Huhu!
Nach mehrjahriger Abstinenz gegenüber dem Masters bringt mich heute ein Ereignis dazu mich doch mal wieder hier zu melden. =)
Ich weiß zwar nun auf den ersten Blick nicht, ob die vielen kompetenten Menschen von damals (


) nach wie vor ab und zu einen Blick in dieses Forum werfen, aber vielleicht gibt es ja auch einige "neue" die mir da vielleicht helfen können.
Und zwar habe ich ein paar Fragen bezüglich diverser Briefe die ich aufgrund von zweier angeblicher Verstöße im Straßenverkehr vom Landrat bekommen habe.
Und zwar begann die ganze Geschichte mit der Tatsache, dass ich Anfang September 2004 in der Innenstadt beim Überqueren einer Kreuzung 2x geblitzt wurde, obwohl ich mir bis heute hundert prozentig sicher bin, dass beim Überqueren der Haltelinie das Licht noch Gelb war. (Habe zumindest das Rotlicht bis zum Überqueren der B-Säule des Wagens nicht mehr sehen können.)
Da ich mich noch in der Probezeit befand und mir derartiges auch vorher nie widerfahren war, rechnete ich erstmal mit einem Brief+Foto und den Angaben zu den eventuellen Strafen. Ich ging nicht davon aus eine wirklich große Strafe zu bekommen, da ich mir ja sicher war nicht bei rot auf die Kreuzung gefahren zu sein.
Einige Monate (Mitte Dezember) später kam dann auch "schon" ein Brief des Stadtrats von XXX, der Stadt, in welcher das ganze geschah, mit einem schicken Foto, auf welchem sich mein Wagen bereits hinter der Haltelinie und somit auf der Kreuzung befand - Jedoch ohne Angaben zur eventuellen Strafe.
Sofort schickte ich gemäß der im Brief angegeben Möglichkeiten eine Antwort zurück, in der ich auf das Foto verwies und begründete, dass ich das Rotlicht definitiv nicht missachtet hatte.
Wiederum einige Zeit später (passend zum Jahresbeginn 2005

) erhielt ich dann eine Antwort des Bürgermeisters von XXX, dass "meine Begründung nur als unzulänglich anzusehen sei, da es bei einer Gelblichtzeit von 3.01 Sekunden definitiv hätte möglich sein sollen, ohne Gefährdung des Nachfolgendens Verkehrs zum Stehen zu kommen."; Und dass ich aufgefordert wäre umgehend eine Geldstrafe (75 Euro waren es meine ich) zu zahlen so wie dass ich 3 Punkte bekäme. --- Erschüttert über die Tatsache eine solche Antwort auf meine Begründung zu bekommen, da in meinen Augen das Anhalten nichts mit der Tatsache zu tun hatte dass ich das Rotlicht nunmal nicht missachtet hatte, entschloss ich mich im Gedanken daran, dass ich wahrscheinlich eh keine Chance hatte zu argumentieren, die 75€ zu zahlen und die 3 Punkte hinzunehmen.
- Bis hierhin alles okay, und kein Problem -
Es folgte jedoch leider ein Unfall in den Weihnachtsfeiertagen bei überhöhter Geschwindigkeit (80 bei erlaubten 70), bei welchem ich ein Straßenschild mitnahm und mich als Fahrer selbst verletzte (Mittelfußbruch). :/
Der Wagen wurde aufgrund des Totalschadens bereits 2 Tage später verschrottet und die Rechnungen für Krankentransport & Stadt (das Straßenschild halt...) beglichen.
Anfang Februar bekam ich dann einen Brief vom Stadrat der Stadt YYY, in welcher ich wohne, in dem mir die besagte Geschwindigkeitsübertretung zur Last gelegt wurde und zu welcher ich mich äußern konnte.
Ich gestand mir natürlich meinen Fehler ein und kreuzte "Ich gebe den Verstoß zu" an. - Woraufhin ich bis heute einen weiteren Brief mit einer Strafe erwartete.
Heute dann bekam ich dann wieder einen Brief vom Stadtradt der Stadt YYY, in welchem allerdings zu meinem Überraschen nichts von einer Strafe zur überhöhten Geschwindigkeit, sondern abermals die Missachtung der Rotlichtanlage vom 04.10.2005 aufgeführt ist.
Ich werde nun darin aufgefordert an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen, die Kosten für selbiges + die schriftl. Aufforderung zu diesem samt Auslagen des Einschreibens (allein zweiteres 30€) zu begleichen und meine Probezeit erhöht sich angeblich auf wieder über 2 Jahre. o_O
Nun mache ich mir gerade größte Gedanken, da ich eigentlich davon ausging, dass die Geschichte nach Zahlung der 75€ und Erhalt der 3 Punkte vom Tisch gewesen sei.
Hätte ich vielleicht doch nochmal antworten sollen?
Womit muss ich nun noch zusätzlich aufgrund der Geschwindigkeitsübertretung rechnen?
Besteht noch irgendeine Möglichkeit mich in irgendeiner Form zu äußern und auf meine Unschuld bezüglich des Rotlichtdelikts hinzuweisen nachdem ich bereits gezahlt habe?
Fragen über Fragen... ich hoffe irgendwer kann sie beantworten.
Liebe Grüße und bereits jetzt schon vielen Dank für eure Antworten,
Schlurti