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31

02.09.2010, 11:15

Zitat

Original von SenF_Toddi
Skandal aha - Du hast echt Ansichten... da kanns einen echt grausen.

Jeder kann mal in eine brenzlige Situation kommen und Miete oder sonstige Rechnungen nicht mehr begleichen - da kann man die leute (samt Kindern) doch nicht auf die Straße setzen...

wenn die bei der FDP auch so daherreden wundert´s micht nicht, dass die die 5% hürde nicht schaffen.

Wo ist denn der Unterschied zum Diebstahl, wenn man eine Leistung nutzt, sie aber nicht bezahlt?
Ich sage ja nicht, dass diese Menschen dann auf der Straße bleiben sollen, das liest du nur wieder in meine Beiträge rein (darüber ist überhaupt nichts geschrieben worden).

Ich sehe keinen Unterschied zu Diebstahl, man stielt dem Vermieter im konkreten Fall einen Monat Nutzung des Objekts.
Für die soziale Absicherung sit die Gesellschaft insgesamt zuständig, dies kann nicht eigensinnig über diebstahlähnliche Delikte geschehen.

Zitat

Original von kOa_Borgg
Es ist beides falsch. Sowohl, dass der Vermieter quasi die gesellaschftlichen Kosten trägt, als auch, dass diese Geiselnahme überhaupt möglich ist. Hier ist der Gesetzgebe mal mit Kreativen Ideen gefragt. Was bieten unsere Regierungsparteien hier? Wird sowas überhaupt diskutiert? Ich hab da noch nie was gehört. Und bei der Opposition siehts da sicher nicht besser aus... ?(

Ich glaube aktuell wird wirklich diskutiert, das Mietrecht wieder etwas vermieterfreundlicher auszugestalten.
€dit: Von den Regierungspartein natürlich. :P

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (02.09.2010, 11:15)


32

02.09.2010, 11:33

Zitat

Original von AtroX_Worf

Ich sehe keinen Unterschied zu Diebstahl, man stielt dem Vermieter im konkreten Fall einen Monat Nutzung des Objekts.
Für die soziale Absicherung sit die Gesellschaft insgesamt zuständig, dies kann nicht eigensinnig über diebstahlähnliche Delikte geschehen.


Da hast nicht unrecht. Ich muss mein Zeug auch überall zahlen aber bei Honorarrechnungen oder Mieten ist das alles nicht so schlimm aber nen Kaugummi im Laden klauen und schon bist bei der Polizei !
Kinder hin oder her.

33

02.09.2010, 11:33

Die einzige Verbesserung wäre, nach 2 Monatsmieten Rückstand in Folge Zwangsumzug in eine vom Staat beschaffte Wohnung. Allerdings gibt es in Ballungsräumen zu wenig Wohnraum.

Daher sind die Gesetze schon ok. Manche Mieten sind so teuer, dass man bei Arbeitslosigkeit sofort zahlungsunfähig wird, aber der Vermieter eine 3 Monatige Kündigsungsfrist hat.

34

02.09.2010, 11:37

Zitat

Original von MaxPower
Daher sind die Gesetze schon ok. Manche Mieten sind so teuer, dass man bei Arbeitslosigkeit sofort zahlungsunfähig wird, aber der Vermieter eine 3 Monatige Kündigsungsfrist hat.

Die Mieten sind doch nur so teuer, weil der Markt es hergibt.
Wer in solch eine Wohnung zieht und diese so teuer ist, dass er nichts für zukünftige Mieten sparen kann - der hat sich wohl übernommen!

35

02.09.2010, 11:55

Zitat

Original von AtroX_Worf

Zitat

Original von MaxPower
Daher sind die Gesetze schon ok. Manche Mieten sind so teuer, dass man bei Arbeitslosigkeit sofort zahlungsunfähig wird, aber der Vermieter eine 3 Monatige Kündigsungsfrist hat.

Die Mieten sind doch nur so teuer, weil der Markt es hergibt.
Wer in solch eine Wohnung zieht und diese so teuer ist, dass er nichts für zukünftige Mieten sparen kann - der hat sich wohl übernommen!


Da hat er schon recht. Wir haben auch Mandanten wo ich mir immer denk, dass es eine kleinere WOhnung auch tuen würde. Das sind meistens diejenigen die eh nicht mit Geld umgehen können und denen es immer fehlt egal wieviel sie verdienen.
Wohnug und Auto --> Wunsch/Haben will > Geldbeutel

36

02.09.2010, 15:45

Stellt euch mal vor:

Studienende, Job Angebot Frankfurt oder München.

Sagen wir 1.10. geht der Job los und du hast kaum Geld um noch den September zu überbrücken. Was meinste wie teuer deine erste Wohnung sein wird, wenn du für dich alleine was suchst? Zeit nur 4 Wochen.

Und dann nach 6 Monaten wirste gekündigt (Kaution 3 Monatskaltmieten haste grad noch so zusammenbekommen, vielleicht noch Einrichtung kaufen müssen, Umzug selbst kostet auch was).

Als ob man im ersten Jahr schon so viel verdient, um (bei mir warens z.B. 1800 Euro Kaution) zusammenzukratzen? Und dann noch was zu sparen, alle nötigen Versicherungen abzuschliessen usw...

Es kann auch unverschuldet sein. Nettowarmmiete sollte höchstens 30% vom Nettolohn sein, das ist ne gute Richtlinie, aber am Anfang kann man die nicht immer einhalten. Nach 2 bis 3 Jahren sollte das dann eingependelt sein.

Betonung liegt auf kann. Und die meisten Immobilienbesitzer haben keine Probleme mit Mietnomaden. Die armen alten Rentner, die Mietnomaden in ihr Haus ließen, sind genau so selten wie die von mir beschriebene unverschuldete Zahlungsunfähigkeit.

Und wenn sich was ändert nutzt es nur der Rendite der Immoblienhaie und nicht den kleinen Leuten, die als Rentenvorsorge was kleines vermieten und davon leben wollen/müssen.

37

02.09.2010, 15:57

Zitat

Original von disaster
Naja, wenn man jemandem ein Auto für 14k verkauft, der dann irgendwas abtreten muss, weiß man doch, dass es da eng ist. Drückt man dennoch auf die Risikotaste für max. Gewinn, muss man sich nicht wundern, wenn es schief geht. Da es von Beginn "nur" um 1,5k Rest ging, hätte man sich den ganzen Akt wohl schenken sollen..
#
es geht um 2500 €, hab mich oben vertippt. Für mich Grund genug das Geld einzuklagen. Wusste bis zur Gerichtsverhandlung nix von der Insolvens



Zitat

Original von disaster
Ein "bißchen Eigentumsvorbehalt" gibt es in der Tat nicht. Wird das Auto zurück gefordert (weitere Klage), wird das Ergebnis dennoch natürlich nicht sein, dass der Verkäufer es behalten kann zusätzlich zum bereits bezahlten Kaufpreis, sondern er kann es zu Geld machen und daraus seine Forderungen befriedigen; den Rest bekommt sie.

Das ist der Knackpunkt. Wird es so ausgehen, wie du schreibst ?
Das Auto dürfe eigentlich nicht in der Insolvensmasse sein, da es nicht ihr Auto ist. Muss den Insolvensverwalter mal ausfindig machen lassen. Da läuft doch was mächtig schief.



Zitat

Original von disaster
Das läuft dann sicher auf die nächste Klage hinaus und sie bekommt als H4 finanzielle Unterstützung für die Gerichtsverfahren - Du hingegen nicht.

Bei ihr wurde schon jetzt Prozesskostenbeihilfe abgelehnt. Für mich ein Grund auch nicht persönlich beim Gerichtsverfahren anwesend gewesen zu sein.



Zitat

Original von Yen Si
Naja es gibt ja durchaus Situationen wo man froh ist für ein Kfz überhaupt einen "Dummen" gefunden zu haben.
Inwieweit ist ihre Behauptung das die Kiste "Schrott" sei den richtig?

So ist es ! Ist halt ein spezielles Fahrzeug und es stand mir echt im Weg.
Schrott würde ich nicht sagen, es hatte ein paar Macken aber nix schwerwiegendes


Zitat

Original von MaxPower
Vielleicht noch überlegen, ob das ganze u.U. so geplant war, dann ist es Betrug. Ansonsten anzeigen wegen Steuerhinterziehung, ist auch ne Frage, wie sie das Auto versteuert hat, bestimmt hat sie den Vollen Kaufpreis zur Nutzung über die Jahre abgesetzt. Das zuimindest müsste doch überprüfbar sein.

Das halte ich mir noch offen, vielleicht kann ich die ganze Insolvens noch kippen. Warum wusste ich oder mein Anwalt nix von der Insolvens ?
Hätte der Insolvensverwalter nicht auf mich zukommen müssen ?
Hat die Tusse das Auto verheimlicht oder gesagt: es gehört dem Schwager ?
Fragen über Fragen. Ich muss erst mal mit dem Insolvensverwalter in Kontakt treten.