Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

1

11.03.2010, 00:25

Kindergeld / Werbungskosten

Hallo,
ich hätte jetzt auch mal eine Frage ;-)
Folgende Situation:
Eine Freundin von mir hat (ich schätze mal vom Finanzamt) einen Bescheid gekriegt, dass sie bitte ihre Werbungskosten nochmals nachprüfen soll, da sie eventuell sonst den Freibetrag überschritten hätte und für das vergangene jahr das gesamte Kindergeld zurückerstatten müsste.

Die Frage ist nun was kann sie da alles angeben?
Sie hat 9800 im Jahr verdient (Brutto) plus 1300 Euro an Extrazahlungen.
Der Freibetrag liegt bei 7680 + 920 generelle Werbungskosten (wenns nicht anders angegeben wird).
Kann sie vom Bruttogehalt auch noch andere Abgaben abziehen als alle Versicherungsbeiträge, oder kann man vielleicht sogar direkt das Nettogehalt als Einkommen betrachten? in dem Falle wäre sie sogar drunter, weswegen sie etwas verwundert ist.

Da ich selbst gar kein eigenes Einkommen habe weiß ich prinzipiell auch nicht mehr als das was ich ergooglet (das Wort sieht komisch aus) habe, ich bitte also eventuell lustig aussehende folgende Annahmen meinerseits zu verzeihen ^^

Was kann man nun noch so als Werbungskosten angeben?
Sie kommt ursprünglich von weiter weg und besucht aber alle paar Wochen ihre Heimat, kann man das irgendwie einfließen lassen?
Sie hat (natürlich) einen PC (letztes Jahr gekauft) und Internetanschluß, könnte allerdings von ihrer Firma kaum einen Nachweiß erbringen, dass das für die Arbeit zwingend notwendig ist. Gibts da ne Chance? (hab gelesen 20 euro gingen immer)
Ausserdem gibt sie einen nicht unerheblichen Teil ihres Geldes an ihre arbeitslose Mutter (Hartz 4). Kann man das vielleicht irgendwie als Zuwendung oder so angeben, wobei Hartz 4 Empfänger das dann nicht, oder nur teilweise, oder nur in Raten zurückzahlen müssten?
Oder überhaupt was geht noch so alles? Sie hat zwar keine Schulden, aber ist bei manchen Sachen noch in der Ratenzahlung.

Vielen Dank im Vorhinein für die Hilfe :)

2

11.03.2010, 07:55

du kannst nur sv beiträge und werbungskosten abziehen. an anderer stelle wird sich da im nachhinein nix mehr machen lassen.

hatte letztes jahr genau dasselbe problem hab aber vorgesorgt. ich hab das kindergeld jetzt nachträglich für letztes jahr beantragt. hab anfang des jahres ne rentenversicherung abgeschlossen mit entgeltumwandlung. dadurch wird das brutto auch gemindert.

3

11.03.2010, 13:05

der freibetrag liegt meines wissens nach imo bei 8004€

+920 pauschale. da sind alle werbungskosten enthalten bis auf glaub 120€ die man aus güterschaftszinsen usw. glaub absetzen kann.

das heist unterm strich darf sie brutto nocht über 8924€ kommen + vll diese 120...

eisi?

4

11.03.2010, 14:07

Am besten machen sich eigentlich immer so Sachen wie Heimfahrten um unter dem Limit zu bleiben.

myabba|abra

Erleuchteter

Beiträge: 4 305

Wohnort: Regensburg

Beruf: GER

  • Nachricht senden

5

11.03.2010, 14:17

die 8000€ grenze gilt erst ab 2010

6

11.03.2010, 14:18

2009 EDIT: stimmt erst 2010/EDIT..: 8004€ stimmt schon, früher warens die 7xxx, man konnte allerdings noch die AN-Beiträge zur SozVersicherung abziehen. (So wie ich das jetzt gelesen hab, geht das jetzt nicht mehr???)
EDIT: Hmm sollten eigentlich nachwievor abziehbar sein, da sonst pauschal vom AG versteuerter Arbeitslohn bevorteilt wäre. /EDIT

Für Kindergeld ist die Familienkasse zuständig, die brauen da irgendwie bisschen ihren eigenen Mist.

Zu den Werbungskosten:

Arbeitstage x Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte x 0,30€ (wenn du damit nicht mindestens in die Nähe der 920€ kommst, kannst dir in den meisten Fällen weitere Sachen sparen)

Von Internet, PC, Bürozeug, Druckerpapier/patronen usw. wird idR. 50% der Kosten vom Finanzamt (ka was die Familienkasse macht) ohne großartigen Nachweis als Werbungskosten anerkannt. (Der Beruf sollte natürlich einigermaßen passen, oder man sollte zumindest glaubhaft machen können z.B. Bewerbungen geschrieben zu haben)

Je nach Job kann man auch noch Aufwendungen für Arbeitskleidung/Wäsche o.ä. geltend machen.

Eventuell würde auch was mit Zweitwohnsitz gehen, wenn sie aufgrund der Arbeit umgezogen ist.

Bei dem Betrag sollte es sich eigentlich schon lohnen einen Steuerberater aufzusuchen.

Ein Freund hatte mal das Problem, dass die Familienkasse einige WK nicht anerkennen wollte. Er hat dann ne ESt-Erklärung für das Jahr abgeben, in der die WK alle anerkannt wurden und das dann sozusagen als "Beleg" an die Familienkasse geschickt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »FodA_Landwirt« (11.03.2010, 14:27)


7

11.03.2010, 14:26

Kann ich die Bügelkosten für meine Anzüge eigentlich als WBK ansetzen, sonst würde ich sie ja zu den haushaltsnahen Dienstleistungen nehmen.

8

11.03.2010, 14:43

Bei Arbeitskleidung ist es immer bisschen heikel.. seit die Promis für jedes Wochenende ein neues 50.000€ Kleid brauchen^^

Versuchen kann mans auf jedenfall. Es sollte halt wie gesagt glaubhaft sein. Z.B. Bescheid vom AG über Anzugspflicht (falls nicht schon aus Beruf ersichtlich) und die Bügelrechnung nach Anzügen und Rest sortiert, oder sowas in der Art. Dann noch ein paar Bilder von dir im Anzug, wo du dich mit Pudding vollkleckerst und du hast gute Chancen ;)