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Danach liegt Geschäftsmäßigkeit dann vor, wenn der Seiteninhaber in der Absicht handelt, nachhaltig Einnahmen zu erzielen oder die nachhaltige Erzielung von Einnahmen unter Zuhilfenahme von Telediensten zu fördern. Das ist nach Ansicht mancher Gerichte schon dann der Fall, wenn bloße Werbebanner oder Pop-Ups geschaltet werden (LG Hamburg, Beschl. v. 01.03.2000 - Az.: 315 O 219/99; LG Frankfurt, Az. 2 - 06 O 212/01). Nach Ansicht des OLG Schleswig (Urt. v. 19.12.2000 - Az.: 6 U 51/00) [3] soll ein bloßer Link auf eine dritte, kommerzielle Seite noch keine Geschäftsmäßigkeit begründen.
Gute Hilfestellungen zur Online-Erstellung eines Web-Impressums gibt es bei Digi-Info.de [4] und bei Abmahnwelle.de [5].
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Original von Attila
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Sieht für mich aus wie ein 0815 Clanpage Template. Irgendwie nichts besonderes...
haha, das ist es sicherlich nicht, wir haben extra auf vorgefertigte sachen verzichtet.. aber für mastersverhältnisse hätt ich son kommentar früher erwartet![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Hijacker87« (06.04.2006, 15:37)
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Jetzt braucht Ihr nur noch gute Spieler