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Original von -=)GWC(RaMsEs
von 50k könnte ich in münchen nicht mehr leben.
Wenn ihr euch anständig benehmt und eure Miete zahlt, kann man in D. einen Mieter bekanntlich fast nicht mehr aus der Wohnung bringen. Da würd ich mir also keine Sorgen machen. Wenn ihr die Ruhezeiten einhaltet und nicht ständig bis in die Nacht feiert kann da nichts passieren. Und dass Kinder laut sind, ist nur in extremen Maß ein Kündigungsgrund. (wäre ja so, als ob man Fröschen das quaken verbieten würde ^^)
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Folgendes Szenario kann dann kommen: Man verkracht sich mit einem Mieter, welcher schon lange im Haus lebt und andere Mieter auch von seiner Meinung überzeugen kann (z.Bsp eben wir sind zu laut, unser Kind schreit zu laut, randaliert etc...). Dann kann der Vermieter uns kündigen und wir sind am Arsch und zahlen dem Vermieter dann für eine Wohnung die wir nicht bewohnen können?
Und dass Kinder laut sind, ist nur in extremen Maß ein Kündigungsgrund. (wäre ja so, als ob man Fröschen das quaken verbieten würde ^^)
Gegen Kinderlärm gibts eigentlich nix. Gab es da nicht sogar vor einiger Zeit sogar noch eine explizite stärkung der Mieterrechte in Bezug auf Kinderlärm? Mir war so. Was Frösche angeht, da ist es schon leichter oder? Man muss imho nicht allen Tierlärm dulden. Es sind halt Wohnquartiere für Menschen.Und dass Kinder laut sind, ist nur in extremen Maß ein Kündigungsgrund. (wäre ja so, als ob man Fröschen das quaken verbieten würde ^^)
- hab gar nicht daran gedacht, dass es solche Fälle wirklich gibt. Aber jetzt, wo du es sagst meine ich mich erinnern zu können, mal was von dem Thema gehört zu haben. Wenn ich mich recht erinnere wurden bei lautem Gequake Nachts Messungen durchgeführt, ob die Quaklautstärke über dem zumutbaren Lärmpegel liegt. Da kann man dann wirklich auf Entfernung der Frösche, bzw. des Teiches klagen. Eine Schadensersatzpflicht u. a. dafür, dass der Vermieter kündigt und daraufhin die Wohnung nur noch billiger weitervermieten kann, ist unbillig.
Nach der vorliegenden Klausel müssen ALLE Schäden ersetzt werden, das erscheint mir uferlos zu sein und geht mir zu weit.Gedanken hab ich mir nur gemacht, ob die Klausel u.U. zu weit gefasst sein könnte. Aber auch dies sollte unproblematisch sein, da schon nach gesetz nur insoweit Schäden ersetzt werden können, die wirklich aufgrund der Pflichtverletzung entstanden sind. Sprich ein Mietausfall kann beispielsweise nur für 3 Monate geltend gemacht werden, denn so lange wäre die Kündigungsfrist für den Mieter selbst gewesen.
Als Mieteranwalt würde ich genauso argumentieren wie Helbi, nachdem immer von der Mieterunfreundlichsten Auslegung ausgegangen werden muss. Lässt sich imo auch sehr gut vertreten. Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_LiZZarD« (05.05.2012, 07:24)
Wenn mein Urlaub vorbei ist, frag ich mal meinen Ausbilder, was er davon hält.
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