Bin kein Anwalt und hab in dem Punkt keinerlei juristische Bildung, ausserdem darf ich dir keinen juristischen Rat erteilen, sondern rede hier nur Allgemein vor mich hinl.
Also grundsätzlich rechtmässig ist so eine Klausel, allerdings muss im Vertrag der konkrete Betrag stehen.
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann würde ich das einem Anwalt deiner Wahl vorlegen und diesen um juristischen Rat bitten.
Allerdings wäre es wohl zu deinem Vorteil, wenn du dich mit denen einigst.
Wieviele Vierteljahre bist du schon dort ?
Wenn die schon 1 oder 2 mal nichts abgebucht haben im Quartal, dann denk ich mal dass du gute Chancen hast dass nicht zu bezahlen.
Nur meine persönliche Meinung.