Ich habe im engen Bekanntenkreis zwei Personen, die als Betreuer von Nicht-Geschäftsfähigen Personen eingesetzt sind. Gewöhnlich wird Geistig-Behinderten die Anti-Baby-Pille verordnet, damit es beim Sex nicht zu ungewollten Schwangerschaften kommt. Mit einer geistigen Behinderung geht nicht selten einev deutliche Ungehemmtheit einher, d.h. deutlicher noch als bei nicht-behinderten Paaren ist der Kinderwunsch nicht Vater des Gedanken.
Die Paare wären weder im Stande noch willens Kinder groß zu ziehen, sie würden ihnen seitens des Jugendamtes weggenommen werden und die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder ebenfalls geistig behindert sind, kann je nach Ursache bei den Eltern hoch sein.
Wenn aus medizinischer Sicht eine Verordnung der Pille nicht möglich ist (deren Einnahme kontrolliert wird, es gibt natürlich auch andere Möglichkeiten wie eine jährliche Spritze detc. pp), wegen z.B. der Gefahr von Tromboseerkrankungen, können Richter eine Sterilisation anordnen. Ob der geistig Behinderte hierzu befragt wird, entzieht sich meiner Kenntnis, aber wenn er nicht geschäftsfähig ist, wie würde er sinnvoll entscheiden können?
Natürlich war das für das Paar aus dem Beitrag mit Der Kastration nicht ernst gemeint, obwohl ich mir schon die Frage stelle, ob man beliebig Kinder bekommen kann, die dann entweder immense Kosten verursachen, weil die Familie mit 6 Betreuern unterstützt werden muss, oder ins Heim gesteckt werden.
Zudem hat Gregor angemerkt "die seien nicht lebensfähig", sind sie dann nicht auch geistig behindert (obwohl ich noch immer der Ansicht bin, die waren in erster Linie STINKFAUL und erst in zweiter Hinsicht extrem dumm).
Ich gehe mal davon aus, dass kaum einer hier den Beitrag gesehen und mitbekommen hat, wie verwahrlost die Kinder leben mussten, bevor das Amt dort 2 Wochen(!) aufgeräumt hat.