höchstens 6 Monaten eine 2-wöchige Kündigungsfrist (622 Abs. 3 BGB).
--> ordentliche Kündigung

bei fristloser Kündigung biste natürlich sofort den Job los. Allerdings braucht es auch einen Grund für eine fristlose Kündigung. Und dieser geht zudem eine Abmahnung voraus. Außer richtig böse Sachen wie: Diebstahl, etc.

Zitat

§ 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) 1Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. 2Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. 3Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WW_Asmodean« (04.09.2008, 16:48)


8

04.09.2008, 18:38

Zitat

Original von Methadon
Denke des wirst du zurückzahlen müssen. Frag nen Anwalt wennde Rechtschutzversichert bist.


lol, welcher schüler/student hat ne rechtsschutzversicherung?

9

04.09.2008, 18:40

so lange der schüler/student noch unter 25 ist, kann er doch die rechtsschutzversicherung von seinen eltern nehmen, oder net

10

04.09.2008, 18:42

ähm asmodean, er schreibt dass es n aushilfsjob war, der war zu 99,99% von vornherein auf wenige wochen befristet, da wirds keine 2 oder mehr wochen kündigungsfrist geben

11

04.09.2008, 20:56

LOL...wie kann man als supermarktregalschlichteraushilfe nach 3 tagen gefeuert werden? bahahaha wie geil :respekt: das schaffen nur die nürnberger bratwürschtln...

12

04.09.2008, 23:09

icey hat das stichwort schon genannt: wegfall der bereicherung, § 818 III BGB

sofern du das erlangte bereits ausgegeben hast, und jetzt tatsächlich nicht mehr bereichert bist (also z.b. für nen zusätzlichen urlaub, kinobesuche,...), musst du auch nix herausgeben
wenn du aber nachweislich lediglich aufwendungen erspart hast (z.b. die ohnehin fällige monatsmiete) oder einen anderen vermögensvorteil erlangt hast (z.b. neuer fernseher), musst du das geld u.u. zurückgeben

es gibt da aber offenbar ne reihe von neueren entscheidungen, gerade im bereich von geringfügigen lohnüberzahlungen etc.

schreib doch mal, wofür du das geld ungefähr ausgegeben hast
dann kann ich dir zumindest sagen, ob du ne chance hast, das geld erstmal nicht zu zahlen ;-)

ach ja, wichtig ist auch, WANN!
du musst schon billigerweise darauf vertraut haben, dass du das geld behalten darfst (was ich mir bei 3 tagen schwer vorstellen kann)

13

05.09.2008, 12:44

Das mit dem Wegfall der Bereicherung ist nicht so einfach.

a) Wer sich auf den Wegfall der Bereicherung beruft, ist dafür beweispflichtig.
b) Man kann man sich nicht auf den Wegfall der Bereicherung nach § 818 III BGB berufen, falls eine verschärfte Haftung nach § 819 BGB vorliegt (sozusagen Ausnahme von der Ausnahme; Grundsätzlich muss man bei ungerechtfertigter Bereicherung das Geld zurückzahlen; Ausnahme: Wegfall der Bereicherung; Ausnahme von der Ausnahme: verschärfte Haftung nach § 818 IV bzw. § 819 BGB).

Bei § 819 I BGB steht was von verschärfter Haftung, falls der Empfänger der Bereicherung den Mangel des rechtlichen Grundes bei dem Empfang kennt. Könnte mir hier vorstellen, dass es hier offensichtlich gewesen ist, dass der Arbeitgeber zu viel Geld überwiesen hat.

14

05.09.2008, 12:59

jo war offensichtlich

häts trotzdem gerne von dem scheiß laden behalten^^

ausgegeben hab ichs auch noch nicht.
werds dann wohl zurückzahlen

aber erst nach 2 monaten mit solchen forderungen zu kommen ist doch verdammt assozial..

bis dahin hat man des geld doch leicht schonmal ausgegeben..

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »KoH_Citrus« (05.09.2008, 13:01)


15

05.09.2008, 13:10

Naja, bis denen in der Zentral und Buchhaltung auffält vergeht schon mal Zeit. Und 140 Euro sind ja auch kein Betrag.

16

05.09.2008, 13:31

Zitat

Original von CF_Ragnarok
LOL...wie kann man als supermarktregalschlichteraushilfe nach 3 tagen gefeuert werden? bahahaha wie geil :respekt: das schaffen nur die nürnberger bratwürschtln...


Das frag ich mich auch.

Wie kanns du Geld kassieren auf die du keine Gegenleistung gebracht hast? Findest du das moralisch in Ordnung?

Ausserdem werden sie das Geld zurückholen, da kanns du Gift drauf nehmen.

17

05.09.2008, 13:34

Zitat

Original von BrettvormKopf

Zitat

Original von CF_Ragnarok
LOL...wie kann man als supermarktregalschlichteraushilfe nach 3 tagen gefeuert werden? bahahaha wie geil :respekt: das schaffen nur die nürnberger bratwürschtln...


Das frag ich mich auch.

Wie kanns du Geld kassieren auf die du keine Gegenleistung gebracht hast? Findest du das moralisch in Ordnung?

Ausserdem werden sie das Geld zurückholen, da kanns du Gift drauf nehmen.


ihr wisst überhaupt nichts
aber blöd labern...

so und nu schluss hier

18

05.09.2008, 13:58

Zitat

Original von KoH_Citrus
ihr wisst überhaupt nichts
aber blöd labern...

Dann erklärs doch. Das ist das mindestet, was du in diesem Thread bringen musst.

19

05.09.2008, 15:26

quatsch, warum sollte er die Neugierde anderer Leute befriedigen?

20

05.09.2008, 15:30

er kann's doch eh ned mehr retten, egal was er jetzt tut :)

21

05.09.2008, 16:09

Sag ma echt kilian ^^ warum haben die dich einfach so gekündigt. hab auch im supermarkt gearbeitet und kam eigentlich grundsätzlich zu spät weil ich draußen noch eine garaucht hab ^^ glücklicherweise kannte ich die chefin und sie leistete mir immer draußen beim rauchen gesellschaft :D

22

06.09.2008, 11:04

Zitat

Original von KoH_Citrus
ihr wisst überhaupt nichts
aber blöd labern...


Dann erkläre es doch einfach mal. Ich finde es auch etwas komisch sich drüber aufzuregen, dass man zuviel gezahltes Gehalt zurückzahlen soll. Normalerweise weiß man ja (Vertrag) was man verdient und weiß daher auch ob man den richtigen Betrag erhalten hat oder nicht (ich nehme mal nicht an, dass solche Unsummen auf Deinem Konto bewegt werden, dass Du das nicht feststellen hättest können). Korrekterweise hättest Du also bei Geldeingang nachgefragt ob das so gewollt war. So erweckst Du natürlich schon den Eindruck als hättest Du gehofft, dass es in der Buchhaltung des Kunden nicht auffällt das sie Dir mehr gezahlt haben als Du eigentlich bekommen hättest.

Du stellst in einem öffentlichen Forum so eine Frage, da sollte Dir vorher klar sein, dass auch unsachliche Kommentare kommen. Willst Du eine rein sachliche und fachlich korrekte Auskunft, dann geh zu einem Anwalt und frage das nicht in einem öffentlichen Forum, in dem sowieso zu 90% nur gefährliches Halbwissen kommuniziert wird

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (06.09.2008, 11:05)


23

06.09.2008, 12:19

die anderen 10 prozent waren übrigens mein post ;)

24

06.09.2008, 12:51

ich reg mich doch nicht auf?!

wollte nur wissen ob ich es zurückzahlen muss...
aus schluss basta

und bei diesem supermarkt hät ich des geld gerne behalten. denn sie hätten es verdient.
Und ich werde ich sicher nicht erzählen was vorgefallen ist.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »KoH_Citrus« (06.09.2008, 12:54)


25

06.09.2008, 13:03

Haben sich dich am Popo oder am Pipi angefasst? :(

26

06.09.2008, 14:32

Wenn du tatsächlich blank bist: § 818 III BGB.
Ich kenn mich zwar im Arbeitsrecht nicht aus, aber das mit dem Geltendmachen der Ansprüche nach einem Monat hört sich doch ganz plausibel an.

Schreib den Deppen einfach:

Sehr geehrte blabla,

leider haben sie die einmonatige Frist zur Geltendmachung dieser Forderung bereits überschritte, im übrigen bin ich entreichert, § 818 III BGB.

Falls sie angesichts dieser Sach- und Rechtslage doch Klage erheben wollen, weise ich Sie darauf hin, dass bei einem Streitwert dieser Höhe neben ihren Anwaltskosten bereits Gerichtskosten von mindestens 300€ anfallen.

MfG
KoH_Citrus

So ungefähr würd ich es jedenfalls machen.

Ich versteh nicht warum alle hier mal "vorsichtshalber" das Geld zurückzahlen wollen. Es geht hier um einen sehr geringen Streitwert, und die Erfolgschancen bei einer Klage sind imo für den Gegner nicht sehr hoch.
Denke kaum dass die Gegenseite Klage erheben wird. (falls doch musst du in der Tat mehr zurückzahlen, als der Wert deiner ungerechtfertigen Bereicherung^^)
Aber generell sollte man da mit der Einstellung rangehen "wer was von mir will, soll es sich holen".

Dies ist keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »seth« (06.09.2008, 14:37)


27

06.09.2008, 14:37

nen kollege von mir arbeitet bei rewe, da haben sie erst letzten monat ne aktion gehabt, dass nen mädel für 1 woche da gearbeitet hat, dann gekündigt hat und am selben tag noch nen minus vonj ca 300 in ihrer kasse hatte..
die bekommt auch ihr gehalt fürn ganzen monat und rewe unternimmt nichtmal mehr was wegen der differenz in der kasse, weils sich für die nicht lohnt...

=>würd das geld erstmal behalten^^