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1

24.03.2010, 12:03

Rechtsfrage Rückgaberecht

Hallo,

folgender Fall ist gegeben:

Ein Artikel wurde in einem Online-Shop bestellt. Nach erhalt der Ware wird das Produkt innerhalb von 5 Tagen an eine dritte Person verkauft.

Hat die dritte Person das Recht das Produkt an den Online-Shop zurückzugeben, da die 14 Tage Rückgaberecht noch nicht abgelaufen sind, oder obliegt nur dem Käufer das Recht? (Garantiezettel + Lieferschein sind vorhanden)

Würde mich gerne mal interessieren ;)

2

24.03.2010, 12:31

Das sind 2 getrennte Vorgänge. Einmal zwischen dem Shop und dir und dann zwischen dir und dem Dritten. Letzteres ist zudem ein Privathandel ohne solche Rechte.

Yen Si

Erleuchteter

Beiträge: 5 884

Wohnort: Boizenburg/Elbe

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3

24.03.2010, 13:27

privat gekauft -> gewerblich verkauft?
gewerblich gekauft -> gewerblich verkauft?
privat gekauft -> privat verkauft?

4

24.03.2010, 14:18

Das das letzte ein Privathandel ist ist mir klar - die Frage ist halt ob die gesetzlichen Ansprüche aus dem ersten Kaufvertrag noch bestehen?

@Yen Si

1. Gewerblich verkauft (Online Shop) - privat gekauft
2. Privat verkauft - privat gekauft (dritte Person)

Yen Si

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5

24.03.2010, 14:34

Naja wenn du privat verkauft hast schicke es doch in deinem Namen auch wieder zurück.

6

24.03.2010, 16:47

lt. der AGB im BGB (bürgerliches gesetzbuch). Hat der dritte nicht das Recht an den Onlineshop zurückzugeben. Das hat nur der ,der es auch von ihm gekauft hat.