Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der_Dude« (11.01.2009, 16:41)
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Kündigungserklärung einklagen
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WW|VisioN« (11.01.2009, 17:12)
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Original von WW|VisioN
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Das Problem ist eher, das ihr so einen "Schei****vertrag" abgeschlossen habt.
so sind mietverträge für wg´s nun mal. wer unterschreibt den bitte einen wo er alleine für eine 4er wohnung haftet?
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Original von WW|VisioN
sie will nur nicht ausziehen, weil ihr vater und sie sich selber eingeredet hat das es eine schlechte wahl für sie wäre. (es gibt keinen richtig guten grund, dass ist es ja)
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noch nie was von einer zweitwohnung gehört? ihr müsst dem ordnungsamt angeben wo euer hauptwohnsitz ist das wars
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Original von DS_Deadpool
ich würde ja die andere wohnung nehmen, zur not 2-3 monate doppelte miete bezahlen und 3 richtig nette nachmieter auftreiben. vorzugsweise architektur-studenten, die während ihrer abgabezeiten immer um 4Uhr nachts wäsche waschen, heavy metal-fans mit dicker hifi-anlage, hardcore-kiffer mit tollem gesellschaftlichen umgang etc. pp.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WW|VisioN« (11.01.2009, 19:39)
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Original von disaster
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Original von WW|VisioN
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Das Problem ist eher, das ihr so einen "Schei****vertrag" abgeschlossen habt.
so sind mietverträge für wg´s nun mal. wer unterschreibt den bitte einen wo er alleine für eine 4er wohnung haftet?
Schon, aber muss man eine Frau aufnehmen?![]()