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1

19.01.2015, 23:49

Mietkaution/Heizkosten

Moin,
da hier viele Mietexperten sind, wollte ich erstmal hier kurz nachfragen, bevor ich zum Mieterbund gehe..
Und zwar:
Ich bin letztes Jahr zum August aus meiner ehemaligen Wohnung ausgezogen. Als Kündigungsschreiben habe ich so einen Vordruck aus dem Internet genutzt, in dem auch steht, dass ich ihm die Eimzugsermächtigung entziehe.
Von meiner Kaution hat er mir 200 € für Betriebs- und Heizkosteneinbehalt für 2013/2014 abgezogen.
Nun musste ich feststellen, dass er mir letzte Woche 8,xx€ von meinem Konto abgebucht hat, mit dem Betreff HK (weswegen ich von Heizkosten ausgehe).
Erstmal darf er mir ja gar nichts mehr vom Konto abbuchen, zweitens hat er noch die 200€ von mir. Kann ich ihn jetzt irgendwie zwingen, dass er mir die kompletten 200€ zurückzahlt?
Ich habe auch weder einen Brief noch eine E-Mail von ihm erhalten. Ich habe auch gleich meine ehemalige Mitbewohnerin kontatkiert, die noch in der Wohnung ist, bei ihr wurde der gleiche Betrag abgezogen.
Sollte ich damit am besten gleich zum Mieterverein gehen und die 8,xx€ zurückbuchen oder ihn erstmal kontaktieren und nett nachfragen?

LG

2

20.01.2015, 04:17

Immer gleich mit der Keule drohen, wieso die Chance einräumen das man das Problem zwischenmenschlich aus dem Weg räumt.

CoK_a_cola

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3

20.01.2015, 11:15

So vorab erstmal zur Klärung: Du hast die Wohnung gekündigt zum letzten August, deine ehemalige Mitbewohnerin wohnt aber noch da. Sie hat die Wohnung quasi neu bzw. alleinig angemietet?!
Die Abbuchung ist definitiv nicht erlaubt und wäre sogar Betrug.


Der Einbehalt bezieht sich auf 2013 und 2014 und ist erstmal nicht zu beanstanden.

Für 2013 wurde nun (wohl im Dezember?) eine Abrechnung erstellt? Der Vermieter muss nicht allen Bewohnern ehem. Bewohnern eine Abrechnung schicken, wenn also deine ehemalige Mitbewohnerin die bekommen hat, reicht das erstmal aus. Da du noch eine Abrechnung für 2014 erwarten solltest, kann der Einbehalt weiter möglich sein.

1. Abrechnung anfordern (Hat deine Mitbewohnerin diese bekommen?) und mit Vermieter sprechen
2. Nachzahlung 8,xx prüfen (Wenn es also 16,xx ist, wären die 8,xx ja richtig!)
3. Wenn falsch oder doppelt, Rückzahlung innerhalb von einer Woche fordern oder Geld zurück buchen lassen.

4

21.01.2015, 12:37

was spricht denn dagegen den erstmal anzurufen vorallem wenns um 8€ geht?

Dann kann er immer noch sagen
a) war ein versehn, er zahlts zurück
b) er schickt dir die abrechnung, waren 208€ Heizkosten
c) Er hat seine Forderung bereits für 5€ an Moskau Inkasso verkauft nachdem er dachte dass du bestimmt zum Mieterbund gehst und die Lastschrift zurückbuchst und du bekommst vermutlich demnächst Besuch

CoK_a_cola

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5

21.01.2015, 12:42

habe ich doch alles so genau geschrieben... :love:

6

25.01.2015, 16:06

Ich habe ihm am Dienstag eine relativ nette/neutrale Mail geschickt und nachgefragt.
Hier ist die Antwort:

"anscheinend
ist bei Ihnen die Übersichtsicht der Heizkostenabrechnung nicht
angekommen. Sie finden sie noch einmal im Anhang. Es handelt sich um die
Kosten der vorvorherigen Abrechnungsperiode 2013. Der Einbehalt Ihrer
Kaution betrifft die noch nicht abrechnete Periode der Heiz- und
Betriebskosten, die erst bis Ende diesen Jahres erfolgen werden."


Die nicht abgerechnete Periode für 2014 ist genau 1 Monat. Ist es berechtigt für den Juli 200 € einzubehalten? Wobei ja für das ganze Jahr vorher genau 8 € angefallen sind und ich im Sommer ja nicht heize...

CoK_a_cola

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7

26.01.2015, 09:27

das ist eher nicht berechtigt. aber geh mal dagegen vor...