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14.10.2009, 09:12

Zession Versicherungsanspruch

hallo liebes masters.

ich hab nen kleines rechtliches problem und hoffe das mich hier jmd aufklären kann.

ich hatte letzte woche nen auto unfall, wagen is in ner werkstatt/autohaus. nun habe ich aus unwissenheit/blauaäugigkeit am nächsten tag nen wisch unterschrieben, das zahlungen vonner versicherung ans autohaus gehen. problem ist nun zum einen das die mir nen mMn völlig überteuerten wagen andrehen wollen und zum anderen das ich mir nich ganz über die konsequenzen die aus der zession entstanden sind im klaren bin.

kann mir eventuell jmd erklären wo die ansprüche auf das geld vonner versicherung liegen, ob ich das noch frei verwenden kann und inwieweit die zession angefochten werden kann?

-=)GWC(RaMsEs

unregistriert

2

15.10.2009, 10:12

hm, also wenn die direkt die rechnung des autohauses zahlen ist das doch ok, weniger aufwand für dich.
Nächster Punkt, das mit dem überteuerten Auto kann dir auch egal sein solange die Versicherung das auch in vollem Umfang bezahlt ( das solltest du mal prüfen, bei der Versicherung anrufen sollte da denke ich reichen). Normal ist, dass dein Auto in eine Typkategorie eingeordnet wird wie bei einem Autovermieter und du hast anspruch auf etwas adequates ( also wenn du nen 7er fährst dann müssen dir dir auch als leihwagen nen 5er/7er bezahlen und nicht nur nen Corolla oder so).
Das ist aber im Normalfall im Versicherungsvertrag geregelt.

zession heisst Anspruchsabtretung, also siehst du das Geld nicht und kannst daher auch nicht darüber verfügen. Wozu willst du das überhaupt?

Als Folgen musst du einfach nur sicherstellen dass du am schluss nicht drauflegen musst weil zum beispiel ( jetzt mal ganz gesponnen) der kostenvoranschlag von der versicherung akzeptiert wurde und du nun die Differenz zur höher liegenden Werkstattrechnung bezahlen musst.

Denke das kannst du aber sehr leicht telefonisch klären und dir ggfs per fax bestätigen lassen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »-=)GWC(RaMsEs« (15.10.2009, 10:16)


3

15.10.2009, 12:40

die versicherung zahlt beim totalschaden den wiederbeschaffungswert. da ich nun an das autohaus gebunden bin muss ich halt was nehmen was die da haben, was letztendlich dazu führt das ich draufzahle.

ich hab aber wohl noch die möglichkeit trotz totalschaden auf reparatur zu bestehen.

is jetzt nen rechenspielchen was letztendlich günstiger is, jetzt 1500 drauflegen und später nen höheren wiederverkaufswert haben oder reparatur mit 300 selbstbeteiligung.

aber da leuten sowas kurz nachm unfall unter zuschieben find ich ne ziemlich linke tour vom autohaus.

4

15.10.2009, 13:03

ÄÄH was ?
Du hast nen wisch unterschrieben das die Kohle die in dein Auto reingestckt werden soll direkt mit der Versicherung abgerechnet wird.

Sicher das dass bei nem total Schaden mit wiederbeschaffungswert der dann ausgezahlt wird auch gilt ? Da würd ich auf die barikaden gehen und das direkt mit der Versicherung klären das die Kohle dann zu dir kommt.
Warum soll man dich zwingen können ein "neues" auto bei denen kaufen zu müssen. Denen würd ich was husten ...

und nen total schaden wieder herrichten würd ich nie machen. Die karre bleibt immer krumm und schief wenn die träger beschädigt wurden.
Den ärger hat ne freundin einmal mitgemacht. die karre ist trotz streckbank und herrichten nach und nach mehr auseinander gefallen. da haste dann mikro risse die man net sieht wo das auto dann vor sich her rostet usw.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_JoD_Dragon« (15.10.2009, 13:05)


5

15.10.2009, 13:09

also bei der abtretungserklärung für den mietwagen hast du 2 möglichkeiten.

1. du nimmst nen überteuerten mietwagen. den musst du dann allerdings auch zu einem bestimmten kilometersatz nutzen.
den bekommst du aber von der gegnerischen versicherung bezahlt, vorrausgesetzt du bist nicht schuld am unfall
2. du nimmst ein entschädigungsgeld, das ist dann ein satz von der versicherung.
das ist zwar idr weniger als die mietwagenkosten, damit kann man meiner ansicht nach aber mehr anfangen.
wenn du den mietwagen jetzt allerdings schon hast ist es eh zu spät.

andere frage.
warst du bei nem arzt? hast du gesundheitliche schäden davon getragen?
falls du krank geschrieben bist oder ähnliches würde ich einen rechtsanwalt beauftragen. damit kommst du noch an schmerzensgeld.
außerdem beschleunigt und vereinfacht ein rechtsanwalt die restlichen prozesse wie auszahlung des wiederbeschaffungswert ebenfalls.

denk außerdem auch daran, dass wenn du dein auto behälst, dir der restwert vom wiederbeschaffungswert abgezogen wird!

-=)GWC(RaMsEs

unregistriert

6

15.10.2009, 13:20

Totalschaden ist wieder ein anderes Thema.
Ich würde spontan sagen dass du dieses Teil unterschrieben hast in Bezug auf Reparatur, nicht auf Totalschaden. Ist aber jetzt tatsächlich knifflig, das kann dir wohl nur ein Anwalt beantworten.
Unabhängig davon würd ich die Verischerung anrufen, nicht das du dir da zuviel sorgen machst.

7

15.10.2009, 13:23

afaik ist die unterzeichnung einer abtretungserklärung zu den reparaturkosten noch lange keine einverständniserklärung, dass du den wagen auch dort reparieren lässt.

das nächste, was überhaupt erstmal fällig ist ist ein gutachten.

theoretisch müsstest du, als du dein auto dort abgegeben hast 3 abtretungserklärungen unterschrieben haben.
- reparaturkosten
- gutachterkosten
- mietwagenkosten

danach kannst du immernoch entscheiden, ob du den wagen reparieren lässt oder dir die kosten erstatten lässt.
wenn du der meinung bist, dass du nen kumpel mit ner werkstatt kennst, dies dir billiger wieder herrichtet kannst du das auto auch auslösen lassen und dann von dem geld (wiederbeschaffungswert-restwert) dein auto immernoch von ner anderen werkstatt reparieren lassen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »T1000« (15.10.2009, 13:24)


8

15.10.2009, 14:12

Das Autohaus darf auch nicht einfach drauflos reparieren, sondern die warten erstmal bei einem so hohen Schaden auf den Gutachter, der die Höhe des Schadens feststellt. Wenn der Totalschaden feststeht, muss der Reparaturbetrieb eh an dich herantreten. da die volle Reparatur nicht von deiner Versicherung getragen wird
Du kannst dich ja auch nochmal sicherheitshalber beim Reparaturbetrieb anrufen und denen mitteilen, dass du dir die Reparatur vorbehältst