...mein reden ein paar zinnteller sind mehr wert als ein menschenleben, er hat auch keine beute gesichert und der zahnarzt konnte dies auch einschätzen, nur wollte er anscheinend ein exempel statuieren...
Zitat
falsch. der gegenwärtige angriff besteht solange, bis der dieb die beute gesichert hatte. dabei kann, wie erwähnt, das prognoserisiko nicht dem opfer zur last fallen. somit konnte der arme zahnarzt wohl davon ausgehen, dass der böse dieb mit beute entfliehen wollte. beherzt wehrte er den angriff auf sein eigentum ab
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_Wanderer_Dude« (22.06.2004, 23:38)
...wurde mir anders gelehrt...
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der grundsatz der verhältnismäßigkeit gilt beim notwehrrecht nach §32 stgb nicht
...das kann man Dir nicht erklären, weil Du nur ein soldat bist...
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Wer kann mir plausibel erklären wieso ich das nicht tun sollte ?
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Würde ich mitten in der Nacht aufwachen und einen Einbrecher in der Wohnung vorfinden, würde ich den Krankenhausreif schlagen, egal was er wollte, und das mit allen Hilfsmitteln die ich in der WOhnung habe...
...genau das meinte ich, habe ich mit verhältnismässigkeit verwechselt, liegt schon alles zu lang zurück...
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grobes Mißverhältnis
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Original von SiA_MaxPower
Würde ich mitten in der Nacht aufwachen und einen Einbrecher in der Wohnung vorfinden, würde ich den Krankenhausreif schlagen, egal was er wollte, und das mit allen Hilfsmitteln die ich in der WOhnung habe...
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Original von Em_
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Original von SiA_MaxPower
Würde ich mitten in der Nacht aufwachen und einen Einbrecher in der Wohnung vorfinden, würde ich den Krankenhausreif schlagen, egal was er wollte, und das mit allen Hilfsmitteln die ich in der WOhnung habe...
Sorry, aber ich habe seltne so etwas dummes gelesen. Eine Situation nicht einschätzen können, aber trotzdem den großen Mann markieren. Bist du wirklich so naiv, dein Leben im Extremfall für dein Eigentum opfern zu wollen?