Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

31

03.12.2006, 22:30

ich sehe das in meinem Laienverständnis so wie Black Shark; du kommst aus der Sache nicht raus es sei denn der Andere laesst das auf sich beruhen

32

03.12.2006, 23:01

wegen 17 euro son aufstand tztz ...

wer scheisse verkauft, muss halt mit reklamation rechnen..das nimmt man anstandslos zurück und fertig..

33

03.12.2006, 23:49

Zitat

Original von UD_Premium
Trude du hast dem scheisse verkauft, also gib das Geld zurück, man echt da kommt mir das kotzen wenn ich sowas lese.


Ich will mich hier Prmium ohne weitere eigenen Ausführungen anschließen.

34

04.12.2006, 01:13

Also meinen Einkaufsbetrag bekomme ich wieder und ich habe angeboten, den Auktionsbetrag zurückzuzahlen.

Denke mal, dass es eine faire Lösung für beide Seiten ist

35

04.12.2006, 01:32

Zitat

Original von CF_Ragnarok
ich hab 1000 gold bei ebay für wow gekauft und auch noch nicht erhalten :/ *briefbombe nach china schick*


11111111111111111111111

vote 4 ban wegen chinafarmerunterstützung (N)

36

04.12.2006, 04:16

Naja, jetzt ist glaube auch genug dazu geschrieben worden. Wenn sich noch nen echter Jurist zu Wort meldet, dann bitte kenntlich machen.

Black_Shark ist nicht so ganz auf dem Umstand eingegangen, daß ja privatrechtlich durchaus zum BGB abweichende Haftungsbedingungen vereinbart werden können?! Das ist ja hier der Knackpunkt und würde mich selbst auch interessieren.

@Stonedraider: Naja, in der normalen Recht-Grundausbildung, die ist meistens für alle Wirtschaftswissenschaftler, also egal welche Mischung VWL und BWL, gleich.
An meiner Uni sind das im Grundstudium Privatrecht I+II, d.h. die ersten 3 Bücher des BGB. Dann im 3. Handels- und Gesellschaftsrecht, also HGB. Zu guter letzt im 4. noch Öffentliches Recht, wo man vom Grundgesetz über Verwaltungsrecht und Europarecht bis zum Gaststätten- und Gewerbegesetz alles mal gehört hat.
Sind halt im Großen und Ganzen die Hemmerskripte zu Willenserklärungen und Willensmängel sowie Sachenrecht (Privatrecht I), Kauf- und sonstige Schuldverträge (Privatrecht II) und dann halt das Spezialrecht.

Ich weiß halt nicht mehr so sonderlich viel - nur eBay-Kauf von gewerblich hatten wir in der Klausur dran, daß war §312d und nicht §433, wie man vermuten könnte.

37

04.12.2006, 10:02

Zitat

Original von Tsu_Trude
naja es geht um läpische 17 Euro, sonderlich viel Umsatz habe ich monatlich nicht, also unter 100, 200 Euro.


Würdest Du versuchen, mich mit Deinen Radkappen zu bescheissen, würde ich umgehend Deine Daten zwecks Prüfung an das Deiner Adresse nahegelegenen Finanzamt weiter leiten (von einer Beschwerde bei eBay abgesehen).

Wenn Du mit moralischen Überlegungen (was würdest Du erwarten, wenn Du Radkappen über eBay kaufst?) nicht zur richtigen Entscheidung kommst, denk einfach mal darüber nach, wer mehr zu verlieren hat.

Manchmal ist die Rechtslage hinsichtlich der Wandlung des konkreten Geschäftes völlig unwichtig. Da muss man m.E. kein Jurist sein. :rolleyes:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »disaster« (04.12.2006, 10:05)


38

04.12.2006, 12:38

Die 17 Euro sind weitaus geringer als der Verlust, den du auf lange Sicht aufgrund der negativen Bewertung "liefert defekte Ware" hinnehmen müsstest.