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Zitat
Original von DS_Don_Grotto
Was PM oder sonstwer sagt ist dabei eigentlich egal aber vielleicht kann ja mal ein Jurist (oder Jurastudent) beantworten, ob §4 Abs 5 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages rechtlich einwandfrei und gültig sind. Wenn es so sein sollte muss man drauf antworten und Auskunft geben und hat dann wahrscheinliche im Falle von Nichtbeachtung im Extremfall mit rechtlichen Folgen zu rechnen - was bei einem so geringen Aufwand mir ehrlich gesagt schon eine Ordnungsstrafe vergleichbar mit Falschparken nicht wert wäre, aber das muss halt jeder selbst entscheiden für sich