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1

21.05.2008, 18:10

Schulden zu welchem Zinssatz?

Netcologne (Telefon/Inet-Anbieter) schuldet mir noch die Rücküberweisung der letzten Monatsgebühr, und das seit lächerlichen 2 Monaten. Mir reicht es jetzt. Morgen bin ich zufällig mal wieder in deren einzugsbereich und werde denen mit anwalt drohen. und weil ich es ne unverschämtheit finde, dass sie mir das Geld so lange vorenthalten (nach dem Motto: vielleicht vergisst er es ja) möchte ich das Geld mit Zinsen zurück haben.

1) Jetzt stellt sich mir die Frage: wie hoch darf ich die zinsen ansetzen und wie berechne ich ihn? Also monatlich und dann mit zinsen auf den betrag+zinsen?

2) Des Weiteren musste ich dann insgesamt drei mal von meiner neuen wohnung zu denen kurven. dadurch beläuft sich mittlerweile das Spirtgeld auf gut dreißig € bei einem rechnungsbetrag von nur 50€. Ich will auch das Spritgeld von denen bezahlt bekommen. Werd ich da einen Cent sehen, oder lachen die sich darüber nur kaputt? und wenn ich es fordern kann, wie teuer setz ich den sprit an, wie hoch den verbrauch?

Beiträge: 2 649

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2

21.05.2008, 18:15

Die lachen sich kaputt

Yezariael

Erleuchteter

Beiträge: 5 157

Wohnort: ... da wars dunkel und kalt...

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3

21.05.2008, 18:18

ich würd den zinssatz nehmen, den du auf deinem girokonto bekommen hättest...
(wahrscheinlich lieder fast nix)

4

21.05.2008, 18:20

schau bei basiszins.de nach

btw. bring dir das garnix, da du sie dazuin vergug gesetzt haben musst. und ab dem tag der in verzugsetzung hast du anspruch auf verzinsung.
die vergangen 2 monate kannste vergessen.

5

21.05.2008, 18:21

k, also nur die frist mit drohung auf anwalt.

6

21.05.2008, 18:24

Zitat

Original von Erotix_Devil__
schau bei basiszins.de nach

btw. bring dir das garnix, da du sie dazuin vergug gesetzt haben musst. und ab dem tag der in verzugsetzung hast du anspruch auf verzinsung.
die vergangen 2 monate kannste vergessen.


das stimmt nicht. sobald die länger als einen monat nicht bezahlt haben, sind sie automatisch im verzug. zumindest war das die letzte info, die ich diesbezgl hatte ^^

wieso musstest du zu denen cruisen ? was konnteste denn nicht per post regeln? O_o

7

21.05.2008, 18:30

.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (02.12.2009, 11:06)


9

21.05.2008, 18:43

da ich das immer wieder sehe, mal nen gratstipp:

team moskau war ein scam, die haben nur so getan als ob und so gut wie kein geld eingetrieben und sind jetzt selber im knast.

siehe auch hier
und hier

10

21.05.2008, 19:39

WENN du den rechtsweg bestreteitest, hast du gute chancen, geld, zinsen + spritkosten zu bekommen
daher dürfte vermutlich die drohung mit dem anwalt ausreichen

zu den zinsen siehe § 288 ff. BGB (5% p.a. über dem basiszinsatz)

OLV_Orion

unregistriert

11

21.05.2008, 19:56

generell sollte man in solchen dingen eh alles schriftlich einreichen und bei telefonaten dokumentieren wann man mit wem gesprochen hat. also namen, uhrzeit, usw. notieren! das stärkt im falle einer zivilrechtlichen auseinandersetzung deine position.

ansonsten gibt es wie mein vorredner schon sagte, im BGB standardregelungen bzw. rahmengesetze für soetwas. ich würd mich allerdings immer fragen, ob es bei bspw. €15,30 überhaupt die mühe wert is.

wo ich positive erfahrungen mit gemacht habe is, nicht mit anwalt zu drohen, sondern denen schriftlich mitzuteilen, dass sämtliche kommunikation (schriftl, tel., etc) absofort nur noch über deinen anwalt läuft. das in kombination mit einer fristsetzung und du hast i.m.A. das nötigste und wichtigste getan.

13

22.05.2008, 00:50

ich würde vorschlagen du beauftragst ein inkasso unternehmen

14

22.05.2008, 00:50

vorzugsweise ein renomiertes, nach möglichkeit russisches