Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »SenF_Ratbo« (29.01.2006, 14:05)
Zitat
Betrunkener Beifahrer löst Unfall aus
Ein junger Mann amüsierte sich mit zwei Bekannten in einer Diskothek. Als sie sich zu dritt mit seinem Auto auf den Heimweg machten, waren die Begleiter ziemlich angetrunken. Einer der beiden setzte sich auf den Beifahrersitz, der andere auf die Rückbank. Bei einem Zwischenstopp tauschten die beiden Mitfahrer die Plätze, da dem hinten Sitzenden übel geworden war. Kaum hatte er vorne Platz genommen, schlief er ein. Obwohl er angeschnallt war, kippte er in einer Rechtskurve gegen den Fahrer. Als dieser versuchte, den Schlafenden wegzuschieben, verlor er die Kontrolle über sein Auto und krachte gegen einen Baum. Dabei entstand am Auto Totalschaden. Der Fahrer forderte vom Beifahrer, ihm die Hälfte des Schadens zu ersetzen.
Das Amtgericht Hameln entschied jedoch, dass er darauf keinen Anspruch hat (33 C 201/01 [1 c]). Auch wenn der Autofahrer durch das 'Herüberkippen' des Beifahrers abgelenkt worden sei - an dem Unfall trage er selbst die Schuld. Er habe gewusst, dass sein Freund betrunken war. Also hätte er nicht zulassen dürfen, dass er sich vorne ins Auto setzte. In solchen Fällen müsse der Autofahrer die Fahrt unterbrechen oder in Kauf nehmen, dass sich der Betrunkene auf der Rückbank übergibt. Zudem sei der Beifahrer schon einen Kilometer vor der Unfallstelle eingeschlafen. Dass sein schnarchender Begleiter wegsacken würde - oder zumindest die Gefahr bestand -, hätte der Autofahrer ohne Weiteres erkennen können. Wenn er die Fahrt trotzdem fortsetze, sei er für die Folgen verantwortlich.
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Urteil des Amtsgerichts Hameln vom - 33 C 201/01 [1 c]
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