generell sollte man in solchen dingen eh alles schriftlich einreichen und bei telefonaten dokumentieren wann man mit wem gesprochen hat. also namen, uhrzeit, usw. notieren! das stärkt im falle einer zivilrechtlichen auseinandersetzung deine position.
ansonsten gibt es wie mein vorredner schon sagte, im BGB standardregelungen bzw. rahmengesetze für soetwas. ich würd mich allerdings immer fragen, ob es bei bspw. €15,30 überhaupt die mühe wert is.
wo ich positive erfahrungen mit gemacht habe is, nicht mit anwalt zu drohen, sondern denen schriftlich mitzuteilen, dass sämtliche kommunikation (schriftl, tel., etc) absofort nur noch über deinen anwalt läuft. das in kombination mit einer fristsetzung und du hast i.m.A. das nötigste und wichtigste getan.