Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TKCB_Cranberry_« (07.08.2006, 15:37)
). Du bekommst irgenwann mal Post von der Rentenkasse mit deinen Rentenbeiträgen. Wenn denen was entgangen sein sollten bist Du in der Nachweispflich und das ist ohne Papiere etwas schlecht. Gehaltabrechnungen halte ich 3 Jahre und brauchst du im Normalfalle bei Kreditvergaben. Deine Zinsbescheinigungen sind nur dann wichtig, wenn du keinen Freistellungsauftrag hast. Dann kannst du mit diesem Blatt die gezahlte Quellensteuer über die Steuererklärung zurückholen. Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_MIB_Eisbaer« (07.08.2006, 15:58)

). Da steht ja der AG-Anteil zur SV drauf (das sind wohl die entscheidenden Zahlen), was auf dem Steuerbescheid natürlich nicht steht. Wozu dann Bescheid mehr als 10 Jahre aufheben?Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TKCB_Cranberry_« (07.08.2006, 16:47)
Zitat
Original von TKCB_Cranberry_
warum ist das eigentlich in Englisch? Da versteh ich wieder nur die Hälfte...
steht