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1

25.06.2010, 13:13

Ein großer Tag für Deutschland

Der BGH hat zugunsten der Patienten entschieden!

Zitat


Um den Willen eines entscheidungsunfähigen Patienten zu erforschen, sei nach dem neuen Recht nicht mehr zwingend das Betreuungsgericht einzuschalten. Nur wenn es zwischen Arzt und Betreuer Meinungsverschiedenheiten gebe, müsse das Gericht eingeschaltet werden. Andernfalls sei der schriftlich oder mündliche geäußerte Wille zu respektieren. Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten dürfe es dann auch durch Verfügung des Heimes nicht mehr geben.

Der freigesprochene Münchner Anwalt Wolfgang Putz erklärte: "Das Urteil ist Wort für Wort richtig, es schafft Rechtssicherheit. Kein Arzt, kein Pflegeheim kommt jetzt noch von diesem Urteil weg." Der Medizinrechtler fügte hinzu: "Es ist klar gesagt worden, dass es keine Tötung darstellt, wenn man die Behandlung abbricht, auch wenn damit aktive Handlungen verbunden sind."


Ein Schritt in die richtige Richtung, hin zu den Menschenrechten.

2

25.06.2010, 13:19

Jo, sehe ich auch so. Vor allem ein Schritt hin zur Eigenbestimmung über das eigene Leben.

3

25.06.2010, 13:24

Das meine ich mit den Menschenrechten.

4

25.06.2010, 13:28

Ist das ein Menschenrecht?

5

25.06.2010, 13:44

Eigenbestimmung über das eigene Leben? Für mich essentiell ja.

6

25.06.2010, 13:47

Für mich auch, aber ich glaube "offiziell" nicht. ;)

Zumindest solange man darunter nicht versteht, dass man auf Kosten der Gesellschaft faulenzen kann.

7

25.06.2010, 13:53

Das Recht gehört mMn schon offiziell zu den Menschenrechten. Entweder über die Persönlichkeitsrechte oder über das Recht auf Selbstbestimmung im Rahmen der sozialen Menschrechte.

8

25.06.2010, 13:57

oh noo, der todesstoß für die türkische kultur. wie kulturimperialistisch kann man nur sein

9

25.06.2010, 15:03

Zitat

Zumindest solange man darunter nicht versteht, dass man auf Kosten der Gesellschaft faulenzen kann.
Hört hört... :respekt:

10

25.06.2010, 21:44

"offizielle" menschenrechte gibt es nicht
menschenrechte sind ein politisch-philosophischer sammelbegriff für rechte, die vorstaatlich existieren und unmittelbar durch die geburt erworben werden
das recht auf selbstbestimmung zählt in der regel dazu

in einigen (internationalen) menschenrechtserklärungen/-pakten ist das recht dezidiert verankert, zB im [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_Wirtschaftliche,_Soziale_und_Kulturelle_Rechte]UN-Sozialpakt[/url], aus anderen (zB die DDHC von 1789) kann man es zumindest herauslesen

11

26.06.2010, 01:10

Es gibt eigentlich überhaupt keine offiziellen, oder besser gesagt absoluten Rechte. Der Begriff ist halt eine menschliche Erfindung :)

12

26.06.2010, 01:28

was ich meinte: "offizielle" grundrechte gibt es, zB die durch das GG garantierten
bei dem rein politisch/philosophischen begriff der menschenrechte kann man von "offiziellen" rechten nicht sprechen

beide typen von rechten sind aber natürlich nicht absolut..