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Scheidungsquote per Gesetz auf 10% festlegen.
Die staatliche Gemeinschaft hat nach Art. 6 Abs. 1 die Pflicht, die Institutionen Ehe und Familie zu schützen. Aus diesem Grund darf die staatliche Gemeinschaft diese Institutionen auch nicht der Beliebigkeit preisgeben. Auf dieser Grundlage könnte eine gesetzliche Bestimmung regeln, dass eine bestimmte Quote bei Scheidungen nicht überschritten werden darf. Dadurch würde das Ansehen von Ehe und Familie wieder gestärkt, ehewillige Bürger, die eine Familie gründen und Kinder bekommen wollen, würden neues Vertrauen in die Institution fassen, während denen, die sich weniger verpflichten wollen, die Lebensgemeinschaft ohne besonderen gesellschaftlichen Schutz offen steht.
Regelungen für Härtefälle könnten in engen Grenzen getroffen werden. Gegebenenfalls sind Wartelisten einzuführen, wie etwa auch beim sozialen Wohnungsbau.
Da ist der Fehler in deren Argumentation.
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Wir sind gegen Sonderrechte für Frauen. Frauen sind keine Behinderte und deshalb nicht wie Behinderte zu behandeln.
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Original von hiigara
wie gay ... wmca...
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Original von nC_$kittle_
Muss ich dann auch Hitler lieber mögen [...] nur weil er Deutscher ist?
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Original von CF_Icey
ich hab eine Hakenkreuzfahne über meinem Bett und einen Adolf-Hitler-Schlafanzug mit zugehöriger Bettwäsche