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Original von SenF_Toddi
Skandal aha - Du hast echt Ansichten... da kanns einen echt grausen.
Jeder kann mal in eine brenzlige Situation kommen und Miete oder sonstige Rechnungen nicht mehr begleichen - da kann man die leute (samt Kindern) doch nicht auf die Straße setzen...
wenn die bei der FDP auch so daherreden wundert´s micht nicht, dass die die 5% hürde nicht schaffen.
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Original von kOa_Borgg
Es ist beides falsch. Sowohl, dass der Vermieter quasi die gesellaschftlichen Kosten trägt, als auch, dass diese Geiselnahme überhaupt möglich ist. Hier ist der Gesetzgebe mal mit Kreativen Ideen gefragt. Was bieten unsere Regierungsparteien hier? Wird sowas überhaupt diskutiert? Ich hab da noch nie was gehört. Und bei der Opposition siehts da sicher nicht besser aus...![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (02.09.2010, 11:15)
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Original von AtroX_Worf
Ich sehe keinen Unterschied zu Diebstahl, man stielt dem Vermieter im konkreten Fall einen Monat Nutzung des Objekts.
Für die soziale Absicherung sit die Gesellschaft insgesamt zuständig, dies kann nicht eigensinnig über diebstahlähnliche Delikte geschehen.
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Original von MaxPower
Daher sind die Gesetze schon ok. Manche Mieten sind so teuer, dass man bei Arbeitslosigkeit sofort zahlungsunfähig wird, aber der Vermieter eine 3 Monatige Kündigsungsfrist hat.
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Original von AtroX_Worf
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Original von MaxPower
Daher sind die Gesetze schon ok. Manche Mieten sind so teuer, dass man bei Arbeitslosigkeit sofort zahlungsunfähig wird, aber der Vermieter eine 3 Monatige Kündigsungsfrist hat.
Die Mieten sind doch nur so teuer, weil der Markt es hergibt.
Wer in solch eine Wohnung zieht und diese so teuer ist, dass er nichts für zukünftige Mieten sparen kann - der hat sich wohl übernommen!
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Original von disaster
Naja, wenn man jemandem ein Auto für 14k verkauft, der dann irgendwas abtreten muss, weiß man doch, dass es da eng ist. Drückt man dennoch auf die Risikotaste für max. Gewinn, muss man sich nicht wundern, wenn es schief geht. Da es von Beginn "nur" um 1,5k Rest ging, hätte man sich den ganzen Akt wohl schenken sollen..
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Original von disaster
Ein "bißchen Eigentumsvorbehalt" gibt es in der Tat nicht. Wird das Auto zurück gefordert (weitere Klage), wird das Ergebnis dennoch natürlich nicht sein, dass der Verkäufer es behalten kann zusätzlich zum bereits bezahlten Kaufpreis, sondern er kann es zu Geld machen und daraus seine Forderungen befriedigen; den Rest bekommt sie.
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Original von disaster
Das läuft dann sicher auf die nächste Klage hinaus und sie bekommt als H4 finanzielle Unterstützung für die Gerichtsverfahren - Du hingegen nicht.
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Original von Yen Si
Naja es gibt ja durchaus Situationen wo man froh ist für ein Kfz überhaupt einen "Dummen" gefunden zu haben.
Inwieweit ist ihre Behauptung das die Kiste "Schrott" sei den richtig?
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Original von MaxPower
Vielleicht noch überlegen, ob das ganze u.U. so geplant war, dann ist es Betrug. Ansonsten anzeigen wegen Steuerhinterziehung, ist auch ne Frage, wie sie das Auto versteuert hat, bestimmt hat sie den Vollen Kaufpreis zur Nutzung über die Jahre abgesetzt. Das zuimindest müsste doch überprüfbar sein.