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Original von FodA_Bastet
die meisten hier können wirklich nicht gut lesen.
wenn man echt 5 mal Sprüche wie "dann zieh doch nicht aufs land und geh wieder in die Stadt" hört obwohl worf schreibt das er dort nicht "lebt" -__- und das jemand meint, er müsste es auch nocheinmal schreiben obwohls schon 4 vor ihm geschrieben haben ist dann fragt man sich schon das ein oder anderemal was in solchen köpfen vor sich geht.
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btw als landei kann ich dir eins sagen: der bürgermeister eines dorfes ist der gott des dorfes (man spricht in dem zusammenhang auch oft vom 'autismus der gemeinden') - liegt daran, dass flächenwidmung gemeindesache ist (zumindest in österreich). wenn du es dir mit dem bürgermeister/gemeinderat verscherzt, dann gg no re.
und nachdem ein bürgermeister im dorf idR ein versoffener vollidiot ist, der keine ahnung von nix hat und seinen tag damit verbringt mit sämtlichen bauern der gemeinde im ortswirtshaus ein paar spritzer zu sich zu nehmen und über die trotteln aus der stadt zu lästern, würd ich an deiner stelle eher stillschweigend den gestank über dich ergehen lassen, oder die eltern deiner freundin werden es dir auf lebenszeit danken, wenn sie zu den ärschen des ortes werden, weil sie einem dummen stadtbuam unterschlupf gewährt haben, der mit den entscheidungen des absolutistischen herrschers der gemeinde nicht einverstanden war.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ede G« (21.08.2008, 02:05)
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Original von seth
Sehr interessant in dem Zusammenhang ist auch der Vergleich städtischer und bäuerlicher Argumente und vor allem Umgangsformen.
Worfs Anliegen ist in der Tat völlig legitim und verständlich. Natürlich kann man diese Scheißaktion des Bauers nicht einfach so hinnehmen. Externe Effekte müssen eingepreist werden.
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Original von CF_Ragnarok
y ^^ glaub, wenn man worf im grenzgebiet österreich/bayern ausm auto schmeißt, der würd keine 3 tage allein überleben können in der wildniss*oh gott wo geh ich bloß ohne sichtschutz, wasserspülung und dreilagigem klopapier kacken
*
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Original von OLV_sid_meier
das enizig typische ist die absolute unfähigkeit der meisten user hier, mal sachlich über ein bestimmtes, eng eingegrenztes thema zu reden.
ja, ein bier wäre jetzt nett !
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Original von OLV_sid_meier
das enizig typische ist die absolute unfähigkeit der meisten user hier, mal sachlich über ein bestimmtes, eng eingegrenztes thema zu reden.
ja, ein bier wäre jetzt nett !
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Original von MaxPower
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Original von KoH_Citrus
lol wie lächerlich
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Original von Yen Si
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Original von MaxPower
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Original von KoH_Citrus
lol wie lächerlich
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Original von CF_Icey
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Original von OLV_sid_meier
das enizig typische ist die absolute unfähigkeit der meisten user hier, mal sachlich über ein bestimmtes, eng eingegrenztes thema zu reden.
ja, ein bier wäre jetzt nett !
Was willst du denn da fachlich reden? Das Thema ist absurd. Oder gehst du durch die Stadt und wenn du einem Penner begegnest der stinkt wie ein Misthaufen auf 2 Beinen und forderst eine Entschädigungszahlung?![]()
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Original von Antares
Ich zitiere mal aus einem anderen Thread:
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Original von SenF_Woerni
Auf das Risiko hin mich zum Affen zu machen
Wie verhält es sich denn, wenn ein Landei eine Stadttour macht? Darf er dann auch gegen den Gestank klagen?
Antares, der hier auch ein Klischee bestätigt sieht
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Grundsätzlich könnte Ihnen gemäß §§ 1004 I, 906 BGB ein Anspruch auf Beseitigung bzw. Unterlassung der Beeinträchtigungen zustehen:
§ 1004
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.
§ 906
Zuführung unwägbarer Stoffe
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden. Gleiches gilt für Werte in allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen worden sind und den Stand der Technik wiedergeben.
(2) Das Gleiche gilt insoweit, als eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind. Hat der Eigentümer hiernach eine Einwirkung zu dulden, so kann er von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt.
(3) Die Zuführung durch eine besondere Leitung ist unzulässig.
Ein Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB ist gegeben, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung von einem anderen Grundstück nach § 906 BGB ausgeht. Unter einer wesentlichen Beeinträchtigung fallen hier auch Geräusche und Gerüche, die von einem anderen Grundstück ausgehen.
§ 906 BGB knüpft an Grenz- und Richtwerte in Gesetzen, Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften auf der Grundlage von § 48 BImSchG an. Werden diese Geräuschwerte überschritten, so ist in der Regel von einer wesentlichen Immission und damit von einer erheblichen Geräuschbelästigung und einem Unterlassungsanspruch auszugehen. Den Gegenschluß beinhaltet § 906 BGB selbst. Danach liegt in der Regel eine unwesentliche Beeinträchtigung vor, wenn die Werte nicht überschritten werden. Dabei sind diese Grenz- und Richtwerte aber nur eine Orientierungshilfe, keine absolute Größe.
Für die Gerüche ... gilt dies entsprechend.
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Original von OLV_sid_meier
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Original von CF_Icey
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Original von OLV_sid_meier
das enizig typische ist die absolute unfähigkeit der meisten user hier, mal sachlich über ein bestimmtes, eng eingegrenztes thema zu reden.
ja, ein bier wäre jetzt nett !
Was willst du denn da fachlich reden? Das Thema ist absurd. Oder gehst du durch die Stadt und wenn du einem Penner begegnest der stinkt wie ein Misthaufen auf 2 Beinen und forderst eine Entschädigungszahlung?![]()
die frage ist nicht, wie absurd eine sachlage ist, sondern wie sie gesetzlich geregelt ist, aber wem sag ich das, denken ist hier offensichtlich fehl am platz
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_Amigo_« (21.08.2008, 23:10)
Zitat
Original von _Amigo_
naja meinst du nicht, wer so eine frage im Off-topic (=spam) Forum einer spieleplattform stellt, muss sich auch gefallen lassen, dass die leute über sinn und unsinn einer solchen klage nachdenken?