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Gez

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1

19.09.2003, 18:58

Gez

heute kam ein brief von der gez....
wie soll ichn damit umgehen?? ich hab zwar nen fehrnseher, aber schaue vielleicht einmal in der woche tv.
soll ich mich melden? oder lieber nicht?
falls hier illegale methoden gepostet werden möchte ich sie nicht lesen, oder ihr sendet sie an meine e-mail addi: onkelesox@uni.de :D :D :D

Zitat

Original SenF_EsoX
3. nach einiger zeit, weiß man, dass man im mastersforum NICHT diskutieren kann!

2

19.09.2003, 19:17

Rate mal, warum die GEZ sogar Werbung macht im Kino, damit Du zahlst? Weil sie nichts in der Hand hat. Einen Thread dazu gabs schonmal vor einiger Zeit. Such einfach mal (mit der Suchmaschine)...

3

19.09.2003, 19:19

Alles, was nicht per Einschreiben kommt, gilt als nicht zugestellt. Besonders, wenn es von der GEZ kommt ;-)

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unregistriert

4

19.09.2003, 19:35

Vielleicht hilft dir das?:
http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/
Hat einen umfangreichen link bereich, die seite selbst ist weniger toll:D

5

19.09.2003, 19:59

der tip von tamger ist prinzipiell nicht so schlecht, aber deshalb wird dir ja nicht die gebühr erlassen...
und ob tamger es glaubt oder nicht, wenn die dich dann haben, dann läufts über die gerichte und wird richtig teuer.

i.d.F. würd ich den fernseher einfach aufm flohmarkt verkaufen, dann hast du damit auch keine probleme und wenn du eh nur eine sendung pro woche schaust, dann besuch doch freunde oder bekannte, die sich den luxus TV leisten können und wollen!
dann kommste auch gleich mal unter menschen und wirst evtl sogar noch vernünftig..... ;)

6

19.09.2003, 20:14

wegschmeißen.

ich hab 4 stück innerhalb von paar monaten weggeschmissen, dann klingelt der futzi, zum ersten:
ich an der sprechanlage: was?
gez futzi: sind sie herr xyz?
ich: warum?
futzi: ich bin herr xyz von der gez...
ich: ich bin gerade in der badewanne sie stören

zum zweiten, ne woche später:
ich: was?
er: ich bin herr xyz von der gez, ich hatte ihnen doch letzte woche das gez formular in den briefkasten gelegt, warum haben sie das nicht zurückgeschickt?
ich: ich bin dazu nicht verpflichtet
er: doch sie müssen angaben machen!
ich: wenn ich keine empfangsgeräte bereithalte muss ich gar nichts
er: warum geben sie das nicht an?
ich: weil ich es nicht muss :D
er: ich lege ihnen jetzt wieder ein fomular in den briefkasten, bitte füllen sie es doch aus
ich: wenn es sie glücklich macht

er hat dann keins in den briefkasten gelegt :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DIC_Thaomir« (19.09.2003, 20:17)


7

19.09.2003, 20:15

Sollte eigentlich auch kein Tip sein, nur ein halber Gag - auch wenn's im Grunde stimmt.

Vor ein paar Wochen hatten wir das Thema ja schon bis zum Abkotzen. Rechtlich hat sich auch nichts geändert, also warum das Ganze in einem neuen Thread nochmal durchkauen.

Suchfunktion benutzen!

8

19.09.2003, 20:16

axo, die futzis natürlich nie reinlassen!
da wir alle keine empfangsgeräte bereithalten ist das natürlich nicht illegal. mittlerweile hast du ja auch keinen fernseher mehr ;)

9

19.09.2003, 20:16

Meine Güte, sind die so aufdringlich? Ts...

Murmelman

Fortgeschrittener

Beiträge: 455

Wohnort: Hessen

Beruf: GER

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10

19.09.2003, 20:26

Du musst sie nicht rein lassen, sogar wenn im Hintergrund ein Fernseher läuft muss er sogar dein"Nein, ich habe nichts" schlucken. Steht sogar in der letzten P.M. drin :)

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unregistriert

11

19.09.2003, 20:29

Naja, wenns in der P.M. steht ist es aber mit 99%iger wahrscheinlichkeit nur eine vermutung :D
Naja, ich werde mir weder fernseher noch radio später zulegen, also was solls:D

Murmelman

Fortgeschrittener

Beiträge: 455

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Beruf: GER

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12

19.09.2003, 20:50

Zitat

Original von Edicius Tsaf
Naja, wenns in der P.M. steht ist es aber mit 99%iger wahrscheinlichkeit nur eine vermutung :D
Naja, ich werde mir weder fernseher noch radio später zulegen, also was solls:D


DU Wurm wagst es Peter Moosleitner anzuzweifeln? :evil: :evil:

Beiträge: 856

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Beruf: GER

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13

19.09.2003, 22:17

Zitat

Alles, was nicht per Einschreiben kommt, gilt als nicht zugestellt. Besonders, wenn es von der GEZ kommt ;-)


Falsch, das ist so nicht korrekt. Es geht hier nur um den Beweis... Ich hatte einen Riesenstreß mit einem Amt gehabt, die haben mir wichtige Unterlagen bzw. Anfragen geschickt, die ich nicht erhalten habe, weil Studiwohnheim, viele Briefkästen etc... Das Amt hat den Brief nicht zurückerhalten, damit gilt der Brief als ZUGESTELLT!

Die beste Methode wäre einfach, auf das Schreiben zu reagieren, zu sagen, man hat keinerlei Empfangsgeräre und gut ist. Man bekommt dann zwar immer wieder einmal im Jahr eine Nachricht, ob sich was geändert hat, aber das wars dann auch. Immer wieder ausfüllen und das wars...

14

19.09.2003, 22:51

Also da bin ich total anderer Meinung.

Ich kann zwar nichts zu rechtlichen Sache sagen, aber solange es immer wieder vorkommt, daß bei der Post was verloren geht, gilt ein Brief erst dann als zugestellt, wenn er per Einschreiben kommt. Genau aus diesem Grunde werden ja wichtige Sachen immer per Einschreiben geschickt.

Bei den GEZ-Schreiben handelt es sich jedoch normaler Weise um Standard-Briefe, die millionenfach und auf Verdacht an Haushalte verschickt werden - ob diese nun existieren oder nicht.

Natürlich auf Kosten der GEZ-Zahler.

Zitat

Die beste Methode wäre einfach, auf das Schreiben zu reagieren, zu sagen, man hat keinerlei Empfangsgeräre und gut ist.


Jeder hat da seine eigene Methode. Dies sollte man aber wissen:

- Wenn du Empfangsgeräte bereit hälst und diese nicht anmeldest, begehst du eine Ordnungwidrigkeit. *

- Wenn du Empfangsgeräte bereit hälst, diese nicht anmeldest und schriftlich ** aussagst, du hättest keine, begehst du eine Falschaussage. Das ist mehr als eine Ordnungswidrigkeit!

*) Eine Ordnungswirdigkeit ist wie falsch parken, also lächerlich.

**) Was du dem GEZ-Mann mündlich an der Tür erzählst, ist Banane, da nicht beweisbar und im Zweifel Aussage gegen Aussage.

Jeder darf auf Basis der obigen Fakten für sich selber entscheiden, ob er schriftlich dazu Stellung nehmen will, oder ob er die Briefe der GEZ ignoriert.

Es ist immer besser, die Hintergründe zu kennen und sich dan selbst eine Strategie zurecht zu legen, als den Tips von anderen blind zu folgen.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »DS_Tamger« (19.09.2003, 22:56)


15

19.09.2003, 23:33

slo hat recht, rechtlich gesehen reicht es das ein brief egal wie im briefkasten landet. es geht nur um den beweis.

hier aber irrelevant, der gez wisch zieht keinerlei rechtsfolgen nach sich, man kann ihn, vorausgesetzt man hat keine empfangsgeräte, getrost ignorieren. mache ich seit jahren so, nach jedem umzug nerven die wieder aber bei mir beißen sie auf granit.
empfangsgeräte haben wir natürlich alle nicht.

weiterer vorteil: die fragen nicht jedes jahr nach, nur bei umzug.
man sollte möglichst unfreundlich sein.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DIC_Thaomir« (19.09.2003, 23:36)


16

19.09.2003, 23:41

Ich habe im Netz keinen Hinweis darauf gefunden, daß ein normaler Bief rechtlich als zugestellt gilt! Falls das doch so ist, bitte ich um eine Quelle.

Ich habe allerdings Hinweise darauf gefunden, daß ein amtliches Schreiben durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein zugestellt wird. Z.B. hier:

Durchführungsverordnung der EG-Kommission, Teil C
Zustellungen, Regel 62 "Zustellung durch die Post":

http://transpatent.com/archiv/463gmvo/gmdvo-11.html

Bin zwar kein Jurist, allerdings glaube ich auch nicht so leichtfertig alles, was Leute sagen. Zumal in diesem Fall nicht. Was, wenn z.B. ein Schreiben wirklich verloren geht? Wie soll ich als Empfänger beweisen, daß ich das Schreiben nicht erhalten habe, wenn sich aus der Nichtkenntnisnahme Nachteile für mich ergeben?

Die Frage der Beweislast auf den Empfänger abzuwälzen (der ja etwas beweisen müsste, was er nicht kann), scheint mir mehr als nur unlogisch.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Tamger« (19.09.2003, 23:44)


17

20.09.2003, 02:26

ich bin jurastudent und weiß es.

die beweisfrage musst du getrennt von der materiell-rechtlichen frage sehen.

die frage ist, auf was stellst du ab, zivilrecht oder öffentliches recht?

zivilrecht: es gelten die allgemeinen regeln über den zugang, d.h sobald im briefkasten --> im bereich des empfängers, zugang erfolgt (grob gesagt).

öffentliches recht: wenn du auf verwaltungsakt abstellst, § 41 VwVfG, va gilt mit dem 3ten tag nach aufgabe beider post als bekanntgegeben, im zweifel muss die behörde den zugang nachweisen (beweisregel, getrennt von der materiell -rechtlichen frage zu sehen!).

normaler brief reicht also in jedem fall, ein reines beweisproblem.

DS_Artus

Fortgeschrittener

Beiträge: 536

Wohnort: Marburg

Beruf: GER

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18

20.09.2003, 03:22

Na toll, was bringt das für das vorliegende Problem? Wie Du schon sagst, es ist ein Beweisproblem, ich denke, da hat Tamger schon recht, wobei die Wahrheit wohl irgendwo dazwischen liegt, wenn von 5 Briefen nie einer "ankommt", weil man alle in den Mülleimer wirft,
dann wird ein Gericht wohl auch vermuten, dass da was in den Müll gewandert ist.

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unregistriert

19

20.09.2003, 03:34

bitte nochmal für schüler:)
Soweit ich das jetzt verstanden habe, ist es so, dass wenn ich einen mahnbrief zugeschickt bekomme, von wem auch immer, und der nicht ankommt (post fehler) dann muss ich im Zweifel beweisen dass der nicht angekommen ist???????

20

20.09.2003, 07:38

Bist blöd oder was? Gebühren für Sender zu bezahlen, die du gar nicht oder selten anschaust. Mach es wie ich. Schmeiss den Brief es in die Mülltonne. Wenn sie vor der Tür erscheinen, sag ich immer: Hab keinen Fernseher, Radio und auch keinen Autoradio" und knall ihnen die Tür ins Gesicht. Wenn sie dich fragen, wofür der Sat-Schüssel an deiner Wand steht, sagst du halt "Dekoration". Wenn sie fragen, warum du ein Kabelanschluss hast, sagst du halt "Für sicherheit, falls ich mir doch einen Fernseher anschaffen sollte. Das Gegenteil müssen sie dir beweisen und das können sie nicht. Ausser, du lässt sie in deine Wohnung rein und die sehen deinen Fernseher. Für deinen Kabelanschluss haben sie keine rechtliche Grundlage zur überprüfung. Ist nur ein Trick von denen. Anständige Sender finazieren sich durch Werbung und sind viel erfolgreicher. Gleiches Recht für alle. Was ich nicht muss, werde ich auch nicht, ist mein Motto.

21

20.09.2003, 10:53

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (26.11.2009, 10:50)


22

20.09.2003, 11:04

@Homer: äääähhhhmmmm, das wörtchen Kabelanschluss würde ich überhaupt gar nicht erwähnen ;)

Denn die fragen dann wiederrum die Kabelfernsehbetreiber an, ob Du Kunde bist und zahlst.

Danach hast das Problem: dir wird dann der Kabelanschluss gesperrt, oder wenn Du den Kabelanschluss bereits bezahlst, kriegt die GEZ dich dran.

23

20.09.2003, 15:03

das schlimme ist ja, ich hab nur ne zimmer antenne und empfange ja aucvh nur das erste, zweite und dritte. rtl ganz ganz schlecht.
ich denke, ich werde einfach nicht drauf reagieren.

24

20.09.2003, 15:51

Im Grunde genommen ist die Frage doch nur, warum man sich solch einen Stress machen sollte, nur um der GEZ nicht zu antworten? Ist doch albern, wenn man ihr antwortet und ankreuzt "Ich habe nix" sowie seine Unterschrift druntersetzt ist das Ding erledigt. Ansonsten hat man eventuell irgendwelchen Stress, der Nerven, Zeit und eventuell Geld kostet.

Zur Zustellung: Die rechtliche Seite kenne ich nicht und interessiert mich eigentlich auch nicht (bin ja nicht bescheuert und streite mich wegen so einem Mist, der mich bei normaler Erledigung nichtmal 30 Sekunden kostet, mit der GEZ oder sonst wem). Allerdings ist es beispielsweise im Falle des Finanzamtes so, dass die ihre Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen auch nur per Post schicken und bei Nichtbeachtung mal eben locker das Konto pfänden dürfen. Somit gehe ich mal ganz stark davon aus, das kein Einschreiben notwendig sein wird um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein (wäre auch irgendwie ein zweischneidiges Schwert, denn dann müsste ich im Prinzip jede Rechnung die ich einem Kunden stelle per Einschreiben schicken da er sonst auf der sicheren Seite wäre indem er einfach behauptet: "Habe nix bekommen").

Langer Rede kurzer Sinn: Wer sich wegen so einem Mist absichtlich irgendwelchen Ärger einhandelt ist in meinen Augen ein ziemlicher Idiot. Ist vielleicht was für Querköpfe, deren Hobby es ist sich mit irgendwelchen Ämtern und Behörden rumzustreiten aber nicht für normale Menschen, die auch noch was anderes zu tun haben.

Was PM oder sonstwer sagt ist dabei eigentlich egal aber vielleicht kann ja mal ein Jurist (oder Jurastudent) beantworten, ob §4 Abs 5 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages rechtlich einwandfrei und gültig sind. Wenn es so sein sollte muss man drauf antworten und Auskunft geben und hat dann wahrscheinliche im Falle von Nichtbeachtung im Extremfall mit rechtlichen Folgen zu rechnen - was bei einem so geringen Aufwand mir ehrlich gesagt schon eine Ordnungsstrafe vergleichbar mit Falschparken nicht wert wäre, aber das muss halt jeder selbst entscheiden für sich :P

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (20.09.2003, 16:03)


25

20.09.2003, 15:52

mein vater ist jurist und sagte zu dem thema nur einmal:" ich will sehen, wie die einen fuß über unsere schwelle setzen um zu kontrollieren, wieviele fernseher wir haben.
also zahl nix! :D

26

20.09.2003, 16:20

Bei mir stellte sich die Frage nun auch und ich hab mal angegeben dass ich kein Gerät habe.

Zu denken gibt mir nur dass sie evtl. in mein Auto schielen wg. Autoradio. Wird Zeit dass Bodo groß und wachhundig wird um jeden GEZ-Fritzen garnicht bis zu meinem Auto vorzulassen...

27

20.09.2003, 18:12

Zitat

ich bin jurastudent und weiß es.

die beweisfrage musst du getrennt von der materiell-rechtlichen frage sehen.

die frage ist, auf was stellst du ab, zivilrecht oder öffentliches recht?

zivilrecht: es gelten die allgemeinen regeln über den zugang, d.h sobald im briefkasten --> im bereich des empfängers, zugang erfolgt (grob gesagt).

öffentliches recht: wenn du auf verwaltungsakt abstellst, § 41 VwVfG, va gilt mit dem 3ten tag nach aufgabe beider post als bekanntgegeben, im zweifel muss die behörde den zugang nachweisen (beweisregel, getrennt von der materiell -rechtlichen frage zu sehen!).


Du bist für mich der typische Jurist, denn ich peil nix von dem, was du sagst.

Zitat

normaler brief reicht also in jedem fall, ein reines beweisproblem.


Dann habe ich zwei Fragen:

- Was, wenn es nie einen Brief gegeben hat? Oder die Post ihn verloren hat? Letzteres habe ich schon 2x erlebt. Nachforschungen bei der Post haben nichts ergeben, Ergebnis: Briefe waren weg.

- Wozu gibt es dann eigentlich Einschreiben?

@Don Grotto:

Es stimmt zwar, daß Rechnungen aus Kostengründen immer normal verschickt werden. Aber in 99% werden die Rechnungen ja auch bezahlt. Die ersten Mahnungen kommen vielleicht auch noch normal, aber irgendwann, spätestens wenn Inkasso und Anwälte sich einschalten, geht's per Einschreiben.

BitteLöschen!

unregistriert

28

20.09.2003, 18:35

Zitat

Original von DS_Tamger
Du bist für mich der typische Jurist, denn ich peil nix von dem, was du sagst.


:respekt: :respekt:

29

20.09.2003, 20:34

Zitat

Original von DS_Tamger
Es stimmt zwar, daß Rechnungen aus Kostengründen immer normal verschickt werden. Aber in 99% werden die Rechnungen ja auch bezahlt. Die ersten Mahnungen kommen vielleicht auch noch normal, aber irgendwann, spätestens wenn Inkasso und Anwälte sich einschalten, geht's per Einschreiben.


Da täuscht Du Dich aber gewaltig. Ich habe grade eine Inkassorechnung bekommen, weil ich die Überweisung einer Abogebühr vollkommen verpennt habe. Ganz normaler Brief. Mag natürlich sein, dass das unüblich ist, so oft bekomme ich keine Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten, die fällige Zahlungen einfordern, vielleicht hast Du da ja repräsentativere Kenntnisse ;)

Du wirst, wie oben schon erwähnt, auch ernsthafte Probleme haben zu erklären wie es passieren kann, dass bei einer gültigen und korrekten Anschrift 4 oder 5 Briefe nicht angekommen sein sollen. 1 mag sein, aber gleich soviele? Glaubt Dir doch kein Mensch, wenn es drauf ankommt ...

Ansonsten alles irrelevant: Wer sich gerne streitet mag das ja so tun, ich investiere lieber einmal im Jahr 30 Sekunden um "Ich habe keine neuen Geräte" anzukreuzen, zu unterschreiben und das ganze durch's Fax zu jagen. Ist jedenfalls entspannter als ein eventueller Streit.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (20.09.2003, 20:36)


30

20.09.2003, 20:42

Zitat

Du wirst, wie oben schon erwähnt, auch ernsthafte Probleme haben zu erklären wie es passieren kann, dass bei einer gültigen und korrekten Anschrift 4 oder 5 Briefe nicht angekommen sein sollen. 1 mag sein, aber gleich soviele? Glaubt Dir doch kein Mensch, wenn es drauf ankommt ...


Da gebe ich dir im Prinzip vollkommen Recht, es ist sehr unwahrscheinlich, daß die Post so oft etwas verliert.

Aber angenommen, diese Briefe wären niemals abgeschickt worden und die Gegenseite behauptet das nur! Ich sehe immer noch nicht ein, warum ich etwas beweisen soll, was ich nicht beweisen kann! Das wäre meines Erachtens in der Geschickte der deutschen Rechtssprechung einzigartig.

Zitat

Ansonsten alles irrelevant: Wer sich gerne streitet mag das ja so tun, ich investiere lieber einmal im Jahr 30 Sekunden um "Ich habe keine neuen Geräte" anzukreuzen, zu unterschreiben und das ganze durch's Fax zu jagen. Ist jedenfalls entspannter als ein eventueller Streit.


Was ist daran genau entspannter? Wenn du die Briefe ignorierst, entsteht auch kein Streit. Wenn du keine Geräte hast, mußt du nicht reagieren. Und was können die dann machen? Die glauben dir sowieso nicht, daß du keine Geräte hast und schicken dir ihre Kontrolletties nach Hause - egal, was du machst.

Der einzige echte Unterschied ist eben, daß du wenn du schriftl. antwortest und sagst, du hast nichts, und das stimmt nicht, und am Ende kommt durch einen dummen Zufall raus, daß du gelogen hast, weil z.B. Nachbarn oder Verwandte dem Kontrolletti was erzählen und unterschreiben, daß du dann eine Falschaussage gemacht hast, und im anderen Fall nicht!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Tamger« (20.09.2003, 20:50)