Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

1

20.03.2011, 18:31

Erbschaft

Eine Freundin von mir hat ihren schwerreichen Vater verloren, und die letzte Frau des Vaters hat offenbar alle Vermögensbestände umgeschrieben, versteckt, beseitigt, was weiß ich. Jedenfalls hat meine Freundin jetzt ein Angebot über 200.000 Euro erhalten, nach dem Motto, nimm das und gib dich zufrieden, kannst eh nicht mehr einklagen. Das entspricht gerade mal einem Ferrari aus dem Fuhrpark, läppisch. Sie hat auch schon mit einem Anwalt gesprochen, der ihr wohl dazu riet, das Angebot anzunehmen. Nunja, ich kapiere nicht, wie man so einfach alle Vermögensbestände verschwinden lassen kann. Es hat doch wohl zum Todeszeitpunkt eine Bestand gegeben und dessen Bewegungen muss man doch verfolgen können. Kennt sich hier jemand mit sowas aus?

SenF_Woerni

Erleuchteter

Beiträge: 4 097

Wohnort: Hersbruck Deutschland

Beruf: GER

  • Nachricht senden

2

20.03.2011, 21:13

Ich denke wohl keiner besser als ihr Anwalt. ;)

So einen ähnlichen Fall gabs in der Familie meiner Freundin auch, da war auch nichts zu machen. :(

Yezariael

Erleuchteter

Beiträge: 5 157

Wohnort: ... da wars dunkel und kalt...

  • Nachricht senden

3

20.03.2011, 21:27

Im Zweifelsfall noch nen andren Anwalt konsultieren... Zweit und Drittmeinungen sind nicht zu verachten!

Zitat

Original von Antares
Sex ist nicht so schön, wie man es sich beim wixen immer vorstellt.

Imp_Goten

Erleuchteter

Beiträge: 4 093

Wohnort: Innsbruck

Beruf: ITA

  • Nachricht senden

4

20.03.2011, 23:35

jo oder noch nen 4ten oder 5ten und nurmehr 100k übrig haben nach den spesen/kosten ^^
Soweit ich mich mit erbschaft auseinander setzen musste, läuft das allse selten fair ab.. bin zwar kein anwalt aber kenne auch viele leute die bei sowas ähnlichem einfach leer ausgingen.
Ausserdem bei anwälten sowieso vorsichtig sein, kenne fälle da hat der anwalt sachen versprochen die nicht möglichen waren, am ende nen haufen anwaltsspesen ghehabt und komplett leer ausgegangen ;)
tuut tuut

6

21.03.2011, 07:36

Ohne Ahnung davon zu haben würde ich auch behaupten, dass man Kontobewegungen ja leicht nachvollziehen kann. Ebenso wenn irgendwelche Immobilien etc übertragen werden (wobei das ja nur mit Einverständnis des Inhabers passieren kann, somit zu Lebzeit). Sofern kein Testament besteht, sollte die Tochter ihren Pflichtteil einfordern können?
Würde wirklich nochmal nach einem Fachanwalt suchen.

7

21.03.2011, 10:23

jo oder noch nen 4ten oder 5ten und nurmehr 100k übrig haben nach den spesen/kosten ^^
Soweit ich mich mit erbschaft auseinander setzen musste, läuft das allse selten fair ab.. bin zwar kein anwalt aber kenne auch viele leute die bei sowas ähnlichem einfach leer ausgingen.
Ausserdem bei anwälten sowieso vorsichtig sein, kenne fälle da hat der anwalt sachen versprochen die nicht möglichen waren, am ende nen haufen anwaltsspesen ghehabt und komplett leer ausgegangen ;)
Man kann auch gegen Anwälte klagen.
Da die berufshaftpflichtversichert sind, hat man da im Erfolgsfall auch kein Problem, sein Geld zurückzubekommen
Ohne Ahnung davon zu haben würde ich auch behaupten, dass man Kontobewegungen ja leicht nachvollziehen kann. Ebenso wenn irgendwelche Immobilien etc übertragen werden (wobei das ja nur mit Einverständnis des Inhabers passieren kann, somit zu Lebzeit). Sofern kein Testament besteht, sollte die Tochter ihren Pflichtteil einfordern können?
Würde wirklich nochmal nach einem Fachanwalt suchen.
In der Tat kann man gegen solche Tricksereien durchaus aufdecken.
Wie genau, kann dir aber tatsächlich nur ein Anwalt sagen, der alle Informationen zum Fall zur Verfügung hat.

Der Pflichtteil besteht übrigens immer, selbst bei Testament.
Ohne Testament erbt die Tochter (wie alle anderen) nach gesetzlicher Erbfolge, das ist noch einmal deutlich vorteilhafter.

8

21.03.2011, 11:46

da der streitwert beträchtlich sein dürfte, sollte man in jedem fall, unabhängig davon was der aktuelle Anwalt inhaltlich zur Sache gesagt, eine zweitmeinung einholen (von einem Spezialisten, nicht vom befreundeten Juristen der einem den Einspruch gegen Knöllchen und den Arbeitsvertrag einlegt ;) )-
________________________

The American beer is like making love in a canoe: Fucking close to water...
-Woody Allen

9

21.03.2011, 12:14

Wie "offenbar" ist denn die Umschreibung von Vermögen hier? Welche Indizien oder Beweise hat deine Freundin dafür, außer der Tatsache, dass sie am Ende zu wenig rausbekommt? Wusste sie genau über das Ausmaß des Vermögens bescheid?
Artificial intelligence is no match for natural stupidity.

10

21.03.2011, 13:12

wenn in den letzten 10 Jahren etwas verschenkt wurde,würde ich mal ein wenig nachforschen.

alles was in der Zeit umgeschrieben wurde,gehört zur Erbmasse.

11

21.03.2011, 16:09

Der Pflichtteil besteht übrigens immer, selbst bei Testament.
Das wäre mir jetzt allerdings neu. Wäre das der Fall könnte man sich ja das gesamte Testament sparen.

@Threadersteller armes schwein, kein plan was man in dem Falle machen könnte aber wenn selbst der Anwalt abrät, und das dürfte bei den Vermögenswerten wohl eine ganze Stange an Honorar bedeuten, dann wird da schon was dran sein.
Man sollte halt doch rechtzeitig die Angelegenheiten wegen Ableben angehen wie eben Testament oder Patientenverfügung und was es da alles gibt.

12

21.03.2011, 16:20

Faustregel besagt, dass man zwischen 125-175% eines freiwilligen Angebotes hochhandeln kann. Also ich würde 300k verlangen, denn eins ist klar, wenn die vorher schon alles bei Seite geschafft hat, dann wird die sich auch informiert haben und Du wahrscheinlich es recht schwer haben. Andererseits will die sicher auch kein Stress haben, daher s.o. wer 200k anbietet zahlt auch 300k.
Die Wahrheit kann nie falsch sein, nur schmerzhaft.

SenF_Woerni

Erleuchteter

Beiträge: 4 097

Wohnort: Hersbruck Deutschland

Beruf: GER

  • Nachricht senden

13

21.03.2011, 16:52

@ T1000

Wenn es mehrere Erben geben sollte ( Frau, Gärtner, Hunde... oä) und das einzige Kind nicht oder wenig im Testament berücksichtigt wurde kann es seinen Pflichtteil fordern.

14

21.03.2011, 16:56

wer beurteilt denn dann wieder, was "wenig" ist... sprich, ab wann geklagt werden darf? oh mann das nervt schon wieder ^^ ich mein dafür ist ein testament ja da, der urheber wird sich ja was dabei gedacht haben. einsehen würde ich solche "ausnahmeregelungen" allerdings bei sachen wie unterhaltspflicht oder ähnlichem... aber eben nicht bei bloßem barvermögen.

15

21.03.2011, 17:04

Zitat von »toblu«



Der Pflichtteil besteht übrigens immer, selbst bei Testament.

Das wäre mir jetzt allerdings neu. Wäre das der Fall könnte man sich ja das gesamte Testament sparen.
Ist aber so, sonst würd es ja nicht Pflichtteil heißen. ;) Dieser ist immer garantiert, egal was im Testament steht. Dieser Regelt jedoch nicht das gesamte Vermögen sondern für 50% . Die Aufteilung ist etwas komplizert, da je nach Fall unterschiedlich. Aber vorrausgesetzt er war mit seiner Frau verheiratet und hat keine feste Geliebte gehabt(kein Scherz, auch dafür gibt es Erbregelungen,sog.Konkubinenanteil) Stehen der Frau bis zu 4/8tel vom Pflichtteil zu. Sollte Sie Kinder mit Ihm haben die noch nicht volljährig sind, pro Kind 1/8tel drauf bis zur höchstgrenze von 7/8tel.Dies gilt aber nur wenn keine weiteren Partizipanten dabei sind. Also ,da ich die Familienverhältnisse der genannten Person nicht kenne ist es schwierig zu sagen wieviel sie bekommt. Zumal auch nicht klar ob sieim Testament bedacht wurde.Grundlegend würd ich sagen bis zu 12,5% der Hälfte des Vermögens sollte ihr bei nicht all zu schräger Familienkonstellation zustehen.Wichtig ist noch zu wissen, das man diesen Pflichtteil ordentlich anmelden muss und zwar innerhalb von 3 Jahren nach dem Tod.Zu Schenkungen wurde oben ja schon gesagt, alles was innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod verschenkt wurde ist weiterhin Erbmasse und muss aufgeteilt werden.

16

21.03.2011, 20:39

Der Pflichtteil besteht übrigens immer, selbst bei Testament.
Das wäre mir jetzt allerdings neu. Wäre das der Fall könnte man sich ja das gesamte Testament sparen.
Nochmal kurz zusammengefasst: Wenn es gar nichts gibt, greift die gesetzliche Erbfolge, also die Grundregeln des BGB.
Habe die deutschen Bestimmungen nicht im Kopf, aber zum Beispiel bekommt der Ehegatte 50 % und jedes der beiden Kinder 25 %.

Mit einem Testament kann man diese Verteilung ändern, also zum Beispiel dem Ehegatten 60 %, jedem der Kinder 10 % und 20 % der Verein zur Rettung ohrloser Ohreuelen vermachen.
Wie die meisten Rechtsordnungen kennt das deutsche Recht dabei aber einen Pflichtteilsanspruch (wenn ich mich recht erinnere in Höhe von 50% des gesetzlichen Anspruchs).
Im Beispiel könnten die beiden Kinder also auf die fehlenden 2,5 % der Erbmasse klagen.

17

22.03.2011, 00:21

Wie lange studierst du schon? ;)

@topic: Es so machen wie Premium vorschlägt oder Anwalt.

18

22.03.2011, 07:30

pflichtteil ist unanfechtbar ( ausser bei mord wg erbe o.ä.) und der greift auch rückwirkend. da wirds aber schwer - am einfachsten unzurechnungsfähigkeit,aber ohne videos, zeugen etc. ist das schwer. anwälte sollten dir da tips geben.
wenns um so viel mehr geht, hilft manchmal n ermittler der die fäkalien umgräbt.da kann man sich dann auch aussergerichtlich einigen. manche nennen es auch erpressung...

19

23.03.2011, 08:59

Gabs denn schon die Testamentseröffnung oder eine offizielle Nachlasseröffnung?

Ausserdem, wenn die gute Frau alles kriegen kann, wieso bietet sie dann 200000 € an? Das stinkt doch! Sollte bei der offiziellen Testamentseröffnung herauskommen, das quasi nichts zu vererben ist, dann würde ich mir einen guten (!) Anwalt nehmen. Dazu eine Strafanzeige wegen Unterschlagung und sicherlich noch einiger anderer Dinge. Ein guter Anwalt wird sicherlich eine einstweilige Verfügung erlassen können, so dass fragliche Güter erstmal eingefroren werden. Ausserdem gibt es doch eine rpckwirkende Frist, in der Schenkungen unter bestimmten Umständen unwirksam werden?

Wenn der betreffende Vater einfacher Multimillionär war, dann kann man sicherlich was machen. Wenn es hier um hundete von Millionen geht, dann ist das Geld sicherlich schon auf den Caymans oder sonstwo verschwunden.

Also ich würde mich damit nicht abspeissen lassen. Schätzen, was der Vater so hatte, davon den Pflichtanteil ausrechnen und das fordern. Zahlt sie das ungefähr in bar aus, dann gerne nehmen, ansonsten klagen. Wir leben doch schließlich nicht in einer Soap Opera!

Partizan_ch

Erleuchteter

Beiträge: 3 349

Wohnort: Jugoslawien

Beruf: CH

  • Nachricht senden

20

23.03.2011, 20:42

Ich kenne mich zwar nur mit dem schweizerischen Recht aus, aber dort ist's so:

Alle Schenkungen, verdeckte Erbvorbezüge und gemischte Schenkungen (das sind solche Rechtsgeschäfte, bei denen denen der Erblasser eine Sache viel zu günstig verkauft) aus den letzten 5 Jahren sind anfechtbar.

Der Pflichtteil beträgt in DE glaube ich 1/2 des gesetzlichen Teils, also wenn nur sie und die Witwe pflichtteilgeschützt sind, dann

1/2 x 1/2 = 1/4 der gesamten Erbmasse. Gibt es denn ein Testament? Wurde der Tochter darin etwas konkretes vermacht? Das würde dann auf den Vermögensstand des Erblassers hindeuten.

Die Erbmasse wird aber erst festgestellt, wenn die Gütermassen verteilt worden sind (Stichwort: Güterrechtliche Auseinandersetzung)! Der Tod wird wie eine Scheidung gehandhabt und wenn sie eine lange Ehe hatten (also über 10 Jahre in CH), dann kriegt die Witwe bei seinem Tod erst mal 50% seiner Errungenschaften während der Ehe. Dafür fallen 50% ihrer Errungenschaften in die Erbmasse. Wenn sie aber "arm" war und von seinem Geld gelebt hat, wird das unter dem Strich nichts sein. D.h. nach dieser Teilung kann die Erbmasse im schlimmsten Fall noch 1/2 der Ursprünglichen Summe betragen.

Da spielt aber dann auch ein möglicher Ehevertrag eine grosse Rolle!

Die Erbmasse verschwinden zu lassen wird aber schwierig sein. V.a. wird zum Zeitpunkt des Erbgangs ein Inventar gemacht. Die Banken und co. haben eine Auskunftspflicht gegenüber der Erbengemeinschaft. Ich würde mich an einen 2. Anwalt wenden und mal nachfragen, wer die Erbmasse überhaupt verwaltet.

Ich frage mich aber auch, wie beschissen denn das Verhältnis deiner Freundin zu ihrem Vater gewesen sein muss, wenn sie nicht mal ansatzweise weiss, was er denn so für Vermögenswerte gehabt haben könnte.

Nichtsdestotrotz, als Fausregel gilt: Wenn die Witwe gierig ist und mit der Tochter so wenig wie möglich teilen möchte, werden die 200'000 € nur ein Bruchteil des wahren Erbteils betragen.

LG lic.iur. Partizan_ch ;-)
Erst wenn alle Lanpartys verboten, alle Spiele abgeschafft und das I-net indiziert wurde, werdet ihr merken, dass man seine Kinder doch erziehen muss!

21

24.03.2011, 05:43

Hi Malone,
Wer steht denn erstmal im Testament drin? Und gibt es im Testament keine Angaben ueber seinen Besitz?

Wenn es kein Testament gibt, wuerde der Tochter zumindest der Pflichtteil zustehen, wie schon zuvor von Jacobs angeschnitten sind alle Schenkungen der letzten 10 Jahre mit einzuberechnen, aber nicht voll da dieses Gesetz in 2009 reformiert wurde. (http://www.internetratgeber-recht.de/Erb…chtteil/pta.htm)

Grundsaetzlich kann ich mich nur anschliessen und euch raten eine Zweite Meinung einzuholen, und alle Dokumente die Ihr habt dem Anwalt vorzulegen. Ich bezweifle das hier im Forum irgendwer was fachlich nützliches sagen kann, ohne den Sachverhalt genauer zu betrachten. Die Summe(n) scheint erheblich.

LG,
Jack