Joa, find ich auch, also eben nochmal:
Mit der Gefahr, mich mal wieder als Blondine zu outen..
Nennen wir die langen Seiten mal a, die kurzen b.
Wenn sich der Flächeninhalt um 36 vergrößert, indem man die Seite a um 9 verlängert, muss die Seite b des so entstandenen Rechtecks = 4 sein, weil 9*4=36 (die wird ja nicht verändert)
Wenn die kurzen Seiten beide je 4 cm haben, insgesamt also 8, und der Umfang 58 ist, bleiben für beide a-Seiten 50 übrig, ergibt also pro Seite 25.
passt dann auch in der Probe:
a*b
ursprünglich: 4*25 = 100, Umfang 58
nach Verlängerung: 4*34 = 136, Umfang 76