Der Internationale Gerichtshof kümmerst sich einen Dreck, um einzelne Verfahren gegen Privatpersonen. Hier können als Partei nur Staaten treten.
falsch, der icj ist eine dauerhafte, von mittlerweile 89 staaten ratifizierte institution, die sowohl von mitgliedsstaaten als auch der uno angerufen werden kann. darüberhinaus kann er auch durch einen eigenen ankläger aktiv werden, wenn er dies für nötig hält! in den zuständigskeitsbereich fallen sämtliche verbrechen gegen die menschlichkeit während kriegerischer handlungen! dabei kann der icj die überstellung potentieller täter verlangen um ein verfahren unter eigener gerichtsbarkeit anzustrengen! artikel 86, 88, 89 des romstatuts.
artikel 12 des romstatuts macht es übrigens auch möglich, täter von nicht mitgliedsstaaten an den icj zu überstellen...