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17.02.2005, 15:59

Fragen zum Verkehrsrecht

Huhu! :)

Nach mehrjahriger Abstinenz gegenüber dem Masters bringt mich heute ein Ereignis dazu mich doch mal wieder hier zu melden. =)

Ich weiß zwar nun auf den ersten Blick nicht, ob die vielen kompetenten Menschen von damals (;):D) nach wie vor ab und zu einen Blick in dieses Forum werfen, aber vielleicht gibt es ja auch einige "neue" die mir da vielleicht helfen können.


Und zwar habe ich ein paar Fragen bezüglich diverser Briefe die ich aufgrund von zweier angeblicher Verstöße im Straßenverkehr vom Landrat bekommen habe.

Und zwar begann die ganze Geschichte mit der Tatsache, dass ich Anfang September 2004 in der Innenstadt beim Überqueren einer Kreuzung 2x geblitzt wurde, obwohl ich mir bis heute hundert prozentig sicher bin, dass beim Überqueren der Haltelinie das Licht noch Gelb war. (Habe zumindest das Rotlicht bis zum Überqueren der B-Säule des Wagens nicht mehr sehen können.)

Da ich mich noch in der Probezeit befand und mir derartiges auch vorher nie widerfahren war, rechnete ich erstmal mit einem Brief+Foto und den Angaben zu den eventuellen Strafen. Ich ging nicht davon aus eine wirklich große Strafe zu bekommen, da ich mir ja sicher war nicht bei rot auf die Kreuzung gefahren zu sein.

Einige Monate (Mitte Dezember) später kam dann auch "schon" ein Brief des Stadtrats von XXX, der Stadt, in welcher das ganze geschah, mit einem schicken Foto, auf welchem sich mein Wagen bereits hinter der Haltelinie und somit auf der Kreuzung befand - Jedoch ohne Angaben zur eventuellen Strafe.

Sofort schickte ich gemäß der im Brief angegeben Möglichkeiten eine Antwort zurück, in der ich auf das Foto verwies und begründete, dass ich das Rotlicht definitiv nicht missachtet hatte.

Wiederum einige Zeit später (passend zum Jahresbeginn 2005 :P) erhielt ich dann eine Antwort des Bürgermeisters von XXX, dass "meine Begründung nur als unzulänglich anzusehen sei, da es bei einer Gelblichtzeit von 3.01 Sekunden definitiv hätte möglich sein sollen, ohne Gefährdung des Nachfolgendens Verkehrs zum Stehen zu kommen."; Und dass ich aufgefordert wäre umgehend eine Geldstrafe (75 Euro waren es meine ich) zu zahlen so wie dass ich 3 Punkte bekäme. --- Erschüttert über die Tatsache eine solche Antwort auf meine Begründung zu bekommen, da in meinen Augen das Anhalten nichts mit der Tatsache zu tun hatte dass ich das Rotlicht nunmal nicht missachtet hatte, entschloss ich mich im Gedanken daran, dass ich wahrscheinlich eh keine Chance hatte zu argumentieren, die 75€ zu zahlen und die 3 Punkte hinzunehmen.


- Bis hierhin alles okay, und kein Problem - ;)


Es folgte jedoch leider ein Unfall in den Weihnachtsfeiertagen bei überhöhter Geschwindigkeit (80 bei erlaubten 70), bei welchem ich ein Straßenschild mitnahm und mich als Fahrer selbst verletzte (Mittelfußbruch). :/
Der Wagen wurde aufgrund des Totalschadens bereits 2 Tage später verschrottet und die Rechnungen für Krankentransport & Stadt (das Straßenschild halt...) beglichen.

Anfang Februar bekam ich dann einen Brief vom Stadrat der Stadt YYY, in welcher ich wohne, in dem mir die besagte Geschwindigkeitsübertretung zur Last gelegt wurde und zu welcher ich mich äußern konnte.
Ich gestand mir natürlich meinen Fehler ein und kreuzte "Ich gebe den Verstoß zu" an. - Woraufhin ich bis heute einen weiteren Brief mit einer Strafe erwartete.

Heute dann bekam ich dann wieder einen Brief vom Stadtradt der Stadt YYY, in welchem allerdings zu meinem Überraschen nichts von einer Strafe zur überhöhten Geschwindigkeit, sondern abermals die Missachtung der Rotlichtanlage vom 04.10.2005 aufgeführt ist.
Ich werde nun darin aufgefordert an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen, die Kosten für selbiges + die schriftl. Aufforderung zu diesem samt Auslagen des Einschreibens (allein zweiteres 30€) zu begleichen und meine Probezeit erhöht sich angeblich auf wieder über 2 Jahre. o_O :(


Nun mache ich mir gerade größte Gedanken, da ich eigentlich davon ausging, dass die Geschichte nach Zahlung der 75€ und Erhalt der 3 Punkte vom Tisch gewesen sei.

Hätte ich vielleicht doch nochmal antworten sollen?
Womit muss ich nun noch zusätzlich aufgrund der Geschwindigkeitsübertretung rechnen?
Besteht noch irgendeine Möglichkeit mich in irgendeiner Form zu äußern und auf meine Unschuld bezüglich des Rotlichtdelikts hinzuweisen nachdem ich bereits gezahlt habe?

Fragen über Fragen... ich hoffe irgendwer kann sie beantworten. :)


Liebe Grüße und bereits jetzt schon vielen Dank für eure Antworten,
Schlurti

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der_Schlurt« (17.02.2005, 16:00)


OoK_Wickie

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17.02.2005, 16:16

In meiner Probezeit wars folgendermaßen:

Wenn ich in den Jahren 92-94 einen der folgenden Verstöße:
  • mehr als 0,1%o Alk im Blut
  • gegen die Einbahn fahren
  • Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um ein gewisses Maß
  • Überfahren eines Stopp-Schildes
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Fahrerflucht
  • und noch einiges mehr


begangen und man mich erwischt hätte, hätte ich eine Nachschulung mit anschließender 1-jähriger Verlängerung der Probezeit (und natürlich auch dementsprechende Kosten) ausgefaßt.

Bei euch ists folgendermaßen:

Wenn man eine Verkehrswidrigkeit begeht, man erwischt wird und nach eurer Straßenverkehrsordnung eine Strafe von mehr als €40 ODER ein Fahrverbot bekommt, dann ist die Nachschulung fällig. (Wie das mit Parkstrafen aussieht, würd mich dann allerdings auch interessieren, die sind bei uns nicht relevant)

Zitat

Besteht noch irgendeine Möglichkeit mich in irgendeiner Form zu äußern und auf meine Unschuld bezüglich des Rotlichtdelikts hinzuweisen nachdem ich bereits gezahlt habe


Wenn das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist (und das müßte es lt. eurer StVO sein, denn sonst würdest du keine Aufforderung zur Teilnahme an der Nachschulung bekommen), dann kann ich mir nur noch vorstellen, das du eine Chance hättest, wenn die Behörde das Verwaltungsstrafverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt hätte (Zustellmangel, keine Anhörung des Beschuldigten etc.)

Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung wirst du, so denk ich, eine eher geringe Strafe bekommen, sofern die Straßenverhältnisse eine Geschwindigkeit von 70 km/h zugelassen haben; wenn dein Tacho 80 anzeigt, sollte die Behörde auch noch die Tachovoreilung einrechnen. Solltest du geblitzt worden sein, kommt dann noch die Meßtoleranz beim Radargerät dazu.

CF_Terratos

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3

17.02.2005, 16:19

hi.
Wenn du wirklich bei rot über ne Ampel gefahrn bist, dann is es normal, dass du ne Nachschulung machen muss, Probezeit erhöht sich auch.

Wenn die Beweislage allerdings wirklich so fraglich is, dann kann man wohl schon was machen, aber du wirst wohl nen Anwalt brauchen imo und da stellt sich die Frage, ob sich des lohnt.

Wie die Chancen da stehn kann ich nich sagen, aber wird bestimmt noch jemand antworten, der sich mit Jura auskennt, gibt's imo scho n paar hier.

Wegen der Geschwindigkeitsübertretung... da wird nochmal ne Geldstrafe kommen imo. Aber da die 10 km/h hier nich so viel sind denk ich nich, dass es so arg teuer wird. Über rot fahrn wird auf jeden Fall härter bestraft.

hoffe es hat wenigstens bisschen geholfen ;) cya.

4

17.02.2005, 16:24

Huhu Wickie! =D

Und danke für deine flinke Antwort! :)

Bezüglich des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens dachte ich mir dies schon fast, jedoch fühle ich mich über den Tisch gezogen, da ich nicht über die Folgen aufgeklärt wurde als ich das Verfahren durch nicht erneut eingelegten Widerspruch praktisch abschloss.

Die Geschwindigkeitsübertretung ist so eine Sache... hätte vielleicht dazu schreiben sollen dass ich nicht nur aufgrund der Geschwindigkeit die Kontrolle über das Fahrzeug verlor sondern weil diese glatt/vereist war. (War 'ne ungestreute Landstraße auf die ich gerade eingebogen war und welche ich zunächst als nicht so glatt ansah da die Autobahn und die Haupstraße von denen ich vorher kam kein bisschen glatt oder so gewesen waren... :/)
Das ist dann schon schlimmer oder?¿ *angsthab* =/

5

17.02.2005, 16:31

Also ich hatte gestern noch ne Diskussion über das Thema Rote Ampel mit nem Kollegen, der auch bei gelb drüber fuhr, und den die Polizei anhielt. Er musste 50 Euro Bussgeld zahlen+24 Euro Bearbeitungsgebühr, sowie 3 Punkte. Im übrigen ist das Rot nicht so relevant wie mir erzählt wurde, es würde auch "dunkel Gelb" reichen, weil du die Kreuzung bzw Straße für den anderen Verkehr räumen musst wenn deren Ampel umspringt. Ich dachte eigentlich immer Rote Ampel würde 4 Wochen Fahrverbot geben, aber offensichtlich nicht, soweit man keine Probezeit mehr hat. In der Probezeit bedeutet das wohl Nachschulung.
Ich weiss von jemanden der mal versucht hat dagegen vor Gericht zu gehen, es ging auch um das gleiche Thema. Das Ergebniss war das er statt 75€ ca 300-400€ zahlen durfte, nachdem er vor Gericht verloren hatte. Aber wenn du im ADAC bist, lass dich mal kostenlos Beraten.
Den Schaden für das Verkehrsschild übernimmt doch deine Versicherung oder ?

6

17.02.2005, 16:33

Ja die Kosten für das Verkehrsschild sind bereits durch die Versicherung beglichen.

Ich bin leider nicht im ADAC. :/

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der_Schlurt« (17.02.2005, 16:33)


OoK_Wickie

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7

17.02.2005, 16:37

Zitat

Original von Der_Schlurt
Huhu Wickie! =D

Und danke für deine flinke Antwort! :)

Bezüglich des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens dachte ich mir dies schon fast, jedoch fühle ich mich über den Tisch gezogen, da ich nicht über die Folgen aufgeklärt wurde als ich das Verfahren durch nicht erneut eingelegten Widerspruch praktisch abschloss.


Zuerst mal, wenn ich irgendwas jetzt behördlich schreibe, dann kommt mein Wissen von den österreichischen Verwaltungs(verfahrens)gesetzen. Da kenn ich mich aus, hab beruflich damit zu tun, und außerdem denke ich, das diese in Deutschland nicht wirklich viel anders sind.

Nun, ich denke nicht, das es Aufgabe der Behörde ist, dich auf die Konsequenzen deines Tuns hinzuweisen. Denn es ist lt. eurer StVO (§2a Abs. 2) gesetzlich festgelegt, das du, wenn du (global gesagt) Punkte in Flensburg bekommst, zur Nachschulung antrittst.

Wegen des Rechtsmittels: Eine Straferkenntnis muß dezidiert eine Rechtsmittelbelehrung (heißt so bei uns =) ) aufweisen, ansonsten die behördliche Entscheidung aufgrund von Formmängeln nicht in Rechtskraft erwachsen kann. In dieser RMB muß drinnenstehen, in welcher Frist und Form du gegen das Verfahren Einspruch erheben kannst. Da du keine Eingabe gemacht hast, ist für die Behörde das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.

Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung:

Tja, wenns vereist war, schauts nicht besonders gut aus. Denn in der Fahrschule lernt man, das man die Fahrtgeschwindigkeit nach der Verkehrssicherheit zu wählen hat. d.h. wenns vereist ist, hast du keine 80 km/h zu fahren sondern die Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen. Das einzige, was mir da noch einfallen würde, ist, das du von der Straßenmeisterei (also diejenigen, die für den Erhalt der Straße) deine Kosten einklagst. Glaube aber nicht, das du da viel Erfolg hast, weil du grundsätzlich zu schnell dran warst. Wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast, könntest du es versuchen, sonst würd ich es lassen. Die Strafe selbst wird dir nicht erspart bleiben, zumal du (so grausig das jetzt auch klingen mag) durch dein Verhalten andere Straßenteilnehmer gefährdest.

Conclusio: Zahl die Strafen, sitz die Probezeit aus und pass verdammt gut im Verkehr auf ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »OoK_Wickie« (17.02.2005, 16:39)


8

17.02.2005, 17:53

http://www.fahrtipps.de

Nur, falls du mit dem, was dir hier erzählt wird noch nicht genug anfangen kannst ;)

Auch ansonsten gibt's auf der Seite einige ganz interessante Dinge nachzulesen. (z.B. einen Bußgeldrechner, Tipps zum Fahren selbst, ... )

9

17.02.2005, 18:05

Zu den ampeln:


Bei Rot darfst du nicht auf der Kreuzung sein.
Gelb ist kein gefärbtes grün, sondern soll dich schon zum Halten auffordern.

Denn, wenn es nur rot oder gelb geben würde, wären Leute, die gerade so nach bei grün drüber kommen noch auf der Kreuzung, wenn es schon Rot ist.

Dafür ist gelb da, wenn möglich sollst du halten.
Das meint wohl auch der Stadtrat mit der Umschaktzeit von 3 Sekunden.

10

17.02.2005, 18:10

Ich bin in der probezeit innerorts 26 zu viel gefahren (99 abzüglich 3 toleranz)

70 erlaubt (hochstrasse) trotdzem zählt es als innerorts

musste ne nachschulung machen und das hat genervt!

4 wochen lang 2 mal abends da hin....

und teuer dazu : 250 €

die pure abzocke

11

17.02.2005, 18:11

Achja, noch ein Tipp wegen den Blitzern: Die meisten blitzen nur von vorne => Motorrad fahren :p

myabba|abra

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12

17.02.2005, 18:33

merkt euch in eurer stadt lieber, auf welchen ampeln die kameras sitzen ^^

13

17.02.2005, 18:42

Zitat

Original von La_Nague
Bei Rot darfst du nicht auf der Kreuzung sein.
Gelb ist kein gefärbtes grün, sondern soll dich schon zum Halten auffordern.

es ist solang grün, solangs nicht rot ist - und sonst nix.

und eine frage dazu: auf unserer waldautobahn (B37^^) sind irgendwelche vollidioten vorn paar wochen auf die außerordnlicht geile idee gekommen, fixe radarstationen aufzubauen :rolleyes: und in welche fahrtrichtung messen die das tempo? wenn die rechts montiert sind, die rechte seite oder links den gegenverkehr? wie funzt so ein mistding?

is immer recht witzig mitanzusehen, wie alle kurz vor davor ne vollbremsung hinlegen um auf 100 runterzukommen :D

14

17.02.2005, 19:40

Zitat

Original von myabba|abra
merkt euch in eurer stadt lieber, auf welchen ampeln die kameras sitzen ^^

haben wir in Neumünster zum Glück nicht, dafür einen mobilen Blitzer^^, in Kiel sind imo alle Ampeln in der Innenstadt damit ausgestattet

15

17.02.2005, 19:52

so weit ich das hier kenne, is bei 1 sekunde nach dem rot werden, bei einem Fahrer der NICHT in der Probezeit ist, der Lappen weg.
Anders is der Lappen weg, so lange du irgendwie bei rot noch über die Ampel heizt...
Also das geht schon klar, dass du Nachprüfung machen musst.

Bin auch in der Probezeit und fahre nur noch bei grün, ausser ich kenne die Ampel. Ansonten max. 20 km/h zu schnell und wenn ich die Gegend nicht kenne max. 10 km / h zu schnell.

Da kann dir jedenfalls nix passieren.

16

17.02.2005, 21:06

Zitat

Original von Valheru
Bin auch in der Probezeit und fahre nur noch bei grün, ausser ich kenne die Ampel. Ansonten max. 20 km/h zu schnell und wenn ich die Gegend nicht kenne max. 10 km / h zu schnell.

Da kann dir jedenfalls nix passieren.


^^ der war gut!

17

17.02.2005, 21:23

Zitat

Original von plah
Achja, noch ein Tipp wegen den Blitzern: Die meisten blitzen nur von vorne => Motorrad fahren :p


agree :P

18

17.02.2005, 21:35

Plah ;) das war so gemeint:
Also quasi und ohne einflussreiche Vibrationen, wenn die Venus an der Erde vorbei kreist und auch ohne alle anderen Ausreden, ich fahr nich mehr, wenns gelb wird drüber... Einmal fast in Bieledorf drüber geheizt, aber mitner voll Bremsung noch alles geregelt, dat hinterlässt Spuren.