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1

22.06.2004, 23:13

Thao

Zitat

falsch. der gegenwärtige angriff besteht solange, bis der dieb die beute gesichert hatte. dabei kann, wie erwähnt, das prognoserisiko nicht dem opfer zur last fallen. somit konnte der arme zahnarzt wohl davon ausgehen, dass der böse dieb mit beute entfliehen wollte. beherzt wehrte er den angriff auf sein eigentum ab
...mein reden ein paar zinnteller sind mehr wert als ein menschenleben, er hat auch keine beute gesichert und der zahnarzt konnte dies auch einschätzen, nur wollte er anscheinend ein exempel statuieren...
...Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wo wird der da beachtet...?

Der Mensch ist bereit, für jede Idee zu sterben, vorausgesetzt, daß ihm die Idee nicht ganz klar ist. (Gilbert Keith Chesterton)

Dude stellt sich vor....

-=)GWC(RaMsEs

unregistriert

2

22.06.2004, 23:33

...also man sollte doch die entscheidungen der admins beachten...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »-=)GWC(RaMsEs« (22.06.2004, 23:34)


3

22.06.2004, 23:37

...wo beachte ich nicht die entscheidung der admins...?
...ich will mich einfach mit thao und ein paar anderen, hoffentlich vernünftigen darüber unterhalten, ich habe auch keine lust mein interesse an der sache wegen einem michi zu beschränken...

...und bist Du admintaschenträger...? ;) :)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_Wanderer_Dude« (22.06.2004, 23:38)


4

23.06.2004, 00:30

der grundsatz der verhältnismäßigkeit gilt beim notwehrrecht nach §32 stgb nicht, er findet lediglich bei §34stgb anwendung.
in anderen ländern ist das anders und selbst die europäische menschenrechtskonvention sieht eine beschränkung des notwehrrechts vor.

persönlich fände ich eine beschränkung auch besser.

bezüglich des von dir geschilderten sachverhalts kann ich nichts sagen, da ich den originalen sachverhalt nicht vorliegen habe.

falls der zahnarzt im wissen geschossen hat, dass der dieb keine beute bei sich trägt, so entfällt das notwehrrecht nach 32stgb als rechtfertigungsgrund, da der angriff beendet wäre.
ein angriff könnte somit nur noch im bestehenden hausfriedensbruch gesehen werden, dies muss aber bei der flucht abgelehnt werden.
damit käme man zu einer strafbarkeit.

5

26.06.2004, 12:30

Zitat

der grundsatz der verhältnismäßigkeit gilt beim notwehrrecht nach §32 stgb nicht
...wurde mir anders gelehrt...

...er war offensichtlich das er keine beute mehr hatte, er rechtfertigte sich damit, dass er angst um sein leben hatte und deshalb den junk erlegte, damit kam er auch durch, ich versuch mal an das urteil zu kommen, kann aber was dauern denn mein freund und helfer sehe ich erst in einem monat wieder....

6

26.06.2004, 12:46

Dazu gibt es einen Fall, den jeder Jura-Student spätestens im 2ten Semester aufs Auge gedrückt bekommt (Obstdieb-Fall).

Den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gibt es so bei §32 StGB nicht, aber:

Besteht zwischen Art und Umfang der aus dem Angriff drohenden Verletzung und der mit der Verteidigung verbundenen Beeinträchtigung oder Gefährdung des Angreifers ein grobes Mißverhältnis, so ist Notwehr, mag sie auch das einzige Mittel sein, sowohl aus Rechtsbewährungs- als auch aus Individualschutzgründen unzulässig
(h.M. u.a. BGH NJW 76, 41, NStZ 81, 22f; Quelle Schönke/Schröder, 27. Auflage, §32)

Oder einfacher: die Notwehrhandlung kann zwar erforderlich sein (z.b. Schuss als einziges Mittel; Erfoderlichkeit §32 II), scheitert aber an der Gebotenheit des Mittels (Krasses Missverhältnis zwischen Mittel und potenziellen Erfolg; Gebotenheit, §32 I).
Es gibt durch die gültige Rechtsprechung sehr wohl sowas wie eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, da sich sozial-ethische Gruppen herausgebildet haben, die definieren, was geboten ist und was nicht.

7

26.06.2004, 12:52

Eine Beschränkung des Notwehrrechts halte ich für verfrüht.

Wenn man eine Person angreift hat der Angreifer mit allem zu rechnen, egal was er wollte.

Ist ein Täter auf der flucht ist natürlich eine gewisse Verhältnismässigkeit ziwschen z.B. Gebrauch der Schusswaffe und der Beute u beachten.

Würde ich mitten in der Nacht aufwachen und einen Einbrecher in der Wohnung vorfinden, würde ich den Krankenhausreif schlagen, egal was er wollte, und das mit allen Hilfsmitteln die ich in der WOhnung habe...

Wer kann mir plausibel erklären wieso ich das nicht tun sollte ?

8

26.06.2004, 23:57

Zitat

Wer kann mir plausibel erklären wieso ich das nicht tun sollte ?
...das kann man Dir nicht erklären, weil Du nur ein soldat bist... ;) :)

...ne mal ohne scherz, darum gehts nicht, denn der zahnarzt hatte keinen kontakt zum dieb und sah ihn flüchten...

Zitat

Würde ich mitten in der Nacht aufwachen und einen Einbrecher in der Wohnung vorfinden, würde ich den Krankenhausreif schlagen, egal was er wollte, und das mit allen Hilfsmitteln die ich in der WOhnung habe...

...nebenbei wäre es dumm einen konflikt mit einem gegener einzugehen, den man nicht einschätzen kann und Dein post zeigt das Du noch nichtmal daran denkst das er bewaffnet sein könnte, eigentum kann man ersetzen...

Zitat

grobes Mißverhältnis
...genau das meinte ich, habe ich mit verhältnismässigkeit verwechselt, liegt schon alles zu lang zurück...

9

27.06.2004, 00:23

Zitat

Original von SiA_MaxPower
Würde ich mitten in der Nacht aufwachen und einen Einbrecher in der Wohnung vorfinden, würde ich den Krankenhausreif schlagen, egal was er wollte, und das mit allen Hilfsmitteln die ich in der WOhnung habe...


Sorry, aber ich habe seltne so etwas dummes gelesen. Eine Situation nicht einschätzen können, aber trotzdem den großen Mann markieren. Bist du wirklich so naiv, dein Leben im Extremfall für dein Eigentum opfern zu wollen?

10

27.06.2004, 11:40

Zitat

Original von Em_

Zitat

Original von SiA_MaxPower
Würde ich mitten in der Nacht aufwachen und einen Einbrecher in der Wohnung vorfinden, würde ich den Krankenhausreif schlagen, egal was er wollte, und das mit allen Hilfsmitteln die ich in der WOhnung habe...


Sorry, aber ich habe seltne so etwas dummes gelesen. Eine Situation nicht einschätzen können, aber trotzdem den großen Mann markieren. Bist du wirklich so naiv, dein Leben im Extremfall für dein Eigentum opfern zu wollen?


1. Wenn jmd. in meine Wohnung eindringt habe ich Angst. Ich weiss nicht was der von mir will, ob er nur einbrechen will oder ob er jmd. Töten will. Wie kan ich sicher sein dass er nur mein Geld will ? Wer kann mir 100% versichern dass alles gut ausgeht wenn ich nichts mache ? Wer ?

2. Weisst du nicht welche Waffen ich in der Nähe meines Bettes habe ;)
Also der EInbrecher müsste dann schon eine Pistole dabei haben, damit ich mich ruhig verhalte.

Wenn ich sehe dass der Einbrecher sich verpisst und mir 200 euro gelaut hat, dann würde ich z.B. nicht in den Rücken schiessen, das ist klar, aber wenn ich nachts durch meine Wohnung laufe und plötzlich einen Einbrecher vor mir habe und nicht sicher sein kann (!) wasder vorhat, dann werde ich jedes probate Mittel einsetzen um ihn zu vertreiben (die chance der FLucht lasse ich ihm) oder dementsprechend ausser Gefecht zu setzen.

Ich bin niemand, der sich erst mal umhauen lässt bevor e reagiert.

Hätte er z.B. ein messer, soll ich dann erst mal abwarten ?
Soll ich warten bis er mir in den Bauch gestochen hat, nur um ganz sicher zu sein dass er mir feindlichgesinnt ist ?

Das ist lächerlich..

@Dude: als ehemaliger SOldat weiss ich sehr wohl um verhältnismässigkeit.
Ich musste ja lernen, wann ich als Wachsoldat auf jmd. schiessen darf, und wann nicht.

Also wenn jmd. vom Kasernengelände nen kaniste benzin gestohlen hat, durfte ich nicht schiessen usw usw

Mir ist schon klar um was es geht, aber wenn ich in der Situation bin, dass ich angst um meine Gesudheit/mein leben haben muss, dann denke ich halt nicht mehr logisch...

11

27.06.2004, 14:14

dude ;(
das bestätigt nur mein bild von dir :(
traurig ...

12

27.06.2004, 20:37

Zitat

@Dude: als ehemaliger SOldat weiss ich sehr wohl um verhältnismässigkeit.
...also selbst wenn man das wort scherz dabeischreibt kapiert er es nicht... :rolleyes:
...Truespin a bisserl ausführlicher wenn man bitten darf....

13

29.06.2004, 17:43

was soll man da noch ausführen , es ist doch für jeden sehr offensichtlich wie rum der hase bei dir läuft :( ?(

14

29.06.2004, 18:25

@Truespin:
Ich meld mich freiwillig als lebendiges Gegenbeispiel zu deiner "für jeden sehr offensichtlich"-These ;)