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1

24.10.2007, 16:16

Überwachung (Recht)

Folgende Situation

Überwachungskameras (nicht sichtbar, ohne Hinweise) in Umkleidekabinen mit direkter Anbindung zum Duschbereich zeichnen Videos auf und können gleichzeitig aus einem Büro, welches recht frei zugänglich ist auf einem Bildschirm verfolgt werden.

Dass sowas nicht erlaubt ist, habe ich schon herausgefunden, aber was droht jetzt wem genau?
I don't care if you like me!

2

24.10.2007, 16:19

Na ich tippe mal, dass man nur dem Betreiber an die Wäsche kann.

3

24.10.2007, 16:21

Zitat

Original von kOa_Borgg
Na ich tippe mal, dass man nur dem Betreiber an die Wäsche kann.


"An die Wäsche" ist nicht genau genug. :)

4

24.10.2007, 16:23

kommt drauf an. der Geschäftsführer wir ein geldstrafe( je nach anzahl der opfer) bekommen, oder er wird im schlimmsten fall die lizenz verlieren.